ZOOM 6/1997
Oktober
1997

Die nukleare Zukunft der NATO

Ausschnitt aus dem „Manifest von Schlaining“ zu „NATO-Osterweiterung und Atomwaffen in Europa – Schritte zur europäischen Sicherheit ohne Atomwaffen“ vom 15. Juni 1997. Die Erklärung wurde unterzeichnet von: Internationale Juristen gegen Atomwaffen, Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs, Internationale Naturwissenschaftler und Ingenieure für globale Verantwortung, Friedenszentrum Schlaining, Internationales Friedensbüro, Mouvement de la Paix sowie der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit.

Die NATO hält nach wie vor an ihrer Fähigkeit zur nuklearen Kriegsführung fest und besteht darauf, Atomwaffen zu behalten. In sieben europäischen NATO-Staaten sind immer noch ca. 200 US-amerikanische Atomwaffen stationiert. Frankreich und Großbritannien bestehen darauf, ihre nationalen Atomwaffenpotentiale zu behalten. Die NATO lehnt es ab, die Ersteinsatzdoktrin aufzugeben. Damit setzt sich die NATO klar in Widerspruch zu dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 8. Juli 1996, das erklärt, die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstößen generell gegen das Völkerrecht.

Hervorgehoben werden muß, daß der IGH die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen für grundsätzlich rechtswidrig erklärt hat. Der IGH hat den Atomwaffenstaaten auch für Ausnahmesituationen kein „Recht“ zur Androhung oder zum Einsatz von Atomwaffen zugebilligt; er hat allerdings erklärt, er könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht definitiv entscheiden, ob die Bedrohung durch oder die Anwendung von Atomwaffen „in einer extremen Notwehrsituation, in der das reine Überleben eines Staates auf dem Spiel stehen würde“, rechtmäßig oder rechtswidrig sein würde. Die gegenwärtige Nuklearstrategie der NATO wird von dieser zweifelhaften und in ihren Konturen unscharfen Formel keineswegs gedeckt. Dies ergibt sich schon daraus, daß die NATO in ihrer Doktrin den angedrohten Einsatz von Atomwaffen eben nicht auf den Fall begrenzt, daß in einer extremen Notwehrsituation das reine Überleben eines ihrer Mitgliedstaaten auf dem Spiel steht.

Die Nuklearstreitkräfte der NATO haben eine viel umfassendere politische Zielrichtung: „Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen. (...) Ein glaubwürdiges nukleares Streitkräftedispositiv des Bündnisses und Demonstration von Bündnissolidarität und gemeinsames Bekenntnis zur Kriegsverhinderung erfordern auch in Zukunft breite Teilhabe in die kollektive Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen Aufgaben, der Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im Frieden und an Führungs-, Überwachungs- und Konsultationsvorkehrungen.“ (NATO: Das strategische Konzept des Bündnisses, Rom, 1991) Die Nuklearstrategie der NATO wurde seit dem Rechtsgutachten des IGH nicht geändert.

Durch die NATO-Osterweiterung wird die Anzahl der Länder, die sich zu einer solchen Politik verpflichten, steigen. Beim nächsten NATO-Gipfel am 8. und 9. Juli in Madrid werden voraussichtlich Ungarn, Polen, die Tschechische Republik und eventuell weitere Staaten dazu eingeladen, 1999 der NATO beizutreten. Unabhängig davon, ob die NATO tatsächlich Atomwaffen auf den Gebieten der neuen Mitgliedstaaten stationiert, wächst damit die Zahl der Länder, die sich auf Atomwaffen und die atomare Abschreckung stützen. Und das NATO-System der „nuklearen Teilhabe“ wird dadurch ausgeweitet.

In der Grundakte zwischen der NATO und Rußland erklärt die NATO: „Die Mitgliedstaaten der NATO wiederholen, daß sie nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlaß haben, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch die Notwendigkeit sehen, das Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik der NATO in irgendeinem Punkt zu verändern – und dazu auch in Zukunft keinerlei Notwendigkeit sehen.“ Die NATO erklärt darüber hinaus, daß sie nicht beabsichtige, auf dem Gebiet der neuen Mitgliedstaaten eine nukleare Infrastruktur aufzubauen oder zu nutzen. (Grundakte über gegenseitige Beziehungen. Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation vom 27. Mai 1997)

Allerdings enthält die Grundakte keinerlei völkerrechtlich bindende Garantie, daß die NATO in diesen Ländern keine Atomwaffen stationieren wird. Im Gegenteil behält sich die NATO einseitig das Recht vor, die von ihr erklärte Politik der Nicht-Stationierung von Atomwaffen in den neuen Mitgliedstaaten zu ändern. Diese sollen vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder werden, d. h. sie sind auch berechtigt, sich in vollem Umfang an der nuklearen Teilhabe der NATO sowie an diesbezüglichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Der vollwertige Mitgliedstatus beinhaltet das Recht, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen einzufordern, sowie die Pflicht, der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen zumindest während eines Krieges zuzustimmen (Dänemark, Norwegen).

Die „nukleare Teilhabe“ der Nicht-Atomwaffenstaaten in der NATO schließt auch die Möglichkeit ein, daß die Verfügungsgewalt über Atomwaffen im Kriegsfall auf die Streitkräfte von Nicht-Atomwaffenstaaten übergeht. Die Lagerung von Atomwaffen auf dem Gebiet eines neuen Mitgliedstaates sowie die Schulung im Umgang mit Atomwaffen in Friedenszeiten sind möglich, und von dieser Möglichkeit wird in bezug auf die bisherigen Nicht-Atomwaffenstaaten in der NATO auch bereits Gebrauch gemacht.

Aktionskatalog

Nach der symbolischen Erklärung zahlreicher Städte und Gemeinden zur atomwaffenfreien Zone in den 80er Jahren will das Europäische Netzwerk zur Abschaffung der Atomwaffen in den nächsten Jahren in einer Kampagne nun offiziell die Trennung der Atomsprengköpfe von ihren Trägersystemen und die sofortige Aufnahme von Verhandlungen der Regierungen der Nuklearmächte über eine Atomwaffenkonvention zum Verbot aller Atomwaffen ab dem Jahr 2000 fordern.

Parallel dazu will man im Rahmen parlamentarischer Lobbyarbeit Regierungen direkt auffordern, über die Errichtung atomwaffenfreier Zonen in Europa zu verhandeln. Die Europäische Union sollte in einem eigenen Artikel des Unionsvertrages auf die Produktion, den Besitz und jegliche Form der Verfügung über Atomwaffen verzichten. Die militärische wie zivile Produktion, Verarbeitung und Verwendung waffenfähiger Spaltmaterialien, einschließlich Tritium, sollen einseitig oder durch einen internationalen Vertrag beendet werden. Die Rolle der OSZE soll insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowohl in politischer wie finanzieller Hinsicht gestärkt werden.

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