ZOOM 1/1996
Januar
1996

Europol

Großbritannien hat den Prozeß der Ratifizierung der Europol­konvention bereits am 8. De­zember vergangenen Jahres im Alleingang eingeleitet. Alle an­deren Mitgliedstaaten wollen dies erst tun, wenn auf der Re­gierungskonferenz eine Eini­gung über den noch strittigen Punkt — die Rolle des Europäi­schen Gerichtshofs (EuGH) bei Streitfragen über die Auslegung der Konvention — erzielt wor­den ist. Großbritannien hat sich als einziger Staat vehement ge­gen eine Zuständigkeit des EuGH ausgesprochen.

Der Aufbau von Europol wurde ungeachtet des noch nicht ein­mal eingeleiteten Ratifizierungs­verfahrens bereits begonnen. Vor allem an der Errichtung des gemeinsamen Informations­systems, für das die Konvention unbedingte Voraussetzung ist, wird bereits gearbeitet.

Die Befürchtungen, die schwammigen Formulierungen der Konvention könnten zu ausufernden Datensammlun­gen führen, haben sich bereits bewahrheitet. Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsdateien zu Analy­sezwecken nennt als personen­bezogene Daten: objektive und unveränderliche körperliche Merkmale, Unternehmen oder Arbeitsstätten, Fahrzeuge, An­gaben zur Bankverbindung und sonstige zur Identitätsfeststel­lung geeignete Angaben, die in diesem Artikel nicht ausdrück­lich erwähnt sind. Zusätzlich ist auch die Speicherung von be­sonderen personenbezogenen Daten möglich: rassische Her­kunft, politische Anschauun­gen, religiöse oder andere Über­zeugungen, Angaben zur Ge­sundheit und Angaben zum Sexualleben.

Auf der Tagesordnung des Rats der Justiz- und Innenminister während der italienischen Prä­sidentschaft steht auch bereits der „Zugang der USA zu den Europoldaten“.

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