Heft 7-8/2001 — 1/2002
Februar
2002

Der Fall Heinrich Gross

Die wissenschaftliche Verwertung der „Spiegelgrund“-Opfer in Wien

Ein lange Zeit kaum beachteter Aspekt der NS-Medizinverbrechen ist die wissenschaftli­che Ausbeutung ihrer Opfer, die noch Jahrzehnte nach dem Ende der NS-Herrschaft mit ziemlicher Selbstverständlichkeit betrieben wurde. In Österreich betrifft das vor allem die Opfer der Klinik „Am Spiegelgrund“ auf dem Gelände des früheren Psychiatrischen Kran­kenhauses der Stadt Wien „Baumgartner Höhe“ (nunmehr: „Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner Höhe — Otto Wagner-Spital“). Am „Spiegelgrund“ befand sich eine der soge­nannten „Kinderfachabteilungen“ zur Durchführung des Vernichtungsprogramms gegen be­hinderte Kinder. Fast 800 Personen wurden hier unter Beteiligung des Arztes Dr. Heinrich Gross in den Jahren 1940 bis 1945 ermordet. Die Gehirne der Opfer wurden zum größten Teil aufbewahrt und später systematisch wissenschaftlich verwertet. Sie befinden sich bis heute in der Pathologischen Abteilung des Otto Wagner-Spitals bzw. im Ludwig Boltzmann Institut für Klinische Neurobiologie. Im April 2002 sollen sie endlich bestattet werden.

I. Einleitung

Die sogenannte „Kindereuthanasie“ war eine von mehreren Mordaktionen gegen Psychia­triepatienten und geistig Behinderte, die oft unter dem irreführenden Begriff „Euthanasie“ zusammengefasst werden. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie als dauerhafte Einrichtung des nationalsozialistischen Gesundheitswesens geplant war, die der fortlaufenden Vernichtung der „Unbrauchbaren“ dienen sollte. [1]

Das Erfassungs-, Begutachtungs- und Tötungssystem deckte sich praktisch mit dem regulären Gesundheitssystem. Im Gegensatz zur „Aktion T4“ wurden keine unabhängigen Tö­tungsanstalten eingerichtet, sondern spezielle Abteilungen innerhalb bestehender Anstalten, die administrativ den regulären Gesundheitsbehörden unterstanden. Nur die formale Entscheidung über die Tötungen lag beim sogenannten „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“, einer Tarnorganisation der „Kanzlei des Führers“, die eine wichtige psychologische Entlastungsfunktion für die Täter erfüllte. Die Tötungen selbst erfolgten in erster Linie durch Medikamente und ließen sich dadurch leicht in den ar­beitsteiligen Stationsbetrieb integrieren.

II. Die Wiener Tötungsklinik „Am Spiegelgrund“

Die Wiener „Kinderfachabteilung“, also jene Institution, die die Beobachtung, Meldung und gegebenenfalls Ermordung der betreffenden Kinder zur Aufgabe hatte, wurde am 24. Juli 1940 als Teil der „Städtischen Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf dem Gelände der damaligen Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ gegründet. Der notwendige Platz für diese und andere Einrichtungen war durch die vorhergehende Ermordung von ca. 3200 Steinhofer Patientinnen und Patienten in Hartheim geschaffen worden.

In einem der insgesamt 9 Pavillons, dem Pavillon XV, fanden die Euthanasiemorde statt. Sei­ne Leitung hatte seit Anfang 1941 Dr. Heinrich Gross inne, der damit direkt dem Leiter der Kli­nik „Am Spiegelgrund“, zuerst Dr. Erwin Jekelius, später Dr. Ernst Illing, unterstand. [2]

Vom 1. Juni bis zum 15. Juli 1941 nahm Gross an einem Lehrgang in Görden bei Bran­denburg teil, wo im Oktober 1939 unter Direktor Hans Heinze (Gutachter der „Aktion T4“ [3]), die erste Tötungsklinik im Deutschen Reich errichtet worden war. Diese diente als Ausbil­dungsstätte für das Tötungspersonal an anderen Anstalten. [4]

Bis zu seiner Einberufung am 22. März 1943 [5] starben unter der Leitung von Gross 336 Kinder, wobei er in 238 Fällen auch als Beschauer unterschrieb. [6]

Wie mittlerweile bekannt ist, war Gross allerdings entgegen seiner eigenen Darstellung auch im Sommer 1944 an der Anstalt tätig, was die Grundlage für den ergebnislos verlaufenen Mordprozess gegen ihn darstellte.

III. Forschen an Opfern

Damit komme ich zum eigentlichen Thema meines Beitrages, nämlich der wissenschaftlichen Forschung als Bestandteil der medizinischen Vernichtungspolitik. Solche Forschungen an Opfern gab es sowohl im Rahmen der „Aktion T4“ als auch im Zusammenhang mit der Kin­dereuthanasie. Die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“, eine der T4-Tarnorganisationen, verfügte beispielsweise über eine eigene Forschungsabteilung in Heidelberg, für deren Arbeit auch Menschen eigens getötet wurden. Ebenfalls gut dokumentiert ist die Zusammenarbeit zwischen dem Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin-Buch und der Anstalt Brandenburg-Görden. Der Neuropathologe Julius Hallervorden, Mitarbeiter des Berliner Hirnforschungsinstituts, sammelte in Görden und anderen Anstalten nach eige­nen Angaben ca. 700 Gehirne von Menschen, die z.T. auf seinen Antrag hin ermordet wurden, um die klinische Untersuchung durch die Sektionsbefunde ergänzen zu können. [7]

Auch in Wien wurden während des Krieges die Grundlagen für eine spätere Bearbeitung geschaffen. An den Kindern wurden klinische Untersuchungen wie die immer schmerzhafte und manchmal tödliche Pneumencephalographie (siehe unten) durchgeführt, deren Ergebnisse in den Krankengeschichten und Gutachten für den Reichsausschuss festgehalten wurden. Nach dem Tod der Kinder wurden die Gehirne und Rückenmarksstränge entnommen und in der Prosektur aufbewahrt.

Einige Arbeiten, die auf der wissenschaftlichen Ausbeutung von Opfern des „Spiegelgrunds“ beruhten, wurden bereits während des Krieges veröffentlicht. Mathias Dahl erwähnt in seiner Arbeit die Forschungen des zweiten Leiters der Anstalt, Dr. Ernst Illing, auf die ich weiter unten eingehe, und die Menschenversuche an der Universitätskinderklinik. [8] Letztere wurden von Dozent Dr. Elmar Türk durchgeführt, es ging dabei um die Wirksamkeit eines Impfstoffes gegen Tuberkulose. Die für die Versuche ausgewählten Kinder wurden künstlich mit Tuberkuloseerregern infiziert. Anschließend wurden sie in der Kinderfachabteilung getö­tet, ihre Leichen in der Prosektur von Dr. Barbara Uiberrak und Elmar Türk obduziert und un­tersucht.

IV. Die wissenschaftliche Verwertung der Euthanasieopfer seit 1945

Barbara Uiberrak war von 1938 bis in die Sechziger Jahre als Pathologin für den gesamten Steinhofer Komplex zuständig. [9] 1946, das Morden war noch kein Jahr zu Ende, sagte sie vor dem Volksgericht Wien über die von ihr obduzierten Opfer der „Kindereuthanasie“: „Fast jeder der einzelnen Fälle ist wissenschaftlich gesehen hoch interessant. Wir haben ‚Am Steinhof‘ noch al­le 700 Gehirne, in den meisten Fällen auch die Drüsen mit innerer Sekretion, fixiert ausgebaut, sodaß sie jederzeit einer wissenschaftlichen pathologischen Untersuchung zugeführt werden kön­nen. Ich glaube, daß es lohnend wäre, einige Fälle aus jedem Jahr herauszugreifen.“ [10]

1952 veröffentlichte Heinrich Gross im „Morphologischen Jahrbuch“ den ersten einer ganzen Reihe von Beiträgen über neuropathologisch interessante Einzelfälle „aus der Prosektur der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof“. [11] Gross stellt darin einen Fall vor, den er bereits am 23.11.1942 in der Wiener biologischen Gesellschaft vorgetragen hatte. Es handelt sich dabei um Günther Pernegger, geboren am 16.11.1941. Im Alter von 6 Wochen wurde er unter der Aufnahmezahl 267/41 in die „Kinderfachabteilung“ eingewiesen, da er Mißbildungen an Kopf und Händen hatte. Nach sieben Wochen Anstaltsaufenthalt bei „sehr schlech­ter Nahrungsaufnahme“ erkrankte er an einer Lungenentzündung, an der er nach sechs Tagen am 25.1.1942 starb.

Die anatomischen Untersuchungen waren noch während des Krieges im Anatomischen In­stitut der Universität Wien durchgeführt worden.

Als dieser Artikel 1952 erschien, hatte Gross offiziell keine Anstellung auf dem Steinhof. Vermutlich war es Barbara Uiberrak, die ihm trotzdem den Zugang zu den Präparaten ermög­lichte.

Die für NS-Täter gefährlichste Phase der unmittelbaren Nachkriegszeit hatte Gross in so­wjetischer Kriegsgefangenschaft überstanden, aus der er Ende 1947 zurückgekehrt war. Im April 1948 wurde er verhaftet und u.a. wegen seiner Beteiligung an den Euthanasiemorden (die als Totschlag gewertet wurden) angeklagt. [12] Das Gericht verurteilte ihn wegen „Beihilfe zum Totschlag“ zu zwei Jahren schweren Kerkers. [13] Die Strafe entsprach allerdings genau der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit, so dass Gross bereits am 1. April 1950 freiging. Das Urteil wurde zudem am 27. April 1951 vom Obersten Gerichtshof an das Volksgericht zurückverwiesen, worauf die Staatsanwaltschaft aus ungeklärten Gründen den Strafantrag zurückzog und das Verfahren am 29.5.1951 eingestellt wurde.

Der Beitritt zum „Bund Sozialistischer Akademiker“ (BSA), wo viele ehemalige Nazis hilf­reiche Verbindungen knüpften, trug entscheidend zu Gross’ zweiter Karriere bei. [14] Nach­dem er seine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie bei Erwin Stransky an der Nervenheilanstalt Rosenhügel abgeschlossen hatte, erhielt er 1955 wieder eine Anstel­lung am „Steinhof“, wo er 1962 zum Primarius aufstieg.

„Angeborene und frühzeitig erworbene hochgradige Schwachsinnszustände“ blieben sein wissenschaftlicher Schwerpunkt. Zu diesem Themenkomplex liegen mindestens 34 Veröf­fentlichungen aus den Jahren 1954 bis 1978 vor, an denen oft auch verschiedene andere Au­torInnen beteiligt waren, und die sich grob in drei Gruppen einteilen lassen.

Die erste Gruppe entspricht dem bereits zitierten Beispiel. Es handelt sich um Veröffentlichungen über einzelne Kinder, die dem Neuropathologen Gross besonders interessant er­schienen, oder anhand derer sich spezielle Fragestellungen demonstrieren ließen.

Einer der Coautoren von Heinrich Gross bei diesen Arbeiten war Franz Seitelberger. Seitelberger, seit 1938 Angehöriger der SS-Einheit „Sturm 1/89“ [15] war seit 1959 Vorstand des Neu­rologischen Institutes der Universität Wien, deren Rektor er in den 70er Jahren wurde.

Die zweite Gruppe von zehn Veröffentlichungen aus den Jahren 1956 bis 1978 beschäftigt sich mit bestimmten Krankheitsbildern, die jeweils anhand mehrerer (bis zu 40) Fälle demon­striert werden. Die letzte Gruppe schließlich umfasst elf statistische Untersuchungen, die jeweils auf der Auswertung einer großen Zahl von Krankengeschichten und Gehirnpräparaten beruhen.

1957 übernimmt Gross die Leitung der 2. Psychiatrischen Abteilung und des Neurohistologischen Laboratoriums des Steinhof, [16] wo die aufbewahrten Gehirne bereits seit 1954 histologisch untersucht worden waren. Er wird zu einem der prominentesten Psychiater Öster­reichs. Das hängt zum Teil mit seiner Tätigkeit als Gerichtsgutachter zusammen, die er oft bei aufsehenerregenden Prozessen ausübt. Drei seiner prominentesten Begutachtungsfälle: Günter Brus, Otto Mühl und Oswald Wiener, die wegen der berühmten „Uni-Ferkelei“ vom 7. Juni 1968 angeklagt sind. [17]

Neben seiner Tätigkeit als Gerichtsgutachter und Hirnforscher findet Gross auch die Zeit, sich als Pharmatester zu betätigen. Auf seiner Abteilung am „Steinhof“ steht ihm das dafür nöti­ge „Krankengut“ zur Verfügung. Gross geniesst das Vertrauen der Pharmaindustrie: Oft kom­men die neuen Präparate direkt aus dem Tierversuchslabor, um an den Steinhofer Patienten aus­probiert zu werden. Allein zwischen 1958 und 1968 testet er nach eigenen Angaben 83 ver­schiedene Psychopharmaka an teilweise weit über hundert Patienten. [18]

Die Forschungen gingen dabei oft über das Wohl der Patienten: „Gemessen an der Art des Krankengutes war schon im Vorherein ein nur bescheidener Therapieerfolg zu erwar­ten.“ [19] Das getestete Medikament, Clozapin, wurde 1975 in Finnland verboten, nachdem 9 Patienten an den Nebenwirkungen verstorben waren. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Gross das Präparat an über 500 Patienten erprobt. [20]

Im Jahr 1968 erhielt Heinrich Gross die Leitung eines eigens für ihn gegründeten „Ludwig Boltzmann-Instituts zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems“, [21] das in den Räumlichkeiten des Neurohistologischen Laboratoriums im Pavillon B untergebracht wurde und mit diesem eine Einheit bildete. [22]

„Die Prosektur des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien verfügt, soweit dies an Hand der Weltliteratur abgeschätzt werden kann, über das größte Material an Gehirnen mit angeborenen Entwicklungsstörungen und frühzeitig erworbenen Schäden. Die neuro-pathologische Aufarbeitung und Auswertung dieses einmaligen Materials ist erste Aufgabe des In­stituts in den nächsten Jahren.“ [23]

Die wissenschaftliche Einmaligkeit dieser Sammlung liegt nicht nur in ihrer Größe begründet. Die Ermordung behinderter Kinder hatte darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, Mißbildungen zu untersuchen, die entweder erst in einem viel späteren Stadium, oder auch überhaupt nicht zum Tod der betreffenden Kinder geführt hätten. Es gibt also einen ziem­lich direkten Zusammenhang zwischen den Morden und den Forschungen, die dadurch an den Opfern möglich wurden.

Alfred Gisel, einer der wichtigsten Förderer von Heinrich Gross, war über dessen Ver­wicklung in die NS-Euthanasie durchaus informiert. Bei der Vorstandssitzung am 27. Febru­ar 1968, bei der über die Gründung des neuen Instituts beraten wurde, machte er die Anwe­senden darauf aufmerksam, „daß Dr. Gross nach dem Krieg in ein Gerichtsverfahren ver­wickelt war, da er angeblich zu einem Kreis junger Ärzte gehört habe, die an der Vernich­tung sogenannten untauglichen Lebens beteiligt gewesen sein sollten“. Gisel habe Gross da­mals im Landesgericht besucht, dieser habe aber jegliche Intervention abgelehnt und sei in der Folge auch freigesprochen worden. [24] Wenn die Information in diesem Punkt auch nicht ganz exakt war, so war der Vorstand doch ausreichend informiert, um auf die Herkunft von Gross’ „einmaligem Material“ schliessen zu können. Das Protokoll vermerkt jedoch keinerlei Diskussion zu diesem Punkt.

In dieses Bild passt auch der Umstand, dass sich die Ludwig Boltzmann-Gesellschaft noch im Juni 1981 hinter ihren Institutsleiter stellte. Im März war das Urteil im Prozess Gross-Vogt (siehe weiter unten) ergangen, das die Mitverantwortung von Heinrich Gross an den Euthansasiemorden eindeutig nachwies. Dennoch sahen die Vorstandsmitglieder (darunter Hertha Firnberg) keinen Handlungsbedarf.

Die letzte nachweisbare wissenschaftliche Bearbeitung erfolgte für einen 1978 veröffent­lichten Aufsatz, der thematisch einen direkten Bezug zur Wiener „Kinderfachabteilung“ auf­wies: „Tuberöse Sklerose: Neuropathologischer Befund und klinisches Korrelat bei 21 Fäl­len“ aus der Feder von H. Gross, E. Kaltenbäck und M. Godizinski. Die tuberöse Sklerose hat­te bereits den jahrelangen persönlichen Forschungsschwerpunkt von Dr. Ernst Illing gebil­det. 1943 veröffentlichte er dazu einen Artikel unter dem Titel „Pathologisch-anatomisch kontrollierte Encephalographien bei tuberöser Sklerose.“ [25] Es ging dabei um den Nachweis, dass diese Krankheit mit Hilfe der Encephalographie (einer extrem schmerzhaften und mitunter tödlichen diagnostischen Methode, bei der in das Ventrikelsystem des Gehirns Luft gepresst wird, um es im Röntgenbild darstellen zu können) mit hoher Sicherheit bereits am Leben­den zu diagnostizieren sei. Zu diesem Zweck ließ Illing die PatientInnen nach erfolgter klini­scher Untersuchung zum Zwecke der pathologischen Verifizierung töten. Ernst Illing spricht in seinem Artikel von 21 eigenen Fällen, die er in den Landesanstalten Brandenburg-Görden und Potsdam sowie in der Wiener Städtischen Nervenklinik für Kinder gesammelt habe. Die Arbeit von Gross et al. 1978 beruht mit ziemlicher Sicherheit auf den selben Fällen.

Das Ludwig Boltzmann-Institut von Heinrich Gross war allerdings nicht die einzige wis­senschaftliche Institution, die indirekt von den Patientenmorden profitierte. Hier ist vor allem das Neurologische Institut der Universität Wien zu nennen, dessen Angehörige immer wieder mit Gross gemeinsam über die Spiegelgrund-Opfer publizierten. Entsprechende Präparate gelangten bereits während des Krieges in das Institut. In den fünfziger Jahren gab Gross Lei­chenteile von etwa 20 Spiegelgrund-Opfern an das Neurologische Institut weiter. [26] Mindestens zwei Publikationen beruhen auf diesen Fällen, zum Beispiel eine Arbeit über „Spätinfantile amaurotische Idiotie“ von Seitelberger, Vogel und Stepan „aus dem Neurologischen Institut der Universität Wien“, die damals noch unter der Leitung von Hans Hoff stand. [27] Es ging dabei um zwei Schwestern aus einer „arischen Sippe“, von denen die eine, Anna F., 1942 am Spie­gelgrund gestorben war, die andere 1950 in Gugging. Die entsprechenden Präparate wurden auch an das Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Gießen weitergegeben, das inzwischen der bereits erwähnte Julius Hallervorden leitete, ehemaliger Oberarzt von Hans Heinze in Brandenburg-Görden. 1954 erschienen zwei weitere Arbeiten über die gleichen Präparate.

Franz Seitelberger verbrachte Anfang der 50er Jahre einige Zeit bei Hallervorden in Gießen, wo er vermutlich jenes Gehirnmaterial erhielt, das ihm als Grundlage für seine Erstbeschrei­bung einer Variante der Pelizäus-Merzbacherschen Krankheit [28] und damit seiner Habilitation diente. Es handelte sich dabei um drei Geschwister, die zwischen 1942 und 1944 in der „Kin­derfachabteilung“ Brandenburg/Görden starben. [29]

IV. Späte Aufarbeitung

Der Ehrenbeleidigungsprozeß, den Heinrich Gross 1981 gegen Dr. Werner Vogt von der „Ar­beitsgemeinschaft Kritische Medizin“ verlor, markierte einen ersten Einbruch in seiner Kar­riere. [30] In dem Urteil des Wiener Landesgerichts wurde seine Beteiligung an den Euthana­siemorden am Spiegelgrund eindeutig festgestellt. [31] Das Urteil blieb aber ohne strafrechtliche Konsequenzen, da sich die Staatsanwaltschaft zu keiner Anklageerhebung entschließen konn­te. Gross wurde aber aus der SPÖ ausgeschlossen (der er 1953 beigetreten war), und das von ihm geleitete „LBI zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems“ wurde mit dem „LBI für klinische Neurobiologie“ zusammengelegt, dessen Bezeichnung beibehalten wur­de. 1989 mußte Gross unter dem Druck des Wissenschaftsministeriums die Leitung des Instituts, die er gemeinsam mit Prof. Kurt Jellinger innegehabt hatte, zurücklegen. [32] Die Justiz fand dennoch nichts dabei, seine Dienste als Gerichtsgutachter weiter in Anspruch zu nehmen.

Die Existenz von über 400 Gehirnpräparaten in einem Kellerraum der Prosektur, der 1988 in einen „Gedenkraum“ umgewidmet wurde, ist schon seit längerem bekannt. Die daraus an­gefertigten histologischen Schnitte hingegen wurden mit der größten Diskretion behandelt. 1989 antwortete der Leiter des LBI für klinische Neurobiologie, Kurt Jellinger, auf eine entspre­chende Anfrage von Wolfgang Neugebauer:

„Sämtliches verfügbares Hirnmaterial wurde nach Mitteilung des Vorstandes des Path. anat. Instituts des PKH, Herrn Prim. DDr. Hackl, seinerzeit bestattet.“ [33] Erst bei einer Begehung des Institutes am 16. Juli 1998 wurde die Sammlung histologischer Schnitte von Opfern der Kinderklinik „Am Spiegelgrund“ gefunden. [34]

Drei weitere Jahre sollten vergehen, bevor auf dem Dachboden des Institutes noch ein weiterer Bestand von Euthanasie-Präparaten auftauchte. Die Zahl der Präparate, die in der Pathologie des Otto Wagner-Spitals, im Ludwig Boltzmann-Institut für Klinische Neurobiologie und am In­stitut für Neurologie der Uni Wien gefunden wurden (Feuchtpräparate, histologische Schnitte und Paraffinblöcke), geht in die Zehntausende. Rund 600 Urnen werden nötig sein, um sie zu bestatten.

Das Begräbnis wurde bisher durch den Mordprozeß gegen Heinrich Gross, in dem die Präparate als Beweismittel dienen sollten, verzögert. Nachdem dieser nun endgültig gescheitert sein dürfte, soll die Bestattung im April dieses Jahres stattfinden. Die Auseinandersetzung mit dem Thema soll damit nicht abgeschlossen sein: Anfang Mai wird das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes mit Unterstützung der Stadt Wien eine Ausstellung und eine Online-Dokumentation unter dem Titel „Der Krieg gegen die ‚Minderwertigen‘: Zur Geschichte der NS-Medizinverbrechen in Wien“ präsentieren. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Ge­denk- und Forschungsstätte am ehemaligen „Steinhof“ geplant. Offene Fragen gibt es genug: Ne­ben den Präparaten der „Spiegelgrund“-Opfer lagern im Otto-Wagner-Spital noch Hunderte von Gehirnschnitten aus der NS-Zeit. Sie dürften zu einem Großteil von Opfern der sogenannten „de­zentralen Euthanasie“ in der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ stammen.

[1vgl. Götz Aly, Der saubere und der schmutzige Fortschritt. In: Reform und Gewissen. „Euthanasie“ im Dienst des Fortschritts, ed. Götz Aly et al., Berlin 1985, 33.

[2LG Wien, Vg 1a Vr 1601/48, Anklageschrift gegen Heinrich Gross, 19.2.1950, (DÖW E 18 215).

[3Ernst Klee, „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt am Main 1983, 229.

[4ebenda, 380.

[5OLG Wien, Urteil im Ehrenbeleidigungsverfahren Dr. Heinrich Gross gegen Dr. Werner Vogt, 30.3.1981, 39 (DÖW E 18 215).

[6LG Wien, Vg 1a Vr 1601/48, Anklageschrift gegen Heinrich Gross, 19.2.1950, 5 (DÖW E 18 215).

[7Aly, 64ff.

[8Matthias Dahl, Endstation Spiegelgrund. Die Tötung behinderter Kinder während des Nationalsozialismus am Beispiel einer Kinderfachabteilung in Wien, Wien 1998, 110ff.

[91945 wurde sie wegen illegaler Mitgliedschaft in der NSDAP vor 1938 für einige Zeit suspendiert, ein Volksgerichtsverfahren we­gen Registrierungsbetruges wurde 1948 eingestellt (Vg 3b Vr 474/48, DÖW E 22.719).

[10LG Wien, Vg 2b Vr 2365/45, Zeugenaussage Dr. Barbara Uiberrak in der Strafsache gegen Dr. Ernst Illing u.a., 8.1.1946 (DÖW 19542), zit. nach Neugebauer, Spiegelgrund, 300.

[11H. Gross, Zur Morphologie des Schädels bei der Acrocephalosyndaktylie, Morphologisches Jahrbuch 92 (1952), 350-372.

[12LG Wien, Vg la Vr 1601/48, Anklageschrift gegen Heinrich Gross, 19. 2. 1950 (DÖW E 18 215).

[13LG Wien, Vg 1a Vr 1601/48, Urteil gegen Heinrich Gross, 29.3.1950 (DÖW E 18 215).

[14BSA-Beitrittserklärung von Heinrich Gross, 6. Juni 1951, zit. nach: Oliver Lehmann, Traudl Schmidt, In den Fängen des Dr. Gross. Das misshandelte Leben des Friedrich Zawrel, Wien 2001,135.

[15AZ vom 6. März 1976.

[16Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Öllinger durch Wissenschaftsminister Caspar Einem vom 30. 4. 1998 (DÖW, ohne Signatur).

[17Lehmann, 125.

[18Heinrich Gross, Elisabeth Kaltenbeck, The Clinical Position of Moperone among the Butyrophenons, Typoskript vom 22. Mai 1968, 7 Seiten, 2 (DÖW).

[19Zit. nach: EINGRIFFE — Informationen der Arbeitsgemeinschaft Kritische Medizin 13/14 (1980), 25.

[20Heinrich Gross, Vortrag beim Clozapin-Symposium der Psychiatrischen Universitätskiink Wien am 25.5.1973, Typoskript, 5 Seiten (DÖW)

[21Heinrich Gross hatte spätestens seit 1964/65 Förderungsmittel der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft für Forschungen an Hirn­mißbildungen erhalten: ÖStA, AdR, BM für Unterricht, 119 996-1/6/65, Auftrag an die Ludwig Boltzmann-Gesellschaft zur Bekannt­gabe der geförderten Forschungsvorhaben, 4.2.1965 (Kopie im DOW).

[22H. Gross, Institut zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems. In: Geschäftsbericht 1970, ed. Ludwig Boltzmann-Ge­sellschaft zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Österreich, Wien 1970, 10.

[23Geschäftsbericht 1968 (unveröffentlicht), 5 f.

[24LBG, Protokoll der Vorstandssitzung vom 27. Februar 1968.

[25Ernst Illing, Pathologisch-anatomisch kontrollierte Encephalographien bei tuberöser Sklerose. In: Zeitschrift für die gesamte Neu­rologie und Psychiatrie 1943 (1943), 160-171.

[26vgl. Daniela Angetter, Überprüfung der Sammlung des Neurologischen Instituts. In: Untersuchungen zur anatomischen Wissenschaft, 266-288. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Zahl noch etwas höher liegen dürfte.

[27F. Seitelberger, G. Vogel, H. Stepan, Spätinfantile amaurotische Idiotie. In: Archiv für Psychiatrie und Zeitschrift für die ges. Neu­rologie 196 (1957), 154-190 und H. Bernheimer, F. Seitelberger, Über das Verhalten der Ganglioside im Gehirn bei 2 Fällen von spätinfantiler amaurotischer Idiotie. In: Wiener Klinische Wochenschrift 80 (1968), 163-164.

[28Franz Seitelberger, Die Pelizaeus-Merzbachersche Krankheit. In: Wiener Zeitschrift für Nervenheilkunde 9 (1954), 228-89.

[29Mündliche Mitteilung von Prof. Herbert Budka, Klinisches Institut für Neurologie d. Univ. Wien.

[30Dr. Werner Vogt hatte Heinrich Gross 1979 vorgeworfen, während der NS-Zeit an Tötungen von Kindern beteiligt gewesen zu sein. Gross klagte auf Ehrenbeleidigung und verlor in zweiter Instanz.

[31OLG Wien, Urteil im Ehrenbeleidigungsverfahren Dr. Heinrich Gross gegen Dr. Werner Vogt, 30.3.1981 (DÖW E 18 215).

[32vgl. Wolfgang Neugebauer, Herwig Czech, Die „wissenschaftliche“ Verwertung der Opfer der NS-Kindereuthanasie. Die Gehirn­präparatesammlung im Psychiatrischen Krankenhaus d. Stadt Wien. In: Untersuchungen zur anatomischen Wissenschaft, 477-506.

[33Kurt Jellinger an Wolfgang Neugebauer, 10. 3. 1989, DÖW.

[34Zwei Protokolle (von Prof. W. Neugebauer und Prof. E. Gabriel) der Begehung des Ludwig Boltzmann-Instituts für klinische Neurobiologie und des Pathologischen Instituts des PKH finden sich in: Untersuchungen zur anatomischen Wissenschaft, 359-367.

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