Heft 7-8/2005
Dezember
2005

Flüchtlingsjugendliche – weiterhin keine Chance?

Entwicklungen des letzten Jahres, Probleme und Verschärfungen durch das Fremdenrechtspaket 2005

Der positive Durchbruch in der Obsorgeregelung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen war einer der wenigen Lichtblicke im Jahr 2005. Am 1.Jänner 2006 traten das neue Asyl- , das Ausländerbeschäftigungs- und das Fremdenpolizeigesetz in Kraft – ein Paket der neuen Grausamkeiten, das nicht nur jugendliche Flüchtlinge besonders hart treffen wird und die ohnehin schon reichlich marginalisierte Gruppe der Asylsuchenden mit neuen Methoden diskriminiert.

Während weltweit die Zahl der Flüchtlinge konstant hoch ist, nimmt jene der Asylsuchenden in Europa und auch in Österreich seit einigen Jahren stetig ab. Beantragten hier im Jahr 2002 noch knapp 40.000 Menschen Asyl, waren dies 2005 nur noch etwas mehr als die Hälfte, 22.534. Der Rückgang liegt einerseits an der Abschottungspolitik und immer professionelleren Methoden der europaweiten Grenzsicherung, andererseits an strengen Kriterien, wer überhaupt zum Asylverfahren zugelassen und nicht gleich zurück- oder abgeschoben wird.

Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) ist rückläufig: So wurden zu Jahresbeginn vom Jugendamt Wien (MA 11) noch 618 UMF im Asylverfahren betreut, im Oktober 2005 waren es hingegen nur noch 270. [1] Der Rückgang ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Seit Mai 2004 wird die Grundversorgung für (fast) alle „hilfsbedürftigen Fremden“ bereitgestellt, daher sind AsylwerberInnen nicht mehr gezwungen anzugeben, minderjährig zu sein, um eine Chance auf Unterbringung zu haben. Wien hat im Sommer 2005 einen Aufnahmestopp für AsylwerberInnen verfügt, der bis Oktober in Kraft war – dadurch wurden keine jugendlichen Flüchtlinge aus den Erstaufnahmestellen nach Wien gebracht. Weiters ist davon auszugehen, dass zumindest einige Mädchen angeben, volljährig zu sein, um als Prostituierte arbeiten zu können.

Volljährig nach der Einvernahme

Weniger UMF würden die Chance bieten, ohne finanziellen Mehraufwand die Qualität der Betreuungs- und Vertretungsarbeit zu verbessern. Die Realität sieht anders aus, es wird gespart. Der Fonds Soziales Wien, zuständig für die Einrichtungen der Grundversorgung, plant eine drastische Reduktion des bestehenden Platzangebots von 167 Plätzen. In den nächsten Monaten sollen 63 Unterbringungsplätze in Wien eingespart werden. Das kann dazu führen, dass wieder nicht alle minderjährigen Flüchtlinge, die im Asylverfahren bereits zugelassen sind, die Erstaufnahmestelle in Traiskirchen verlassen und ein Quartier bekommen können. Der Abbau von Unterbringungsplätzen erscheint dem UMF-Experten Heinz Fronek „fahrlässig und unsinnig“ [2] und führt zu gravierenden Nachteilen für jugendliche Flüchtlinge.

In Österreich wurde schon mit dem Asylgesetz 2003 ein Zulassungsverfahren eingeführt. In diesem werden UMF nicht vom Jugendamt, sondern von (durch das Innenministerium ausgewählte und finanzierte) RechtsberaterInnen vertreten, denen sie bei der Einvernahme erstmals begegnen. Nachdem sich endlich durchgesetzt hatte, daß diverse Methoden wie Handwurzelröntgen oder Schamhaarzählung zur Altersfeststellung ungeeignet sind, wird dies nun in wenigen Minuten binnen „Inaugenscheinnahme“ durch diesbezüglich völlig inkompetente ReferentInnen erledigt. Eine Mitarbeiterin der MA 11 beschreibt diesen Vorgang als „völlige Willkür“ — dagegen gibt es kaum rechtliche Handhabe, da der Bescheid dem angeblich erwachsenen Flüchtling zugestellt wird und die eigentliche Vertretung des neuen Volljährigen nichts davon erfährt. Auch in den Bundesasylämtern kommt es manchmal zu solchen Altersfeststellungen: In Linz werden Expertengutachten eines Psychologen herangezogen, der diese auf Basis weniger biographischer Daten erstellt. Die qualitativ unzureichenden Gutachten stellen fast regelmäßig in wenigen Zeilen fest, dass von der Volljährigkeit auszugehen ist.

Jugendliche in Haft!?

Freiheitsentzug aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsrechts stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte der UMF dar. Eine Beamtin der Jugendwohlfahrt meint, daß „verdächtig wenige“ Jugendliche in Schubhaft seien, dies könnte auf die Altersschätzungen auf über 16 Jahre durch den Amtsarzt zurückgeführt werden, denn dadurch würde der Jugendwohlfahrtsträger (JWTr) nicht verständigt. Der jeweilige JWTr ist im Asylverfahren zwar bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) die rechtliche Vertretung, in fremdenpolizeilichen Verfahren aber nur bis zum 16. Lebensjahr.

Ein Jugendlicher, dessen Minderjährigkeit in Traiskirchen bezweifelt und sein Rechtsberater daher von der Einvernahme ausgeschlossen wurde, konnte alleine gegen den negativen Bescheid keine Berufung einbringen und war damit illegalisiert. Zwei Monate später wurde er in Eisenstadt für vier (!) Monate in Schubhaft genommen. Vom Gericht wurde inzwischen die Obsorge an den Jugendwohlfahrtsträger übertragen, er lebt nun in einer Jugendeinrichtung.
Für kürzere Zeit werden UMF regelmäßig in Schubhaft genommen, wenn über sie in einem Dublinverfahren entschieden wurde. [3] Im Oktober 2005 wurde ein minderjähriger Afghane in die Slowakei abgeschoben, obwohl er vorgebracht hatte, dort nicht sicher zu sein. Der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt, so konnte er ohne weitere Prüfung abgeschoben werden. [4]

Zahlreiche jugendliche AsylwerberInnen werden in Untersuchungshaft genommen und bleiben dort mehrere Wochen bis zur Hauptverhandlung. Um künftig den Aufenthalt Minderjähriger in Untersuchungshaft zu reduzieren, konnte die Unterbringung im „gelinderen Mittel“ in einem Projekt des Evangelischen Flüchtlingsdienstes mit dem Justizministerium vereinbart werden, das ab 2006 startet.

Aufgrund eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofs im November 2005 steht nun eindeutig fest, dass die Obsorge für UMF dem JWTr zu übertragen ist. Der Gerichtsbeschluss sieht das Kindeswohl gefährdet, wenn nur für Grundbedürfnisse wie Essen, Wohnung und Kleidung gesorgt wird und weist darauf hin, hinsichtlich des Inhaltes und Umfanges der Obsorge zwischen österreichischen StaatsbürgerInnen und Fremden nicht zu differenzieren ist. Welche Auswirkungen diese Entscheidung konkret haben wird, ist noch nicht abzusehen.
Derzeit sorgt der JWTr Jugendliche nur bei unter 14jährigen für die Unterbringung und Betreuung in unterschiedlicher Intensität und lagert dies auch an andere Einrichtungen und Projekte aus. Ältere UMF werden im Rahmen der Grundversorgung untergebracht und von der Erstaufnahmestelle auf die Bundesländer verteilt. Viele Jugendliche lockt die Großstadt, wo sie sich mehr Möglichkeiten hinsichtlich Ausbildung und Arbeit, aber auch sozialer Netzwerke, erhoffen. Verlassen sie aber das ihnen zugeteilte Quartier und Bundesland, verlieren sie den Anspruch auf Grundversorgung. Ein weiterer Grund für den Verlust der Unterbringung können disziplinäre Schwierigkeiten in den Einrichtungen sein. Frau Bock meint dazu: „Den Jugendlichen werfens entweder vor, daß sie zu alt sind oder so ausschauen und wenns wirklich Jugendliche sind, und die sich auch so verhalten, ist das ein Grund, sie aus der Unterbringung rauszuwerfen.“

Kaum Chance auf Ausbildung oder Arbeit

Die (Rück-)Übernahme in die Grundversorgung wird Minderjährigen nicht verwehrt, doch auch hier gibt es Lücken: In der Zeit bis zur Zuerkennung der Grundversorgung vergehen oft 6 bis 8 Wochen, in denen sie nicht unterstützt werden — um ihr Überleben und ihre Unterbringung kümmert sich in dieser Zeit wie so oft Frau Bock. Kontrollen in ihren Heimen und Wohnungen finden regelmäßig statt und irritieren und verunsichern die BewohnerInnen, sei es nun die Fremdenpolizei auf der Suche nach „Illegalen“, wegen angeblicher Drogendelikte oder seit kurzem auch durch Mitarbeiter des Fonds Soziales Wien, welche die Zahl der anwesenden Jugendlichen und die Qualität der Einrichtung kontrollieren.

AsylwerberInnen sind vom Zugang zum Arbeitsmarkt ausgeschlossen, Jugendliche trifft dies besonders hart, da sie so keine Ausbildung beginnen oder fortsetzen können. Die wenigen engagierten Projekte wie etwa das EQUAL Projekt Epima, das Deutsch-, EDV- und Qualifizierungskurse anbietet, können den tatsächlichen Bedarf keinesfalls decken. Zudem ist ungeklärt, wie Jugendliche die neu erworbenen Fähigkeiten umsetzen dürften, ohne den Anspruch auf Grundversorgung zu verlieren. Selbst wer gemeinnützige Tätigkeiten für 3- 5 € Stundenlohn verrichtet, darf nicht mehr als 100 € pro Monat dazu verdienen.

Fremdenrechtspaket ab 2006

In seiner Stellungnahme vom 28. Jänner 2005 rügte der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen unter anderem den Umgang mit Kinderflüchtlingen in Österreich: schon die aktuell bestehende Gesetzeslage entspricht nur teilweise kinderrechtlichen Standards. [5] Alle Repressionen, die das Fremdenrechtspaket ab 2006 vorsieht, treffen auch UMF und stehen in krassem Widerspruch zum Auftrag des UNO-Kinderrechtsauschusses. Anlaß für die gesetzlichen Neuerungen waren notwendige Änderungen aufgrund von EU Richtlinien, deren dürftige Mindeststandards Österreich als Höchststandards verstehen wollte. Österreich setzte keinen der Vorschläge der NGOS oder anderer RechtsexpertInnen um. Die Kritikpunkte am Fremdenrechtspaket sind daher zahlreich und wurden bereits von Ines Garnitschnig in der Nummer 3-4/2005 [6] behandelt.

Haftanstalten werden zukünftig DER Aufenthaltsort von Flüchtlingen werden, denn die Gründe für Schubhaftverhängung wurden vermehrt und deren Dauer auf zehn Monate ausgeweitet. Dies wird zu einer Zunahme der Schubhaftzahlen — auch bei Minderjährigen — führen. Monatelange Haft kann aufgrund der bloßen Annahme verhängt werden, jemand würde sonst „untertauchen“. In Schubhaft genommen wird weiters, wer einen ersten negativen Bescheid im Zulassungsverfahren und damit — persönlich von der Fremdenpolizei zugestellt — einen Ausweisungsbescheid erhält. Abgeschoben wird trotz Berufung. In der ersten Studie zu UMF 1998 war die Schubhaft die größte Unterbringungseinrichtung. In diesem Bereich waren in den letzten Jahren die größten Verbesserungen zu verzeichnen, die aber mit den neuen gesetzlichen Regelungen wieder zunichte gemacht werden. Fraglich ist, wer von ihnen erfahren wird, da die Schubhaftbetreuung vermehrt von einer Institution betrieben wird, die dem Innenministerium nahe steht: Mit 1. Jänner übernimmt der Verein Menschenrechte auch die „Betreuung“ in Tirol.

Die Differenz zwischen der Handlungsfähigkeit im Asylgesetz mit 18 Jahren und im Fremdenrecht mit 16 Jahren wird weiter beibehalten, obwohl dafür keine sachliche Begründung gegeben werden kann. [7] Waren AsylwerberInnen schon bisher durch das Verbot, während des Verfahrens das Land zu verlassen, in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt, so wird sich dies nun verschärfen: Sie dürfen während des bis zu zwanzig Tage dauernden Zulassungsverfahrens einen bestimmten Bezirk nicht verlassen. Dies verhindert u.a., sich unabhängig rechtlich beraten zu lassen.

Ebenso kann Menschen, gegen die eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde, die aber noch nicht abschiebbar sind, das Verlassen eines bestimmten Gebiets, etwa eines Bezirks untersagt werden — bis zu einem Jahr lang. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird gerade bei jungen AsylwerberInnen massiv in die Möglichkeiten der alltäglichen Lebensgestaltung eingreifen, und beispielsweise Ausflüge oder Besuche von entfernter lebenden FreundInnen verhindern.

Asylsuchende werden als Sicherheitsrisiko verstanden und daher immer stärker verwaltet, kontrolliert und diszipliniert. Das Potential, das in (jungen) Asylsuchenden und Flüchtlingen steckt, wird nicht gesehen, und so stehen die Chancen auf ein wohlwollendes Umfeld und Möglichkeiten auf legalen Aufenthalt, Ausbildung und Arbeit für sie in Zukunft besonders schlecht, auch wenn sie gerade nicht in Schubhaft sind.

[1Statistik der MA11, Fremdenrechtliche Vertretung

[2Zurücklehnen verboten. Heinz Fronek in asyl aktuell 4/2005, S. 27

[3asylkoordination österreich: UMF im Dublin II Verfahren. Questionnaire to the NGO Network of the Separated Children in Europe Programme.

[4Presseaussendung asylkoordination, 13.10.2005: Kurzer Prozess bei minderjährigem afghanischen Flüchtling

[5UNO-Dok. CRC/C/15/Add.251 vom 28. Jänner 2005

[6Wer ist hier noch sicher? Österreich reformiert sein „Fremdenwesen“, Ines Garnitschnig, Context XXI, Ausgabe 3-4/2005.

[7Stellungnahme der Arbeitsgruppe Menschenrechte für Kinderflüchtlinge zum Entwurf des Asylgesetzes 2005 und des Fremdenpolizeigesetzes 2005

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