Streifzüge, Heft 31
Juni
2004
2000 Zeichen abwärts

Arbeitslose unter Wohnort-Arrest?

Arbeitslose dürfen bei Bezug einer Unterstützung nicht ins Ausland fahren. Darauf werden sie stets hingewiesen. Wenn sie die Landesgrenzen überschreiten wollen, müssen sie sich abmelden und für diese Zeit auf das Arbeitslosengeld verzichten. Das heißt, WienerInnen dürfen zwar ins 700 km entfernte Vorarlberg fahren, aber nicht ins 60 km entfernte Bratislava oder SopronAllerdings fragt sich, wie Arbeitslose überhaupt innerhalb der Landesgrenzen eine Woche zu Verwandten oder Freunden fahren können, wenn sie neuerdings ständig ihrer postalischen Stellenangebote vom AMS harren müssen, um die Frist der Rückmeldung beim AMS nicht zuversäumen, was geradewegs zur Sperre des Bezugs führen würde. (Bei den immer wieder unzuverlässigen und langsamen Postwegen wäre ein Nachsendeauftrag wohl auch nicht das Mittel der Wahl.) Und immer nur übers Wochenende ins 300 km entfernte Salzburg oder wo auch immer hin zu fahren, ist wohl ein finanzieller Nonsense.

Bei einem ganztägigen AMS-Infotermin für Arbeitslosen-Neulinge in Niederösterreich wagte jemand die Frage nach dem Tagesausflug nach Bratislava zu stellen. Die Antwort war vage und ausweichend. Jedenfalls: einen Auslandskrankenschein gibt es vom AMS nicht. Wenn einen im Ausland ein Unfall oder eine Krankheit ereilt, müsse man die Kosten für ärztliche Hilfe oder gar für einen Krankenhausaufenthalt wohl selbst berappen. Auch für die Arbeitssuche im Ausland gibt es kein Pardon. Auch nicht, wenn jemand für immer ins Ausland übersiedelt. Auch der muss sich für jeden Tag außerhalb der Landesgrenzen vom Bezug abmelden. Und einen Lebensgefährten im Ausland darf man demnach auch nicht haben. Und das in glorreichen Zeiten der Europäischen Union!

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