MOZ, Nummer 56
Oktober
1990
Umwelt:

Ökolemming

Eine Bilanz

Vier Jahre große Koalition und vier Jahre Marilies Flemming führten zu einer eindeutigen Verschlechterung der Umweltpolitik.

Ohne Auswirkung auf die Umwelt

Würde Frau Bundesumweltminister Marilies Flemming von Journalist/innen gewählt, die oft mit ihr zu tun haben — Frau Minister hätte keine Chance auf weitere vier Jahre.

Sie wäre, meint ein Kollege, die allerbeste Nachfolgerin von Freda Meissner-Blau im Grünen Klub, „Flemming übertreibt oft und schießt über das Ziel hinaus, eine ideale Oppositionsführerin.“ Ein anderer attestiert ihr „Gespür dafür, wie sie Themen machen kann. Aber sie kann nichts durchsetzen“. Und eine Kollegin weiß, warum: „Solange sie in der ÖVP ist, ist sie von Busek und Schüssel abhängig. Eine Chaotin, aber sicher guten Willens.“ Chaoten seien im Büro, Chaoten im Ministerium, Chaoten in den ausgelagerten Stellen. Und als „Chaos de Luxe“ schlechthin bezeichnet Josef Votzi im „profil“ die Arbeitsweise der Frau Minister. Während Susi Riegler in der „Wienerin“ zum — politisch induzierten — Flemming-Rundumschlag ausholt, einem Journalisten „ihre Jungmädchenhaftigkeit auf die Eier geht“, andere „grüne Anfälle gegen die Industriellenvereinigung" und „gehobene Augenauswischerei“ bemerken, weiß einer, was Sache ist: „Zwischen Flemming und Schüssel herrscht ein absolutes Abhängigkeitsverhältnis, in dem Schüssel den Ton angibt.“ Und: „Schüssel behandelt sie sanfter als der Graf, der ihr mit dem Stellwagen ins Gesicht gefahren ist.“

Nett, adrett und ohne Wirkung

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Schüssel mag die „Spontifex Maxima“, die gerne Präsidentin wäre, wirklich lieb behandeln ob der Ergebnisse ihrer Umweltpolitik. Flemming tobt durch Gänge, schikaniert Mitarbeiter/innen, ist schlecht informiert, schreit unschuldige Untergebene an, augenaufschlagt in Kameras und Joumalist/inn/engesichter, ist spontan und überheblich, nett und adrett und ohne nachhaltige Wirkung auf die Umwelt. So wie ihre Gesetze.

„Wenn ich mir die Karotten lange so hoch hänge, daß ich sie nicht kriege“, meint einer aus ihrer nächsten Umgebung, „dann ist irgendwann mal Schluß.“ Das Aus für Marilies wünschen sich viele, alleine ihre immer noch herausragenden Beliebtheitswerte machen die Sache schwierig.

Flemming ist aufmüpfig nur nach außen hin, verwirrt und verwundert auf internationalen Treffen alle Anwesenden, läßt manche milde lächeln und verleiht allen ihren Pressekonferenzen ein besonderes Flair. Unsicher, ob und wann und wo sie stattfinden, geht es nicht um das Thema, sondern um die Person. Nicht die Umwelt ist wichtig, sondern das Bundespräsidentinnenamt, das zu bekleiden, würde sie gefragt, sie außerordentlich gut qualifiziert sei. Ein bißchen weiblicher Wolfgang Petrik und ein bißchen weniger peinlich. Empörte Vertreter/innen der Müllplattform bittet sie: „Kinder, schießt’s mich nicht ab“, und verspricht: „Ich nähere mich dem Industriemüll über den Hausmüll.“ Flemming unterschreibt gegen Müllverbrennungsanlagen und stimmt dann dafür. Flemming erteilt Herrn George Bush eine Lektion in Sachen Umweltpolitik, zitiert chinesische Botschafter ins Umweltministerium, wütet gegen Industriellenvereinigungscapo und „Altatomlobbyisten“ Herbert Krejci, beschimpft CSFR-Politiker ob deren fehlender Umweltsensibilität — um dann, im Ministerrat, während vier Jahren großer Koalition gemeinsam mit allen anderen für eindeutig umweltschädigende legistische Maßnahmen zu stimmen.

Hatte die Bundesregierung vor vier Jahren noch Visionen und ausreichend Muße, einiges davon in die Koalitionsvereinbarungen zu schreiben, ist sie heute gründlich genesen (siehe nebenstehenden Kasten). Ob Boden, Wasser, Luft, Chemie, Abfall, Energie oder Verkehr, das Geschriebene von gestern ist heute meist Makulatur. Galt Österreichs „Luftreinhaltegesetz“ mal als beispielgebend — SPVP verzichteten, mit Rücksicht auf eine boomende Wirtschaft, auf eine Weiterentwicklung. So sei das Gesetz zwar „ein scheinbarer umweltpolitischer Fortschritt“, meint Hanswemer Mackwitz, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Grünen Klub, „aber der Hund liegt im Detail“. Mackwitz kritisiert die Meßmethoden und das Fehlen einer eindeutigen Festlegung, wie Toxizitätsäquivalente für das Dioxin zu berechnen seien. Es werde somit eine Scheinexaktheit suggeriert, die das Müllverbrennungsproblem auf Dioxin beschränken möchte. Und überhaupt kranke das Luftreinhaltegesetz an der Tatsache, daß es rund zweitausend Schadstoffe in der Luft gebe, aber nur einige wenige Parameter erfaßt würden. „Die Herangehensweise an die Luftschadstoffe ist aus heutiger ökologischer Sicht nicht mehr zu vertreten, da man von hinten her die Sache aufrollt. Man müßte das vom Input her machen, von dem also, was hineinkommt, und nicht darüber, was die hinauslassen.“

Marilies Flemming: „Ich nähere mich dem Industriemüll über den Hausmüll“
Bild: Votava

Auch Wolfgang Hein, Umweltexperte der Wiener Arbeiterkammer, kann der Vorgehensweise der Regierung nicht allzuviel abgewinnen: „Es gibt eine Menge großer umweltschädlicher Anlagen, die unter das Berggesetz fallen, also nicht ins strengere Luftreinhaltegesetz. Etwa Brixlegg oder Ranshofen, alle, die aus Rohmaterial Metalle gewinnen.“ Und damit zu den größten Luftverunreinigern zählen. Auch eine ganze Menge weiterer Giftproduzenten bleibt ungeschoren, da wesentliche Genehmigungsverfahren unter das wenig rigide Gewerberecht und somit in Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssels Kompetenz fallen. Mit Hilfe von Ziviltechnikern wird jede Anlage einzeln erfaßt und über die Betriebsanlagengenehmigung festgestellt, ob eine Gefährdung für die Belegschaft oder die Bevölkerung besteht — ein kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren, bei dem die Entscheidung alleine der Gewerbebehörde überlassen wird. Wesentliche Aspekte — wie etwa die Diskussion über die Stoffe, die in den Anlagen hergestellt werden — bleiben unbehandelt.

Auch im Bereich der hochgiftigen FCKWs (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), als Ozonschichtkiller bestens bekannt, gab Flemming klein bei. Wurden zwar im heurigen Frühjahr vollhalogenierte Treibgase verboten, sind jedoch teilhalogenierte Mittel sowie explosive und brennbare Stoffe weiter erlaubt. Und die Kosmetikwirtschaft wirbt mit grünen Pickerln für die gefährlichen Produkte. Nebenbei seien, meint Mackwitz, die Übergangsfristen von vier Jahren für ebenfalls FCKW-hältige Kunststoffschäumungen, Kühl-, Lösungs- und Reinigungsmittel „ein Wahnsinn. Wo man doch weiß, daß da jeder Tag zählt“.

Nicht weniger dringlich sind der Ausstieg aus der Chlorchemie und das Verbot hochgiftiger Substanzen. Doch das 1988 beschlossene Chemikaliengesetz vermag gegen den Wahnwitz nicht anzukommen. Abgeschrieben von EG und BRD-Vorlagen, bietet die Kreation aus dem Hause Flemming wenig Anlaß zu Optimismus. So wurden, vor Inkrafttreten des Gesetzes, durch eine Novelle sämtliche Mineralölprodukte von der Giftliste gestrichen. Die Intervention der Ölkonzeme ist verständlich, hätten sie doch beinahe alle Produkte mit dem Hinweis ‚Achtung giftig‘ versehen müssen.

Kein Ausstieg aus der Chlorchemie

„Das Problem reicht“, meint Mackwitz, „in den Bereich der gesamten Chlorchemie. Es ist ja inzwischen eine umweltpolitische Sprechblase, dort aussteigen zu müssen. Das wissen alle, nur wie und wann und womit wird nicht gesagt. Mit dem Gesetz wird in keinem einzigen Bereich ein Aus- oder Umstieg ermöglicht.“ Und Monika Langthaler, Chemikerin und Spitzenkandidatin der Grünen, hält das Gesetz für „ganz einfach nicht vollziehbar, weil es zu kompliziert und umfangreich ist“.

Eindeutig umweltschädigende legistische Maßnahmen

Auch Kollege Franz Fischler von der Landwirtschafts- und Waldabteilung hat seine Schwierigkeiten mit dem Umweltschutz. In seinem im Juli erlassenen Pflanzenschutzgesetz bleiben viele der rund 440 hochgiftigen Stoffe unerwähnt, aus dem Verkehr gezogen werden vor allem jene, die es sowieso nie gegeben hat. Auch entpuppen sich flotte Begriffe wie „integrierter Pflanzenschutz“ oder „Minimierung der Aufwandsmengen“ bei näherer Betrachtung als riesiger Öko-Schmäh: Pestizide sind per Definition entweder ökotoxisch oder sie taugen nicht. Da müsse man, meint Langthaler, eben grundsätzlich umdenken.

Ebenso bei der Definition überwachungsbedürftiger Sonderabfälle, die neu überarbeitet werden soll. So wurde bei der Erstellung der Ö-Norm 2101, die die hochgiftigen Substanzen benennen soll, beinahe ausschließlich von den BRD-Kollegen abgeschrieben und auch noch kräftig zusammengestrichen. In der Kommission, der die Definition des Giftmülls anheimfiel, herrschte fröhliches Treiben. Je nach der Industriezugehörigkeit strichen die jeweiligen Vertreter ihre Stoffe von der Giftliste. Nunmehr soll das Tagewerk der trauten Sitzungen reformiert werden. Das Ergebnis steht noch aus.

Ebensowenig vorhanden ist ein seriöses und umfassendes Konzept, das die Reduktion und Verwertbarkeit der jährlich anfallenden rund 30 Millionen Tonnen Müll festschreibt. Flemmings im Juni beschlossenes Abfallwirtschaftsgesetz vermag nur in kleinen Bereichen wirksame Gegenmaßnahmen zu schaffen, wichtige Formulierungen wurden in vier Jahren SPVP-Regierung eliminiert. Vom fehlenden Pfand auf Batterien bis hin zu nicht vorhandenen Bürger/innenbeteiligungsmodellen reicht die Liste der Versäumnisse. Auch die oft versprochene und noch öfter erwähnte Umweltverträglichkeitsprüfung wird das Gesetz nicht bringen. Die Abfallpolitik der Regierung besteht im wesentlichen aus Wenig-vermeiden, Fast-nichts-verwerten, Viel-verbrennen, Noch-mehr-deponieren. Exportieren und Verscharren oder schlicht Irgendwie-beseitigen. Und dies alles unter meist völlig unzureichenden ökologischen und volkswirtschaftlichen Bedingungen.

Es mangle, meint denn der Chemiker Mackwitz, vor allem an umweltpolitischen Visionen. „Diese Regierung hat so weit die Nase im Dreck drinnen, daß sie noch nicht die Kraft hatte, sich aufzurichten und ein paar Öko-Meilensteine zu setzen, um zu zeigen, wohin es in Zukunft gehen soll.“

Die umweltpolitischen Leistungen der SPVP-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode:

Zeichenerklärung:
Fett gedruckt die Absichtserklärung aus der Koalitionsvereinbarung von 1986.
BMW: Wirtschaftsministerium (Schüssel)
BMUJF: Umwelt, Jugend & family (Flemming)
BMLF: Land- und Forstwirtschaftsministerium (Fischler)
BMÖWV Ministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Streicher)

1. Luftreinhaltung:

a) „Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen und Durchführungsverordnung (Zeithorizont 1967)“; zuständig BMW.
Luftreinhaltegesetz im Jahre 1988 beschlossen, Durchführungsverordnung erlassen. Folgen: Altanlagensanierung bis 1995, Einbeziehung zusätzlicher Schadstoffe.

b) „Novelle zum Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung analog zum LRG/K (Zeithorizont 1987)“; zuständig BMW.
Novelle Juni 1988 beschlossen; „Wirtschaftliche Zumutbarkeit“ als Sanierungsvoraussetzung durch „Verhältnismäßigkeit“ ersetzt Gleichwertigkeit mit Regelungen im Dampfkesselbereich wurde nicht erreicht.

c) „Harmonisierung der bergrechtlichen anlagenbezogenen Bestimmungen mit der Gewerbeordnung“ (Zeithorizont 1987); zuständig BMW.
Novelle zum Berggesetz Juni 1990 beschlossen; Harmonisierung mit der Gewerbeordnung nur ansatzweise gegeben.

d) „Maßnahmen im Verkehrsbereich. LKW-Nachtfahrverbote, Rußgrenzwerte, Katalysatoren“ (Zeithorizont 1987); zuständig BMÖWV.
Nachtfahrverbote erfüllt, aber durchlöchert. Rußgrenzwerte für Diesel-PKW, aber nicht für LKW. Ab 1.10.1989 für alle Katalysatoren.

e) „Weitgehende Beschränkungen der Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW), schrittweises Verbot der Verwendung als Treibgas.“ Zuständig BMUFJ.
Ab 1.3.1990 sind vollhalogenierte FCKWs als Treibgase verboten. Allerdings sind teilhalogenierte — und damit gefährliche sowie brennbare Treibgase — weiter erlaubt.

f) „Hausbrand: Qualitätsanforderungen für Brennstoffe (Schwefel, Asche) und Feuerungsanlagen (Typenprüfung)“; zuständig BMW
Noch nicht erfüllt. Lediglich Absenkung des Schwefelgehalts im Heizöl.

g) „Weiterer Ausbau der Fernwärme aus der Kraft-Wärme-Kupplung betrieblicher Abwärme sowie Abfall- und Biomassenverbrennung.“ Zuständig BMW.
Verlängerung des Fernwärmeförderungsgesetzes erfolgt, empfindliche Einschränkung für große Versorgungsunternehmen.

„Über diese kurz- bzw. mittelfristig zu realisierenden Maßnahmen hinaus wird eine umfassende Zuständigkeit des Bundes zur Luftreinhaltung und auf dieser Grundlage ein umfassendes anlagenbezogenes Luftreinhaltegesetz angestrebt“ Zuständig wäre BMW.
Kompetenzänderung 1988: Luftreinhaltegesetz wird Bundeskompetenz, die Zuständigkeit der Länder für Heizungsanlagen bleibt jedoch. Ein umfassendes anlagenbezogenes Luftreinhaltegesetz gibt es bis heute nicht.

2. Wasser:

„Fortführung der laufenden Sanierungsprogramme (Seenreinhaltung, Aktion saubere Flüsse), verbesserter Grundwasserschutz auch außerhalb von Wasserschutzgebieten.“ Zuständig BMLF.
Novelle zum Wasserrechtsgesetz.

3. Boden:

Es sind jedenfalls folgende Vorhaben zu verwirklichen:

a) „Chemikaliengesetz“. Zuständig BMUJF.
Chemikaliengesetz ab 1.2.1989 in Kraft. Eindeutiger Rückschritt. Mineralölprodukte auf Grund massiver Interventionen aus dem Giftgesetz ausgenommen.

b) „Pflanzenschutzmittelgesetz“; zuständig BMLF.
Im Juli 1990 beschlossen. Viele Stoffe unerwähnt.

c) „Über diese kurz- bzw. mittelfristig zu realisierenden Maßnahmen hinaus wird eine Zuständigkeit des Bundes für den Schutz des Bodens vor schädigenden Stoffen angestrebt“
Passiert ist nix.

4. „Als Prinzipien, die in allen emissionsbezogenen umweltrelevanten Gesetzen für erhebliche Emissionen verankert werden, sollen gelten:

a) „Einzelbetriebliche Emittenten-Inventur als Voraussetzung für die Erstellung eines Emittenten-Katasters.“ Zuständig BMUFJ.
Keinerlei Aktivitäten.

b) „Beibringung von Sicherheitsanalysen und Immissionsprognosen durch den Betrieb bei Antragstellung.“ Zuständig BMW, BMUFJ.
Sicherheitsanalysen bei gefahrengeneigten Anlagen durch Novelle der Gewerbeordnung.

c) „Erweiterte Kontrollmöglichkeiten in Betrieben bezüglich der Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften.“ Zuständig BMW, BMJUF.
Keinerlei Aktivitäten.

5. Abfallwirtschaft:

„Es sind jedenfalls folgende Vorhaben zu verwirklichen:
a) Abfallvermeidungsbestimmungen auf Basis der geltenden Verfassungsrechtslage.“ Zuständig BMUJF.

Abfallvermeidungsgesetzes-Entwurf von Flemming zur Begutachtung ausgeschickt und verschwunden.

b) „Sonderabfall
• Überarbeitung des Kataloges der überwachungsbedürftigen Sonderabfälle.“ Zuständig BMUJF.

Verordnung noch nicht erlassen.

• „Realisierung von mindestens einer Deponie für überwachungsbedürftige Sonderabfälle je Bundesland außer Wien. In Kooperation mit Bund und Ländern.“ Zuständig BMUJF
Kein Erfolg wegen Widerstand der Bevölkerung.

• „Realisierung einer zweiten Verbrennungsanlage im Raum Linz in Kooperation von Bund und Land.“
Bemühungen der Stadt Linz um eine Hochtemperatur-Vergasungsanlage.

• „Erstellung verbindlicher Kriterien für Sonderabfallbehandlungsanlagen durch den Bund (Genehmigungsvoraussetzungen)“; zuständig BMUJF.
Deponierichtlinien des Umweltministeriums Rechtlich aber nicht verbindlich.

• „Export, Import und Transit von überwachungsbedürftigen Sonderabfällen nur mit Bewilligung des Umweltministers.“ Zuständig BMUJF.
Novelle zum Sonderabfallgesetz 1988. Reichlich Genehmigungen erteilt.

• „Altlastensanierung“ (Finanzierungsmodelle ausarbeiten). Zuständig BMUJF Altlastensanierungsgesetz 1989. Umkehr des Verursacherprinzips, lächerliche Abgaben für Industriemüll. Zu geringes Aufkommen für eine Sanierung, keine Förderungsrichtlinien.

„Über kurz- bzw. mittelfristig zu realisierende Maßnahmen hinaus wird eine Zuständigkeit des Bundes für die Abfallwirtschaft (Vermeidung, Trennung, Verwertung, Entsorgung) mit Ausnahme der Beseitigung von Hausmüll angestrebt Kompetenzänderung 1988. Bundeskompetenz aber ausschließlich für gefährliche Abfälle. Hinsichtlich anderen Drecks nur insoweit, als ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist ...

.... und auf dieser Grundlage ein Abfallwirtschaftsgesetz angestrebt“ Zuständig BMUJF.
Im Juni 1990 wird das Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen. In etlichen Bereichen katastrophale Auswirkungen.

6. Lärm:

a) „Weitere Verringerung der Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr.“ Zuständig BMÖWV.
Nachtfahrverbot für LKW.

b) „Für Haushalts- und Gartengeräte sind in Übereinstimmung mit internationalen Normen Geräusch-Emissionswerte vorzuschreiben.“ Zuständig BMW
Kaum Aktivitäten.

7. Nationalparks:

• „Der Bund unterstützt die Schaffung von Nationalparks und kleinere Naturschutzprojekte für die Erhaltung von Feucht-Biotopen.“ Zuständig BMUJF
Einige Absichtserklärungen

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