FORVM, No. 208/I/II
März
1971

ČSSR: gute Linke böse Linke

Als seinerzeit die im Prager Frühling eingesetzten Arbeiterräte von der neuen tschechoslowakischen Regierung wieder abgeschafft wurden, gab es bedauernd-empörte Kommentare in der gleichen Presse, die im eigenen Land sogar eine geringfügige Erweiterung des Betriebsrätegesetzes als ersten Schritt zum Kommunismus verteufelt. Und als vor kurzem 19 jungen „Revolutionären Sozialisten“ in Prag der Prozeß gemacht wurde, vergoß man hierzulande wiederum Krokodilstränen. Mitbestimmung, Streiks, linksradikale Studenten — das alles ist furchtbar, wenn es bei uns vorkommt. Aber im Osten ist es gut und allen Beifalls wert.

Der Prager „Trotzkistenprozeß“ hat besonders deutlich gezeigt, wie sehr sich die Argumente ähneln, die hier wie dort zur Maßregelung sogenannter Linker ins Treffen geführt werden. Petr Uhl und seine Genossen haben laut Anklageschrift „Zersetzung“ geübt, sie haben die Bevölkerung „aufgewiegelt“, sie wollten „die staatliche Ordnung unterminieren“. Es half den Angeklagten nichts, daß sie sich auf Marx und Lenin beriefen — so wenig wie es westlichen radikalen Demokraten geholfen hätte (den sieben von Chicago etwa), wenn sie vor Gericht erklärten, sie hätten ja nur die demokratische Verfassung ihrer Länder beim Wort genommen.

Aber nicht nur die Ankläger, auch die Angeklagten glichen ihren Gegenfiguren im Westen (eine von ihnen, Sibylle Plogstedt, kam aus dem Berliner SDS). Sie traten für ein Rätesystem und für die Selbstverwaltung der Arbeiter ein, für eine Produzentendemokratie nach der Losung „Sozialismus ja, Bürokratie nein“. Und sie zerstörten damit einen Mythos der Bürgern der Freien Welt besonders teuer ist: daß sich die oppositionelle Jugend im Osten nichts sehnlicher wünscht als das, was deren undankbare Altersgenossen im Westen so unvernünftig ablehnen. („Sozialismus? Da frag doch einmal die Tschechen, was die davon halten.“)

Dennoch sollte man über den Parallelen die Proportionen nicht vergessen. Der Hauptangeklagte im Prager Trotzkistenprozeß bekam vier Jahre Gefängnis. Bei einem Prozeß in Spanien gab es wegen ähnlicher Delikte vor kurzem Gefängnisstrafen bis zu zwanzig Jahren. Kein österreichisches Blatt berichtete darüber.

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