FORVM, No. 186/187
Juni
1969

Alle Macht den Räten?

„Die Wiedertäufer der Wohlstandsgesellschaft“, hrsg. von Erwin K. Scheuch, Markus Verlag, Köln, 1968.
Eric Ertl: „Alle Macht den Räten?“‚ Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt, 1968.

Daß die bestehende Welt die beste aller möglichen sei, war für Leibniz kein Glaubensartikel; es resultierte aus dem Begriff Gottes, also aus der formalen Logik, welcher dieser Begriff angehört und welcher der Schöpfer der Welt ebenso unterworfen ist wie jede Kreatur. Daß der Parlamentarismus die beste aller möglichen Staatsformen sei, ist heute das Glaubensbekenntnis aller — „aufrechten“ Demokraten — und keine Logik existiert, aus der das deduzibel wäre. Bei vielen positiven Religionen läßt sich beobachten, daß ihre Dogmatik um so starrer wird, je mehr die Zeit, aus der sie verständlich sind, über sie hinweggeht; sollte das beim Parlamentarismus ähnlich sein? Tatsache ist, daß es seinen Apologeten in oft erstaunlichem Maß an historischem Bewußtsein mangelt. Sie konzedieren, daß die parlamentarische Demokratie im frühen 19. Jahrhundert entstand, aber sie sind nicht bereit, die Frage auch nur zu diskutieren, ob, was im 19. Jahrhundert progressiv war, im 20. vielleicht überlebt sei: wer das parlamentarische System in Frage stellt, gilt als Feind der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Geht man dennoch der Geschichte des Parlamentarismus nach, so erfährt man, daß er seine Glanzzeit in den ersten Jahrzehnten der Viktorianischen Ära in England hatte. Mit der Reform-Bill von 1832 war die auf einem obsoleten Wahlsystem basierende politische Vorherrschaft von Adel und Gentry gebrochen und der liberalen Bourgeoisie der Weg ins Parlament, das heißt zu politischem Einfluß geebnet worden. Das Unterhaus repräsentierte von jetzt an die politisch wie ökonomisch herrschende Klasse; da das Proletariat vom Wahlrecht ausgeschlossen war, konstituierte sich eine weitgehende Identität zwischen Regierenden und Regierten. Eine solche Identität hat von jeher zum Selbstverständnis der Demokratie gehört. Es darf aber gefragt werden, ob sie außer während der bezeichneten Epoche in England — und vielleicht während der Juli-Monarchie in Frankreich — jemals wirklich bestanden hat. Die Einführung des allgemeinen Wahlrechts jedenfalls ist kein Schritt auf diese Identität hin. Phänomenologisch betrachtet, ist sie die politische Gleichstellung der ökonomisch und damit gesellschaftlich Unterprivilegierten. Was jedoch diesen einmal als gewaltige Errungenschaft erschienen sein mochte, erwies sich im Verlauf der historischen Entwicklung als geschickter Schachzug der liberalen Bourgeoisie: indem der Klassenkampf ins Parlament verlegt wurde, verwandelte sich die gesellschaftliche Opposition in eine parlamentarische, das heißt in eine Instanz des bürgerlichen Staates. Dieser Staat hatte und hat aber die Funktion, die auf der Marktwirtschaft basierende Gesellschaftsordnung stabil zu erhalten; seine Legislative erhebt das im Sinn dieser Gesellschaftsordnung Vernünftige zum Gesetz. Wenn die sozialdemokratischen Parteien, die etwa mit der Schaffung des allgemeinen Wahlrechts in West- und Mitteleuropa entstanden, sich am parlamentarischen Spiel beteiligten, seine Regeln akzeptierten, sich in Auftreten und Diktion ihrer Abgeordneten der Bourgeoisie zu assimilieren trachteten, so mußten sie notwendig mit den Interessen der von ihnen Vertretenen in Konflikt geraten. Bei der deutschen Sozialdemokratie zeigte sich dieser Konflikt darin, daß sie ihren Wählern gegenüber seit 1891 mit einem entschieden revolutionären Programm auftrat, auf parlamentarischer Ebene aber nichts unversucht ließ, ihre staatsbürgerliche Loyalität zu demonstrieren. Der bürgerliche Staat honorierte diese Bemühungen, indem er zunehmend „sozial“ wurde — ohne daß die ökonomisch-gesellschaftliche Polarität sich prinzipiell veränderte — und so in steigendem Maß von den Massen als ihr Staat betrachtet werden konnte. Der sozialdemokratischen Partei kommt also primär die Funktion einer Disziplinierungsinstanz zu: sie ist für die Bourgeoisie nicht in erster Linie deshalb nützlich, weil sie, einmal zu einem parlamentarischen Faktor geworden, sich „staatstragend“ verhält, sondern vorab, weil es ihr weiterhin gelingt, in dieser Attitüde zugleich als Mandatar der lohnabhängigen Massen zu erscheinen. Die Arbeiterklasse kämpft, dem Erfurter Programm der SPD zufolge, „gegen die kapitalistische Ausbeutung“, gegen das Privateigentum an Produktionsmitteln — aber dieselbe SPD, welche sich dieses Programm gibt, arbeitet auf die Macht im bürgerlichen Staat hin, der den Schutz des Privateigentums als seine zentrale Aufgabe ansieht. Es ist deutlich, welche Rolle das Parlament dabei spielt: es hat die Disziplinierung und Integration des Proletariats formal-demokratisch zu legitimieren. Indem dieses sozialdemokratisch, das heißt die Kandidaten wählt, die ihm der zur bürgerlichen Macht drängende Parteiapparat präsentiert, wählt es die „sozial“ gemilderte Fortdauer seiner eigenen Beherrschung. Denn der Status der „Proletarietät“, definiert als die Trennung der Produzenten von den Produktionsmitteln, ändert sich nicht, wieviel „sozialen Besitzstand“ der parlamentarische Sozialstaat jenen auch konzedieren mag.

Diese Entwicklung zur demokratisch verschleierten Oligarchie, wie sie die Parlamentarisierung des Klassenkampfes notwendig nach sich zieht, ist von sozialistischen Theoretikern freiheitlich-antiautoritärer Observanz früh gesehen worden. Unter dem Einfluß Bakunins weigerten sich die Anarchisten zeitlebens, an Parlamentswahlen teilzunehmen; denn „das repräsentative System, das weit davon entfernt ist, ein Schutz für das Volk zu sein“, „schafft und garantiert“ nach Bakunin „die permanente Existenz einer Regierungsaristokratie gegen das Volk“; es sei darauf angelegt, „ein Volk im Namen und unter dem Vorwand des Volkswillens zu unterdrücken“. [1] Und Rosa Luxemburg schreibt, es sei „die historische Aufgabe des Proletariats, wenn es zur Macht gekommen ist, an Stelle der bürgerlichen Demokratie sozialistische Demokratie zu schaffen“. Was darunter theoretisch zu verstehen ist, sollte nach den obigen Bemerkungen klar sein: die Einlösung des in der Idee der Demokratie enthaltenen Postulats einer Identität von Regierenden und Regierten, die Aufhebung von Herrschaft. Was „sozialistische Demokratie“ praktisch heißt, ist auf dem Boden historischer Erfahrung ebenso klar: Demokratie von unten: direkte Rätedemokratie. Machen wir uns, mit den Worten Hannah Arendts, „ein Bild von der Physiognomie des einzigen Systems, das in Europa, wo das Parteiensystem schon fast bei seiner Geburt diskreditiert war, je wirklich das Volk auf seiner Seite hatte“. Dazu stehen aus jüngster Zeit (1968) zwei Monographien zur Verfügung: in dem von Erwin K. Scheuch herausgegebenen Sammelband „Die Wiedertäufer der Wohlstandsgesellschaft“ (Markus-Verlag) schreibt Gerhard A. Ritter über „‚Direkte Demokratie‘ und Rätewesen in Geschichte und Theorie“; bei der Europäischen Verlagsanstalt erschien Eric Ertls Untersuchung „Alle Macht den Räten?“.

Rätedemokratie kontra Parteipolitik

Beide Autoren stimmen darin überein, daß die Räteidee historisch auf die Pariser Kommune von 1871 zurückgeht. Hier nämlich sind die wesentlichen Züge des Rätesystems — die wir im Kontrast zu jenen des Parlamentarismus nachzeichnen wollen — erstmals zu beobachten: Quelle der Macht ist allein die direkte, von unten kommende Initiative des Volkes. Das ist sie theoretisch auch beim Parlamentarismus; weil jedoch hier die „Volksvertreter“ nicht vom Volk, sondern vom Parteiapparat bestimmt werden, weil darüber hinaus das Volk auf ihr Verhalten kaum Einfluß nehmen kann, da sie, einmal gewählt, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, kann jene Initiative nach Belieben verfälscht werden. Räte werden vom Volk — und zwar möglichst von ihresgleichen: Bauern von Bauern, Arbeiter von Arbeitern usw. — nominiert und gewählt; sie haben ein gebundenes Mandat, das heißt, sie sind ihren Wählern voll verantwortlich, an deren Instruktionen gebunden und jederzeit abberufbar. Das gleiche gilt für Beamte und Richter, die zudem, wie die Räte, Arbeiterlohn erhalten, damit sie sich ihren Wählern nicht entfremden. Das Rätesystem kassiert also die für den Parlamentarismus konstitutive Gewaltenteilung (und in eins damit das stehende Heer, welches durch eine Volksmiliz mit wählbaren Offizieren ersetzt wird), um zu verhindern, daß Exekutive und Justiz sich vom Volk absondern, es beherrschen, statt ihm zu dienen.

In den wenigen Wochen, die ihr vergönnt waren, konnte die Kommune nur in Ansätzen realisieren, was, wie Marx im „Bürgerkrieg ın Frankreich“ schrieb, ihre eigentliche Aufgabe gewesen wäre und wozu die obigen Maßnahmen nur die „politische Form“ darstellten: „die Befreiung der Arbeit ... Die politische Herrschaft des Produzenten kann nicht bestehen neben der Verewigung seiner gesellschaftlichen Knechtschaft. Die Kommune sollte daher als Hebel dienen, um die ökonomischen Grundlagen umzustürzen, auf denen der Bestand der Klassen und damit der Klassenherrschaft ruhte. Einmal die Arbeit emanzipiert, wird jeder Mensch ein Arbeiter, und produktive Arbeit hört auf, eine Klasseneigenschaft zu sein.“ Die historisch nächste Manifestation des Rätegedankens: die russische Revolution von 1905 begann mit diesem Schritt. Zugleich mit der Streikbewegung konstituierten sich spontan in vielen Industriebetrieben revolutionäre Arbeiterausschüsse, zunächst allein zum Zweck der betrieblichen Selbstverwaltung, bald aber auch mit politischer Stoßrichtung; einzelbetriebliche Ausschüsse schlossen sich schließlich zu gesamtstädtischen Arbeiterräten, den Sowjets, zusammen, unter welchen der Petrograder Deputiertensowjet eine führende Rolle einnahm. Bei allen Sowjets, wie auch bei der Kommune, fällt die geringe Relevanz der Parteizugehörigkeit auf. Gerade das hat sie bei den Arbeitern populär und den Bolschewiki suspekt gemacht. Es war Lenin, der gegen den eigenen Parteiapparat ihre Bedeutung als revolutionäre Kampforgane hervorhob und der dann Anfang 1917, als sie in bewußter Anknüpfung an die Tradition von 1905 sogleich wiederbegründet worden waren, als erster die Parole „Alle Macht den Sowjets!“ ausgab. Kontrovers ist unter den Autoren die Frage, ob dies, wie Ritter meint, reine Taktik war oder ob Lenin tatsächlich eine Zeitlang die Errichtung einer Sowjetrepublik erwog. „Eure Sowjets“, rief er jedenfalls den Arbeitern nach der Oktoberrevolution zu, „sind von nun an die Organe der Staatsgewalt ... Nehmt alle Macht in die Hände eurer Sowjets!“ Daß dies nicht das letzte Wort war; daß die 1917 von Lenin verfochtene Theorie von der Selbstregierung der Massen, in eins damit die Idee der Arbeiterkontrolle aufgegeben, daß die für das Rätekonzept bestimmende Autonomie der einzelnen politischen und wirtschaftlichen Einheiten durch einen immer strafferen Zentralismus ersetzt wurde — dafür gibt es mancherlei Gründe, unter denen die innere und äußere militärische Bedrohung Rußlands und seine mangelhafte Industrialisierung als die wesentlichen erscheinen. Gleichwohl hat die mit dem Zentralismus verbundene Bürokratisierung katastrophale Konsequenzen gehabt: spätestens seit der Niederwerfung des Kronstädter Aufstandes, in dem Arbeiter und Matrosen ein letztes Mal für freie Sowjets „ohne Kommunisten und Kommissare“ auf die Barrikaden gingen, ist es reiner Hohn, daß die Staaten Rußlands sich bis heute „Sowjetrepubliken“ nennen.

Die Umstände der deutschen Revolution von 1918/19 dürften, nicht zuletzt durch zahlreiche Rundfunksendungen und Zeitungskommentare anläßlich ihrer 50jährigen Wiederkehr, bekannt genug sein, um nicht eigens rekapituliert werden zu müssen. Hannah Arendt hat auf die Parallelität der russischen und der deutschen Entwicklung hingewiesen: in beiden Fällen standen die parteipolitisch neutralen, radikaldemokratischen Räte gegen den Herrschaftsanspruch einer Partei, die sich als „Ordnungsmacht“ verstand; in beiden Fällen unterlagen sie (auch in der Brutalität können sich Trotzki und Noske wohl messen). Hier wie dort triumphierte — nur leicht verschleiert durch einige rein nominale Konzessionen an die Rätevergangenheit: Reichswirtschaftsrat, Oberster Sowjet u.a. — die Oligarchie; hier wie dort stand am Ende der Totalitarismus.

Nicht überall freilich sind, wie zuletzt noch während der ungarischen Revolution, die Versuche mit der Rätedemokratie gescheitert. In Jugoslawien, das sich bereits 1948 vom Stalinismus befreite, ist sie vielmehr zu einem wesentlichen Prinzip der Verfassungswirklichkeit geworden. Mit dem Grundgesetz über die Arbeiterselbstverwaltung leiteten die jugoslawischen Kommunisten 1950 die Ablösung des planwirtschaftlichen Zentralismus russischer Prägung, in weiterer Konsequenz den von Marx beschriebenen Prozeß des „Absterbens des Staates“ ein. Sie gingen von der Erkenntnis aus, daß keine zentrale Führung, wie klug sie auch sei, die wirtschaftlihe und gesellschaftliche Entwicklung in ihrer Gesamtheit wie ihren Einzelheiten zu leiten imstande sei; ein solcher Anspruch führe notwendig zu bürokratischem Despotismus. Die bewußte sozialistische Aktion dürfe daher keineswegs die materielle Spontaneität der gesellschaftlichen Entwicklung behindern. Das Problem, wie bei einer Förderung der Initiative von unten individuelle und soziale Interessen zur Koinzidenz gebracht werden können, wird hierbei durch ein kunstvolles System der (sozialistischen) Gewaltenteilung zu lösen versucht: das Recht des Arbeitskollektivs, den Betrieb zu verwalten und nach freiem Ermessen zu handeln, findet seine Grenzen, wo es um das Wohl der Gesamtbevölkerung geht. Daher legt der Staat den gesetzlichen Rahmen für die ökonomische Tätigkeit fest und stellt allgemeine Wirtschaftspläne auf. Das wiederum geschieht aber durch Räte, die sich, nach einer Studie des Internationalen Arbeitsamtes, „zum größten Teil aus Vertretern der Arbeitskollektive zusammensetzen. Neben der von der Gesamtheit der Staatsbürger gewählten Versammlung gibt es nämlich für jede politische Verwaltungseinheit (Gemeinde, Bezirk, Republik und Bund) einen ‚Rat der Produzenten‘, der von den in der Produktion beschäftigten Arbeitnehmern gewählt wird und mit gleichen Rechten wie die erstgenannte Versammlung an allen volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Entscheidungen mitwirkt“. Mit diesem Modell, schrieb der Politologe Wilfried Gottschalch kürzlich, „sind die Jugoslawen auf dem Wege zur realen Demokratie den kapitalistischen Ländern und den Ländern des autoritären Kommunismus ein weites Stück voraus“.

Rechtfertigen nun die historischen Erfahrungen mit dem Rätesystem seine Diskussion als aktuelle Alternative zum Parlamentarismus? Ist die von antiautoritären Studenten wiederaufgenommene Forderung Karl Liebknechts „Alle Macht den Räten!“ eine leere Parole oder hat sie einen politischen Sinn, der nur der Differenzierung bedarf?

Schuld sind die Ermordeten

Für Ritter sind diese Fragen einfach zu beantworten: er lehnt „die Rätekonzeption ... als alternatives Modell einer demokratischen Ordnung ab“. Damit wird in schöner Direktheit für den Parlamentarismus das demokratische Monopol beansprucht, was die Diffamation außerparlamentarischer politischer Aktivität als undemokratisch erleichtert. Es verwundert dann auch nicht, wenn Ritter in diesem Zusammenhang die These aufwärmt, mit der deutsche Bourgeoisie und Sozialdemokratie seit 1933 ihr schlechtes Gewissen beschwichtigen: die „Experimente“ mit der Räte-„Diktatur“ seien „ein Saatbeet für rechtsradikale Tendenzen“ gewesen; man müsse „die historische Schuld der linksradikalen Anhänger der Rätebewegung betonen, die mit ihrer Wendung gegen Parlament, demokratische Parteien und Gewerkschaften gerade jene Kräfte schwächten, die in Deutschland bis zur Revolution die Träger von Reformen und demokratischen Ideen gewesen waren“. Die Anhänger der Rätebewegung also — es erübrigt sich bei Ritter, dem es um „Ablehnung“, nicht um Differenzierung geht, noch einmal deren Neutralität gegenüber allen, auch linksradikalen, Parteiungen hervorzuheben —, die Anhänger der Rätebewegung, das heißt hier buchstäblich: die Ermordeten, nicht die Mörder sind letztlich schuld am Faschismus. Radikale Demokratie von unten ist dem bürgerlichen Historiker Ritter zutiefst unheimlich, weshalb er ıhr affektiv-abwehrend, nicht argumentierend begegnet: „Die Aufhebung der Gewaltenteilung muß richt nur die Konzentration faktisch unbegrenzter politischer Macht in kleinen Gremien mit allen darin liegenden Gefahren für die Freiheit bewirken, sondern bedeutet auch den Verzicht auf einen dem Staate entzogenen Freiheitsbereih des einzelnen.“ Abgesehen von seinem zweiten Teil, in dem die wahre Funktion der bürgerlichen Gewaltenteilung — die Garantie einer herrschaftsemanzipierten Privatsphäre für die freie Unternehmerinitiative — enthüllt wird, ist dieser Satz schlicht falsch: die für das Rätesystem konstitutiven Prinzipien des gebundenen Mandats und der jederzeitigen Abwählbarkeit verhindern gerade die Oligarchisierung, wie sie den Parlamentarismus auszeichnet; „niemand wußte“, Hannah Arendt zufolge, „besser als die Räte selbst, ... daß es konkrete Freiheit nur innerhalb ihres Rahmens gab“. Diese konkrete Freiheit basiert auf der Selbsttätigkeit der mündig gewordenen Massen und muß der um ihre Privilegien bangenden Bourgeoisie notwendig ein Dorn im Auge sein; da sie also nicht sein darf, kann sie nicht sein: „Das Idealbild der direkten Selbstregierung des Volkes setzt zu seiner Verwirklichung einen äußerst hohen Grad kontinuierlicher, rationaler politischer Einsicht und Teilnahme des einzelnen Staatsbürgers an der Politik voraus, der, zumal in politisch ruhigen Zeiten zu allen Erfahrungen und den Ergebnissen der Verhaltensforschung in Widerspruch steht.“ Wie gut, kann man hierzu nur sagen, daß es die Verhaltensforschung gibt. Sie wird „in politisch ruhigen Zeiten“, man darf annehmen: Zeiten „sozialen Friedens“, auf die Massen angesetzt und findet sie pflichtbewußt, „Bildzeitung“ lesend und voller Vertrauen zur großen Koalition. Da „kontinuierliche, rationale politische Einsicht“ ihr Konsumverhalten stören könnte, ist deren Grad äußerst niedrig. Denn dies, sagt Gerhard A. Ritter, ist „der Vorteil einer parlamentarischen Repräsentativverfassung“: sie ermöglicht die „Integration der Gesamtbevölkerung in das politische System“. Haargenau.

Der Vorzug des Ertlschen Buches liegt darin, daß es nicht von Vorurteilen, sondern von Tatsachen ausgeht. Die im Titel gestellte Frage „Alle Macht den Räten?“ wird weder dogmatisch bejaht noch verneint; sie sei, heißt es vorsichtig, „nur empirisch, nicht theoretisch zu entscheiden“. Was die Theorie tun kann, ist dies: die historisch beobachtbaren Beispiele von Rätedemokratie und die Gründe ihres Versagens oder Funktionierens zu analysieren. Als zentrales Problem enthüllt sich bei dieser Analyse, für welche Ertl. einen überwältigenden Materialreichtum aufbietet, die Bürokratie. Dort nämlich, wo das Rätesystem nicht sogleich durch Konterrevolution oder Stalinismus liquidiert wurde, scheiterte es vorab deshalb (von Jugoslawien abgesehen), weil die Hoffnung Lenins sich als illusionär erwies, die Staatsgeschäfte ließen sich auf „so einfache Operationen der Registrierung, Buchung und Kontrolle“ reduzieren, daß „alle Leute, die des Lesens und Schreibens kundig sind“, sie besorgen könnten. Gerade weil die arbeitsteilig spezifizierten Verwaltungsfunktionen in Staat und Wirtschaft hohen Sachverstand verlangen, war der junge Sowjetstaat bald zum Rückgriff auf die alte Bürokratie gezwungen, die dann die Herrschaft über die Massen an sich zog, Eine solche Verselbständigung der Bürokratie hätte eine rätedemokratisch organisierte Gesellschaft also vor allem zu verhindern: durch soziale Mobilität, etwa die Einführung des „Rotationsprinzips“, gemäß dem die Inhaber öffentlicher Amter in bestimmten Abständen wechseln; durch ein umfassendes Bildungssystem, das immer mehr Menschen zur Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Staat und Gesellschaft befähigt und so deren jeweilige Inhaber nicht nur ständig kontrollierbar, sondern auch ersetzbar macht; schließlich durch Permanenz der Wählerberatungen, wie sie am ehesten durch eine auf die Betriebe als „Wahlparzellen“ gegründete Organisation erreichbar ist.

Solche Gedanken mögen funktionalistischen Soziologen, denen die normative Kraft des Faktischen über alles, vorab über das Denken geht, angesichts der relativen Stabilität der spätkapitalistisch-parlamentarischen Gesellschaftsordnung als barer Spleen erscheinen. Tatsächlich: eine Rätedemokratie ist hierzulande nicht in Sicht. Ist es deshalb sinnlos, sie zu denken? „Die Dimension der Demokratisierung sozialstaatlich verfaßter Industriegesellschaften“, so gibt Ertl abschließend Jürgen Habermas das Wort, „ist nicht von vornherein limitiert durch eine sei es theoretisch einsehbare, sei es empirisch erwiesene Undurchdringlichkeit und Unauflösbarkeit der irrationalen Beziehungen sozialer Macht und politischer Herrschaft.“

[1Vgl. hierzu ein von Marianne Weber referiertes Gespräch, das Max Weber 1919 mit Ludendorff führte: „Ludendorff fragte Weber, was er unter Demokratie verstünde, Max Weber antwortete: ‚In der Demokratie wählt das Volk seinen Führer, dem es vertraut. Dann sagt der Gewählte: Nun haltet den Mund und pariert! Volk und Parteien dürfen ihm nicht mehr hineinreden.‘ Darauf antwortete Ludendorff: ‚Eine solche Demokratie kann mir gefallen.‘“ (Marianne Weber: Max Weber. Ein Lebensbild. Tübingen 1926, S. 665.)

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