FORVM, Burgeriana
April
2021
IV. Sonderheft ▫ Nr. 505 ▫ im LXVIII. Jahr ▫ Wien, April 2021

Rudolf Burger 
Austrokopernikus

Kein Nachruf

Lieber Gerhard, es ist lange her, und vieles hat sich zum Traurigen gewendet. Ich bedauere vieles. Deinen Text kann ich leider nicht öffnen, aber ich danke Dir sehr für Deine Mühe. Vielleicht können wir einmal reden. (1. April 2021, 14:39)
Alles Liebe, Rudolf

Es war das erste Lebenszeichen, seit er mir um die Jahrtausendwende die Freundschaft aufgekündigt hatte, und sein letztes, das mich erreicht hat. Eines der drei Files vom selben Tag um 14:50 konnte er lesen, [1] bestätigte kurz darauf Bernhard Kraller, der seit Anfang Jänner von etwa zwei Dutzend anderen neuerliche Stellungnahmen zu Burgers „Irrtümern“ von 2001 zu bekommen versucht und, ich weiß nicht warum, auch von mir eine haben wollte, bis ich ihm nach langem Zögern und noch längerer Befassung die nachstehende Sichtung des Textes schickte, den ich jetzt erstmals gelesen hatte. Es ist kein Nachruf, aber doch eine letzte Ehre, die Burger zu erweisen war: dies zu veröffentlichen: eine unverblümte Kritik, wie er sie durchaus geschätzt hatte, als ich für seine Beiträge in meinem Blatt von 1982 bis zu dessen Einstellung 1995 der erste Leser war. Dass der Tod auch eines ehemaligen Freundes nahegehen kann, ist eine neue Erfahrung.

Rudolf Burger (8. Dezember 1938 – 19. April 2021)
Abbildung: Cover der Festschrift zum 80.

Inhalt: Ober- und Untertitel; 2 Mottos; Textkörper: 4 Abschnitte, römisch numeriert; [3] Blicke in: einige Folgetexte, 1 TV-Talk, 1 NDR-Doku; Recherche.

Obertitel: „Die Irrtümer der Gedenkpolitik“

Dieser Obertitel stellt zunächst ein Rätsel: Was Gedenken ist, liegt auf der Hand, und die Riten seines Begehens mögen mehr oder minder geschmackvoll oder erhebend sein, „irrtümlich“ ist es nicht; und wenn doch, dann sollen Historiker die Geschichte richtigstellen. Nicht ebenso unmittelbar erschließt sich, was er mit Gedenkpolitik meint – das sollte sich daraus ergeben, welche Irrtümer und wie er sie darlegt.

Untertitel: „Ein Plädoyer für das Vergessen“

Nicht unwitzig, den Index der Defizienz unseres Gedächtnisses zu einer Tugendleistung umzudeuten. Schon möglich, dass unsere Unfähigkeit, jemals alle prinzipiell erfassbaren Elemente und Aspekte der Wirklichkeit zugleich zu erfassen, im Gedächtnis zu behalten und nach Wunsch zu reproduzieren, der Preis ist, den wir für die kostbare Fähigkeit zahlen, selektiv wahrzunehmen: auf selbstgewählte Teile der Wirklichkeit – Gegenstände, Geräusche, Geschmäcker, Gerüche, Gefühle, Gedanken – uns zu fokussieren. Die naheliegende Vermutung eines reziproken Wirkzusammenhanges liegt allerdings im metapsychischen Bereich anthropologischer Spekulation, [4] bleibt empirisch unentscheidbar und ist fürs kritische Erkennen ebenso wertlos wie metaphysische Spekulationen über Gott, Unsterblichkeit der Seele und Anfang der Welt.

Ob als Schlussrede einer Anklage oder der Verteidigung vorgetragen: Ein nicht näher spezifiziertes Plädoyer für das Vergessen bleibt allemal die paradoxe Intervention, ins Gedächtnis zu rufen, was sie auffordert zu vergessen. Der Appell erzeugt ein Doublebind mit erheblichem Verwirrungseffekt dort, wo das Paradox als solches nicht erkannt wird. Nur was wir hatten oder gewusst hatten, können wir vergessen haben, vergessen nur, was wir wissen oder haben. Was wir nicht wissen, haben wir nicht vergessen, es ist uns nur unbekannt, so wie wir nicht wo liegen gelassen haben können, was wir nie besessen hatten. Versunkenes Kulturgut verschollener Völker haben wir nicht vergessen, dazu hätte es erst einer philologisch oder/und archäologisch gefundenen Kenntnis bedurft, die den Wissensschatz unserer potentiellen Vergesslichkeit wenigstens temporär bereichert hätte. So unbefangen Burger Erinnerungsstück um Stück und historische Zusammenhänge aus seinem reichen Fundus vorlegt, so verheddert zeigt er sich in der paradoxen Verwirrung, die er erzeugt. Süffisant gesagt: So brav vergisst er mit jedem Satz das eigene Plädoyer, dem er nur insofern folgt.

Was konnte er eigentlich gemeint haben? Denn bei aller Verwirrung im Terminus „Vergessen“ muss er doch irgend etwas im Sinn gehabt haben. Die Frage ist für später vorzumerken.

Wenn der Titel angibt, was Sache ist, und der Untertitel den Textcharakter bezeichnet, so wirft das Motto seinen Vorschein auf den Inhalt und stimmt auf ihn ein.

Die Motti oder Mottos

1. „Denk nicht, sondern schau!“ So kündigt sich ein Scherzartikel an, möchte man meinen. Die freudige Erwartung eines auch im Textcharakter originellen, vielleicht satirischen Beitrags zu einem ernsten Thema wird, nach drei der viereinhalb Seiten des ersten Abschnitts, noch einmal kurz genährt. Da der sonst durchgängig todernste Ton das Gegenteil zeigt, muss diese Diskrepanz als Warnung dienen, nichts ungeprüft zum Nennwert zu nehmen. Prüfen wir also, was das erste Motto bedeutet:

In direkter Anrede die Untersagung: „Denk nicht…“, und befehlend: „...sondern schau!“ Als Creator des ersten Mottos, das mir neu war, nennt er Lichtenberg, [5] unerschöpfliche Quelle gegensätzlichster Aperçus für fast alle Zwecke, selten von so eleganter Kürze und kaum je derart allem zuwider, wofür der Deutschland-erste Professor für Experimentalphysik stand – was er so zusammengefasst hat: „Sei aufmerksam, empfinde nichts umsonst, messe und vergleiche.“ [6] Er kann sich nicht dagegen wehren, dass wer einen Textfetzen wo herauslöst und als Motto adoptiert, durch das der Adoptant sich zu erkennen gibt und nicht den Lichtenberg, der ein anderes Motto beigesteuert hätte – länger und nicht so elegant, stellt er damit eine knifflige Aufgabe, die er in der Währung klarer Nachvollziehbarkeit entschädigt:

„Man kann nicht leicht über zu vielerlei denken, aber man kann über zu vielerlei lesen. Über je mehrere Gegenstände ich denke, das heißt, sie mit meinen Erfahrungen und meinem Gedankensystem in Verbindung zu bringen suche, desto mehr Kraft gewinne ich. Mit dem Lesen ist es umgekehrt: ich breite mich aus, ohne mich zu stärken. Merke ich in meinem Denken Lücken, die ich nicht ausfüllen, und Schwierigkeiten, die ich nicht überwinden kann, so muß ich nachschlagen und lesen. Entweder dieses ist das Mittel, ein brauchbarer Mann zu werden, oder es gibt gar keines.“ [7]

„Denk nicht, sondern schau!“ Sein erstes Motto, von Burger fälschlich Lichtenberg zugeschrieben

In genauem Gegensatz dazu fordert Burgers erstes Motto, wir sollten der optischen Wahrnehmung, verziert mit einem Denkverbot, unbedingten Vorrang geben; verblüffenderweise vorangestellt einem so gedankenreichen wie bildbefreiten Text, der zum Schauen nichts bietet als Buchstaben, die allerdings schön sein können. Verblüffend, dass er die Lettern zu Wörtern und diskursiv zu Sätzen kompiliert, die Mitdenken abverlangen und dadurch zwingen, dem Verbotsteil des Mottos zuwider zu handeln; wodurch er uns einem Doublebind aussetzt. Warum kombiniert er aus ansehnlichen Buchstaben die frappierende Aufforderung zum genauen Gegenteil dessen, was er gerade beispielgebend vormacht? Er schaut auf Papier oder Bildschirm und dementiert das, indem er schreibt, was er denkt: man solle nicht denken – statt dass er nicht denkt, wie doch sein Gedanke gebieterisch fordert. Warum reflektiert er die Diskrepanz nicht, dass er tatsächlich entgegen dem adoptierten Verbot vor sich hin denkt? Das längere und bessere Lichtenberg-Zitat lässt sich bestens mit Descartes’ gutem Tip kombinieren: bei älteren, erfahrenen, gebildeten und angesehenen Männern nicht nach dem sich zu richten, was sie sagen, sondern darauf zu achten, was sie tatsächlich tun, und – sachlich bereits gemäß dem ehrwürdigen sapere aude! – vom eigenen Verstand sich leiten zu lassen, weil wir keinen besseren und sogar keinen anderen haben. Aus der methodisch plausiblen Empfehlung Lichtenbergs ergibt sich daher fürs jetzige Sichten die Regel: Lege alles auf die Goldwage und nimm nichts als gegeben; auch wenn das nicht lustig ist und lange dauern kann, bietet es gegenüber jedem kurzen Meinungsstatement den Vorteil: wer will, kann es gut überprüfen und nachvollziehen oder verwerfen.

So werden die „Irrtümer“ auf Burgers Weg ihrer Darstellung sukzessive zu erkunden sein, ebenso die Steine seines Anstoßes wie die Begründungen, mit denen er sie wegkickt. Sichten ist nicht Schauen statt Denken, sondern sorgfältig reflektierendes, kontrollierbar dargestelltes Prüfen.

2. Das zweite Motto unterscheidet einen Schmerz, der wirklich weh tut, von gehätscheltem Schmerz, der ein Witz sei. Der subjektive Charakter von Schmerzen erlaubt es nicht leicht, beide am lebenden Objekt ohne geeignete Messinstrumente diagnostisch zu unterscheiden. Allgemein auf Erkennbarkeit und wie zu unterscheiden wäre, ob eine konkrete Person nun Schmerzen leidet oder nur hätschelt, scheint es bei diesem Motto nicht anzukommen, sondern darauf, den Unterschied ohne Bezug zu bestimmten Personen und Schmerzen freihändig einzuführen, um die Verdächtigung nach Gusto bei der Hand zu haben. Damit ist prima vista nix anzufangen. Vielleicht ergibt sich später, worauf das einstimmen soll.

Vorläufiges Resümee aus Untertitel und erstem Motto

Ob er sein Plädoyer absichtlich in diesen genauen Gegensatz zum Tenor der Antrittsrede des a. o. Professors für Geschichte Dr. med. Friedrich Schiller in Jena vom 26. Mai 1789 positioniert hat? Der versprach programmatisch eine Universalgeschichte, die „den Menschen gewöhnt, sich mit der ganzen Vergangenheit zusammen zu fassen, und mit seinen Schlüssen in die Zukunft voraus zu eilen“, [8] um uns bewusst zu machen, was „auf die heutige Gestalt der Welt und den Zustand der jetzt lebenden Generation einen wesentlichen, unwidersprüchlichen und leicht zu verfolgenden Einfluss gehabt“ [9] hat.

Schiller eilt zur Antrittsvorlesung im Griesbachhaus, Jena, den 26. Mai 1789 _ Erich Kuithan (1875–1917) pinxit

Vergangenheit zu erforschen, um „das Problem der Weltordnung aufzulösen, und dem höchsten Geist in seiner schönsten Wirkung zu begegnen“, [10] war Schillers hochgespannte Erwartung, die wir nicht leicht noch ebenso teilen können, vielleicht auch nicht müssen: Den zeitbedingten Vorschein von Hegels Weltgeist-Romantik und den damit verbundenen Aberglauben an einen vorgezeichnet historischen Fortschritt abgezogen, bleibt Schillers Plädoyer als Leitgedanke für die Entwicklung eines pragmatisch auf Universalität der Menschenrechte bezogenen Kompendiums von historischem Wissen noch immer unverzichtbar. Vergessen und Schauen statt Denken gehören zu den gröberen Schraubenschlüsseln im Werkzeugkasten für den kleinen Antiaufklärer, in modischem Geschenkpapier mit goldigem Schleifchen unterm Weihnachtsbaum.

Zum Textkörper

Vier römisch numerierte Abschnitte, inhaltlich überlappend, thematisch verschieden gewichtet. Die kürzere Fassung fürs größere Publikum einer Tageszeitung [11] verzichtet auf die ersten zwei Abschnitte und den Anfang des dritten: die waren also nicht unbedingt nötig, vielleicht dennoch nicht nur zum Schaulaufen im akademischeren Milieu mit dem bunten Federnschmuck gelehrten Kenntnisreichtums verfasst: Eventuell sollten sie auch den späteren Angriff an der Hauptkampflinie vorbereiten.

Abschnitt I. – Eine Scharade mit Nutzanwendung

Zwei Teile, deren erster einem witzigen Einfall folgt: Auf dreieinhalb Druckseiten werden die These von einer freudianischen Verdrängung der Nazizeit und der darauf fußende Diskurs von Historikern und Politologen mit drei Einwänden destruiert: „Die Verdrängung der Nazizeit“ sei nicht „historisch evident“; „die Mechanik des Vergessens“ gehöre nicht „im wesentlichen zur Ordnung des Verdrängens“; „der gegen die Verdrängung gerichtete kritische Diskurs“ unterbreche nicht „den Lauf eines bis dahin unangefochten funktionierenden Machtmechanismus“, sondern gehöre „vielmehr zu demselben historischen Netz wie das, was er anklagt, indem er es als ,Verdrängungʻ bezeichnet[.]“ und: „Dabei kommt es uns (zumindest in erster Linie) nicht so sehr darauf an zu wissen, wie man von der Nazizeit spricht […] vielmehr interessiert uns, dass man davon spricht, wer davon spricht, interessieren uns die Orte und Gesichtspunkte, von denen man aus spricht, die Institutionen, die zum Sprechen anreizen und das Gesagte speichern und verbreiten, kurz die globale ,diskursive Tatsacheʻ, die ,Diskursivierungʻ der Nazizeit.“ (256) [12]

Was bin ich?

Die folgenden eineinhalb Seiten klären die Scharade des witzigen Einfalls auf: Der erste Teil des Abschnitts war einem Text von Foucault wörtlich entnommen, darin „Sexus“ durch „Nazizeit“ ersetzt, ebenso „Repression“ durch „Verdrängung“, und diese Wörter sowie kleine Anpassungen kursiviert. Das Ergebnis sei „frappant“: der Text behalte „bei vollkommen geändertem Sachverhalt seinen Sinngehalt identisch bei; er wird nur auf ein gänzlich anderes Thema verschoben.“ Demgemäß verschiebt Burger Foucaults Kritik an Freuds „Repressionstheorie der Sexualität“ auf die „Verdrängungstheorie der Nazizeit“: Diese wirke „nur mehr ebenso komisch [wie die Erstere] angesichts einer Unterhaltungsindustrie, welche den ,Holocaustʻ […] von der Familiensaga über die Tragikomödie und den Heimatfilm bis zum öffentlich ausgestrahlten Snuff-Porno, der als KZ-Dokumentarfilm daherkommt, ,mit noch nie gezeigten Greuelszenen, erstmals in Farbe und alles authentisch.ʻ […] Kein Denkmal, das nicht Mahnmal hieße, und hinter dem Kitsch musealer Gedenkkultur bleibt Disneyland bedrohlich zurück.“ (257) –

Einspruch wg. Strafrecht:

Möge er kultur- und filmkritische Geschmacksurteile ganz nach Geschmack hegen und formulieren, die Legitimität dieses Vorgehens wird hier ausdrücklich anerkannt. Aber etwas als „öffentlich ausgestrahlten Snuff-Porno, der als KZ-Dokumentarfilm daherkommt“ zu bezeichnen, diffamiert Regie, Schauspieler*innen und die gesamte Crew einer oder mehrerer Produktionen, die er vorsichtshalber nicht näher bezeichnet, und ist als tatsachenwidrige Behauptung strafrechtlich relevant. [13] Burgers kenntnisreicher Intelligenz ist zuzutrauen und zumutbar, dass er anständig unterscheidet: Die Abfilmung einer zu diesem Zweck veranstalteten realen oder fingiert realen Ermordung – nur diese beiden Varianten heißen „Snuff“. Andere Filme, die reale, nicht eigens für sie verübte Ermordungen – wie etwa Videos des Köpfe abschneidenden Daesh – dokumentieren, mögen pietät- und geschmacklos sein, „Snuff“ sind sie nicht; auch dann nicht, wenn eine Halbdokumentation echte und nachgespielte Szenen zusammenmontiert, so lange die nachgespielten Teile keine reale oder fingiert reale Ermordung zeigen; „fingiert real“ im Unterschied zu den einfach fingierten Morden, über deren fiktionalen Charakter das gewöhnliche Kino bei allem Realismus der Darstellung keine Zweifel weckt. Diese Differenzen ebnet er ein, um sein Geschmacksurteil gegen „Kitsch“ mit nicht-ästhetischen Suggestionen aufzuladen, indem er den Filmemachern strafrechtlich ein Mordverbrechen und, eventualiter, moralisch die Vortäuschung eines solchen zwecks Täuschung des Publikums unterstellt. Mit diesem unredlichen, weil bloß rhetorischen Kunstgriff der Entdifferenzierung durch uneigentliches Gerede täuscht und übertölpelt seine Eloquenz das Publikum, vielleicht auch ihn selbst. Ende des strafrechtlichen Einspruchs. Zurück zu Burgers Text, wo der Einspruch ihn unterbrochen hatte:

– […] „Die Nazizeit boomt, ausgehend von den USA, weltweit, sie ist ein riesen Geschäft, politisch, moralisch und finanziell. [14] ,Der Holocaustʻ, weit davon entfernt, ,verdrängtʻ worden zu sein und seiner Aufarbeitung ,Widerstandʻ entgegenzusetzen, ist ein Publikumshit. Das Thema wird nicht verdrängt, sondern kulturindustriell den Leuten aufgedrängt und von vielen auch genossen. Wen davor ekelt, der gilt als Antisemit.“ (257 f.)

Einspruch wg. „Ekel“:

Gegen den kultur- und industriekritisch gerügten Genuss der Vielen bringt er eine reaktive Empfindung in Stellung: Mit dem „Ekel“, der so harmlos daherkommt, vollzieht er einen folgenreichen Paradigmenwechsel. Schon prima vista verblüfft der letzte Satz, denn warum sollte, „wen davor ekelt“, schon deshalb als „Antisemit“ gelten und wem? Zwar bemühen sich Psychologen, unangemessenen Ekel, wo er stört, überwinden zu helfen, aber die steile These, dass eine Form von Ekel sozialer Ächtung verfiele, dürfte noch patentierbar sein. Die Durchführung des witzigen Einfalls (Abschnitt I) hatte der These von der Verdrängung der Nazizeit die Gegenthese bzw. die unwiderlegliche Tatsache konfrontiert, dass „die Nazizeit“ in historischen Fachkreisen ebenso thematisiert wird wie in Publikumsmedien aller Art. Von ihrer „Verdrängung“ aus dem Gedächtnis kann keine Rede sein, da hat er einfach recht; dass ihm dieser Umstand nicht gefällt, darf nicht wundern, da er doch notorisch für „Vergessen“ plädieren will. Wunderlich bleibt seine Empfindung von „Ekel“: [15] das ist eine starke Emotion heftiger Abwehr und verblüffend, dass er angibt, für diesen unwillkürlich reaktiven Widerwillen gegen ästhetisch fragwürdige Ausprägungen des Holocaust-Gedenkens hätte er sich einen Vorwurf des Antisemitismus zugezogen. Ist schon die angebliche Detektion des Vorwurfs fragwürdig, so desto fraglicher, ob der Vorwurf sich, wenn es ihn denn gab, auf Burgers angeblichen Ekel bezogen hatte; oder ob nur Burger sich auf einen imaginierten Vorwurf bezieht; ferner ob er tatsächlich einer extremen, nahezu exklusiven Ekelempfindlichkeit, in der Psychologie „Idiosynkrasie“ geheißen, sich rühmen möchte oder nur das Wort „Ekel“ idiosynkratisch verwendet; ob er also nur halt persönlich nicht anders kann oder ob die ästhetische Verbrämung seine geschmackliche Ablehnung imperativisch aufladen sollte; ob er gegen das Gedenken des Holocausts sein Anathema mittels der angeblich empfundenen Ekelhaftigkeit, Obszönität und Kitschigkeit zu einem geradezu physiologisch verbindlichen Dogma von der alleinseligmachenden Ästimation, seinem persönlich unfehlbaren Geschmacksurteil gemäß und kraft Autorität des Lehrstuhls hochjubelt, um es ex cathedra zu verkünden. Hätschelt er so vielleicht selbstverliebt die eigene ästhetische Empfindsamkeit, um ihr eine moralische Komponente zuzufügen? Das imaginierte Leiden an einem phantasierten Antisemitismus-Vorwurf: ein Realbeispiel für sein zweites Motto, wie Aubyn gemeint hatte: ein Witz, wenngleich todernst vorgetragen? Doch kein noch so tief empfundener Ekel ist mehr als individuelle oder sozialisierte Abneigung: Kein noch so tief empfundener Ekel, etwa vor Hákarl, dem übelriechenden Gammelhai, oder in Tomatensoße schwimmenden Schafsaugen, kann den Wohlgeschmack widerlegen, den Isländer oder Schweden an solchen Leckerbissen schätzen. [16]

Die Berufung auf unwillkürliches Empfinden von Ekel verlässt den Rahmen rationaler Argumentation und markiert den nächsten Einbruch des Irrationalen, der sich mit den beiden Mottos angekündigt hatte. Den angeblich subjektiv aufgetretenen Ekel führt er ein, als wäre er objektiv feststellbar wie Abmessungen, Härte, Dichte und Farbe gegenständlicher Raumkörper; so fungiert „Ekel“ als suggestiver Geschmacksverstärker für seine eigene, angeblich unwillkürliche Regung, wie um dieser beispielgebend intersubjektive Geltung zu verschaffen. Im selben Atemzug verwischt Burger den autoritativen Charakter seiner Anmutung, indem er mit dem bis dahin wohl kaum gegen ihn erhobenen Vorwurf die Dignität eines Verleumdungsopfers sich beilegt und mit diesem Trick den Vorwurf des Antisemitismus zu einem Absurdum stilisiert. Vorbeugend? – Ende Einspruchs Ekel.

Schon der witzige Einfall, Repression der Sexualität gegen Verdrängung der Nazizeit auszutauschen, wird bei näherer Überlegung des folgenden Konditionalsatzes von Foucault in Burgers Adaption fragwürdig, nein: unsinnig und nicht einmal witzig: „Wenn die Nazizeit verdrängt wurde, wenn sie dem Verbot, der Nichtexistenz und dem Schweigen ausgeliefert ist, [...] (253) – Der Wenn-Satz mag bei Foucault bzw. Freud gegen die Prüderie einer religiösen Verklemmung berechtigt sein, wo das erotische Vergnügen gerade noch geduldet ist, wenn es nur ja nicht die Grenze überschreitet, die vom alleinzulässigen Zeugungszweck für die Inbetriebnahme der Geschlechtswerkzeuge gezogen wird. [17] Von der Sexualität auf „die Nazizeit“ transferiert, wird der Satz vollends sinnlos, denn die Nazizeit könnte wohl beschwiegen, aber auf keine Weise „dem Verbot, der Nichtexistenz [...] ausgeliefert“ werden: sie hat ja in der Vergangenheit tatsächlich stattgefunden, ihre tatsächliche Existenz lässt sich nicht rückwirkend verbieten und nicht ungeschehen machen. Tatsächlich „dem Verbot ausgeliefert“ ist nicht die „Nazizeit“, sondern hoffentlich der Nazismus nach der Nazizeit: seine Auferstehung aka Wiederbetätigung ist in A verboten. Nicht nur die Beweiskraft, die er ihr zuschreiben möchte, fehlt Burgers Substitutionsmethode, sondern sie funktioniert nicht einmal in dem Wortlaut, den er mit ihr produziert.

Abschnitt II. – „Verdrängung“ von Sexus und Nazizeit

Erster Teil: Eine bündige Kritik des methodischen Zirkelschlusses in Freuds Verklammerung von Theorie und Therapie der Sexualneurosen: Die Vergessensentreißung der ehedem traumatisierenden Sexualrepression soll deren Funktion als Ursache der Neurose durch den therapeutischen Erfolg bestätigen; was sie als tatsächlich stattgefunden und ursächlich für die Störung nicht beweist, nur zirkulär plausibilisiert durch den Erfolg, den ebensogut der Placeboeffekt eines therapeutisch induzierten Traumakonstrukts bewirkt haben könnte. Wenn Burger „die empirische Plausibilität des freudianischen Modells […], um das Mindeste zu sagen, dürftig“ (258) findet, so ist festzuhalten, dass die Placebo-These ebensowenig beweisbar ist und, um das Mindeste zu sagen, nicht weniger dürftig: Welche therapeutischen Erfolgsaussichten hätte eine Deklaration des Analytikers zu Beginn des analytischen Settings, wonach die gemeinsame Anstrengung ein geeignetes Placebo finden wolle/solle/werde, das die traumatische Fixierung, wenn es sie nicht hervorgerufen hatte, so doch auflösen könne? Unter dieser Prämisse hätte in der Berggasse kein Glaube den Berg versetzt und nicht „immerhin geholfen“.

Das analoge „Immerhin“ eines tatsächlichen Heilerfolgs fehle der Theorie „Verdrängung der Nazizeit“: „hier hat man es mit einer gedankenlosen Analogie- und schlampigen Metaphernbildung zu tun“. Denn selbst „für einen Augenblick unterstellt, [...] der Begriff eines ,Kollektiven Unbewussten‘ […] habe ein empirisch fassbares Korrelat, so führt die Frage nach der Initialverdrängung doch sofort wieder auf die Individuen zurück, welche das Kollektiv bilden.“ (259) Tadellos wahr, aber kurzsichtig.

Einspruch wg. „Verdrängung“. Eine Mängelrüge

Die Begeisterung über das wundersame Funktionieren des listig-lustigen Qui pro quo von „Sexus“ und „Nazizeit“ hat die zwei Hauptaufgaben einer jeden Phänomenologie verdrängt: Ähnliches deutlich zu unterscheiden und ihren je verschiedenen Sinn zu ermitteln. Dass N und S unter dem nicht weiter bestimmten Terminus „Verdrängung“ konvergierten, hätte eher warnen sollen, ob nicht etwa schon der benützte Ausschnitt aus Foucault an ebenderselben phänomenologischen Defizienz leidet:

„Verdrängung“ metapheriert einen physikalischen Vorgang, den Körper zeigen, die in eine Flüssigkeit eintauchen: sie „verdrängen“ dasjenige Volumen der Flüssigkeit, dessen Gewicht ihrem eigenen entspricht. Ist das Gewicht des Körpers kleiner als das volumensgleiche der Flüssigkeit, dann schwimmt er, ist es größer, so versinkt er. Dieses Modell auf „Sexus“ übertragen, entspricht einer bildlichen Vorstellung, die das Ich in der vertikalen Mitte zwischen Überich und Unterich, Es geheißen, eingeklemmt denkt, was unweigerlich in die theoretische Irre führt, die Foucault an der „Verdrängung des Sexus“ exemplarisch kritisiert. Offen bleibt, wie eine widersinnige Theorie durch eine ihr folgende therapeutische Praxis zu dem Erfolg führen kann, den Burger der Psychoanalyse mit Recht zugute hält und dessen Äquivalent er bei der „Verdrängung der Nazizeit“, gleichfalls zu Recht, vermisst. Diese theoretische Frage lässt sich im Rahmen der physikalischen Metapher weder stellen noch lösen. [18]

Zweiter Teil: Während er am widersinnigen Begriff eines „kollektiven Traumas“ berechtigten Anstoß nimmt, setzt er am Ende des Abschnitts seinen eigenen Gedenkstein in die Landschaft: eine positive Festlegung der Bedeutung von „Nazizeit“. Bis dorthin wird die zu Recht bereits erledigte Analogie der beiden defizienten Theorien Sexualrepression & Nazizeitverdrängung weiter strapaziert, er prügelt gleichsam den toten Esel, um ihn zu reiten: „Von Traumatisierung kann man […] allenfalls bei den Überlebenden des Terrors reden, bei den Opfern, nicht bei den Tätern. Von jenen ,Aufarbeitungʻ zu verlangen aber wäre moralisch ebenso absurd, wie es bei diesen logisch absurd ist“. Verdrängt hätten die Opfer „nicht oder nur selten“, „nur hat ihnen nach dem Krieg kaum jemand zugehört. [...] Die „Täter aber hatten nichts zu ,verdrängenʻ“, sie haben nur „geschwiegen, gelogen, sich [...] auf ,Befehlsnotstandʻ berufen, oder sie sind untergetaucht und haben die Identität gewechselt.“ Ebenso die Mitläufer und Sympathisanten des Regimes, „die haben erst gar nicht genau hingesehen und sich auch nicht viel vorgestellt. Die Realität selektiv wahrzunehmen ist etwas anderes als verdrängen“ und, weil ein „kognitiver, bewusst gesteuerter Akt […] kein Anlass für Neurosen.“ (alle 261 f.) Wohl wahr. Doch wahrhaft interessiert, was im Unterschied zu der von Foucault gerügten „Sexualrepression“ nun den Schlüsselbegriff des Denkansatzes seiner Bewältigung der „Nazizeit“ darstellt:

„Nun sind mit der Chiffre ,Nazizeit‘ nicht in erster Linie das Elend und der Schrecken des Krieges angezeigt, sondern der geheimpolizeiliche Alltagsterror, die Keller der Gestapo und das Grauen der Vernichtungslager.“ (261) –

Wie oberflächlich! Als ließe sich „Nazizeit“ mit Bestimmungen buchstabieren, die allesamt auf der ereignisgeschichtlichen Oberfläche liegen. Zur Chiffre der Zeit [19] gehören auch Umstände, Motive und Ideologeme, die zu diesen Erscheinungen geführt und sie bedingt hatten. Wer erst die Ereignisse kennt, weiß nur Auswirkungen und versteht rein Garnichts. Deshalb ist ja so oft über die Greuel des Nationalbestialismus [20] zu hören, sie wären unbegreiflich. – Wozu er die Ereignisgeschichte zweiteilt in Kriegselend und Inlandsterror, um letzteren zu präferieren, bleibt bis auf Weiteres sein Geheimnis. Für die gerichtliche Nachkriegsbewältigung in den Nürnberger Prozessen spielte die planmäßige Ermordung psychiatrischer „Patienten“, der Juden, Rom und Sinti, Homosexuellen, Kommunisten, christlichen und pazifistischen Gegner wohl auch eine Rolle, doch war diese Anklage gemäß Punkt 4, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht kollektiv, sondern individualisiert, und repräsentativ, nicht systematisch. Hauptthema aber war genau das, wovon Burger meint, es wäre „mit der Chiffre ,Nazizeit‘ nicht in erster Linie […] angezeigt“: die Verbrechen gegen den Frieden und die Kriegsverbrechen, und selbst an ihnen schlief mit dem beginnenden Kalten Krieg das Interesse ein. Alsbald agierte die Regierung Truman nicht mehr im Interesse, Deutschland zu bestrafen, sondern als Bündnispartner zu gewinnen.

Abschnitt III. – „Kollektivschuld“

Eröffnend bemerkt er, dass „die Kollektivschuldthese von den Siegermächten offiziell nie formuliert wurde und sich in keinem amtlichen Dokument findet“ (268), desungeachtet schließt er sich den Philippiken der tatsächlich absolut unverdächtigen Eugen Kogon und Karl Jaspers gegen jene nie offiziell formulierte These an, indem er entgegen der anfänglichen Bemerkung behauptet, gegen Deutschland wäre, „im Unterschied zu Österreich, der Pauschalvorwurf einer Kollektivschuld im Rahmen des Reeducation-Programms sehr wohl erhoben“ worden. (264) Je nun, „erhoben worden“, wer weiß, wen oder was genau er damit meint. Ernst genommen haben die Alliierten diese These nie, auch nicht vertreten und schon gar nicht gegen Österreich, zu dem Burger eine sehr feine Beobachtung anstellt: „Hier wurde die Geschichte […] legitimatorisch benützt!“ Um „eine spezifisch österreichische Identitätsgeschichte in Differenz zur deutschen historiographisch überhaupt erst zu schaffen[, ...] den Glauben an sie massenpädagogisch durchzusetzen [...] und damit eine österreichische Nation als ,kollektives Bewusstsein‘ theoretisch zu formieren, das sich erst nach der Annexion und während des Krieges emotiv gebildet hat.“ (267) So wurden „die Nazizeit und ihre Verbrechen in den ersten Jahren der Zweiten Republik von offizieller Seite massiv thematisiert, um […] eine Staatsnation zu konstituieren, die vor 1938 […] noch nicht existiert hatte. Was es allerdings gab, war eine überproportionale Zahl von Nazitätern, die […] in den frühen Jahren […] massiv verfolgt“ wurden.

Einwand: Kollektivschuld-Vorwurf gegen Deutschland

Die Alliierten waren davon ausgegangen, dass zwölf Jahre intensiver Indoktrination Spuren hinterlassen hatten, die von der Niederlage des Regimes allein noch längst nicht aus dem Einstellungs- und Vorurteilsgefüge der ehemaligen Reichsbevölkerung getilgt werden konnten. Schuld wurde nicht pauschal, sondern kategorial berücksichtigt, in Teil-Kollektiven abgestuft gesucht und abgestuft behandelt: Kriegsverbrecher, Schwer- und Minderbelastete, Mitläufer. Außer bei Kriegsverbrechern und Schwerstbelasteten setzte man nicht auf Ahndung, sondern auf Reedukation. Diese zielte auf Entnazifizierung, primär der Lehrpläne und des Lehrpersonals, auf Neugestaltung des Bildungssystems, immer bestrebt, der Nachwirkung von zwölf Jahren Hitlerpropaganda nachhaltig entgegenzuwirken. Dabei mögen kontraproduktive Riten wie die Zwangsbesichtigung von Konzentrationslagern stattgefunden haben, bestimmende Faktoren der Reedukation waren sie nicht; deren wirksamster war wohl der Marshallplan, der einem wirtschaftlichen Friedensvertrag im beiderseitigen Interesse gleichkam und die vertraglichen Grausamkeiten von 1918–21 vermied, ohne den besiegten Staat politisch ganz sich zu überlassen – ein gewisses Misstrauen war aus der Erfahrung zweier Weltkriege bei den Alliierten denn doch zurückgeblieben. An der Kollektivschuldthese haben sich wohl allerlei Intellektuelle abgearbeitet, von staatlichen Funktionsträgern, die sie vertreten hätten, weiß ich nichts. Besonders begeisterte Aufnahme fand sie in rechtsextremen Kreisen, weil mit ihrer Abwehr die korrespondierende Kollektivunschuldthese [21] bequem sich verbinden ließ. Burger erzählt, dass die „theoretische Legitimation“ der Kollektivschuldthese „von C. G. Jung […] stammt, dessen völkische Tiefenpsychologie ihn 1934 über das ,kostbarste Geheimnis des germanischen Menschen, seinen schöpferisch-ahnungsvollen Seelengrund‘ hatte schwafeln lassen.“ (267 f.) „Das nationaltherapeutische Ideologem Vergangenheitsbewältigung hat also seinen Ursprung in [der] völkischen Denkweise [des] Nazismus“, aus dessen Verleugnung das nationalrehabilitative Ideologem der Vergangenheitsbewältigung: die Kollektivunschuldthese kommt. Mit heutiger „Gedenkpolitik“ haben, die Schuld- wie die Unschuldsthese, beide nichts zu schaffen.

Burger behauptet keine kollektive Unschuld, er postuliert nur, dass allfällige Schuld zu vergessen wäre, und benützt die Abwehr der Kollektivschuldthese als Eselsbrücke zur fortgesetzten Parallelisierung der freudianischen Traumatheorie mit der These von einer „Verdrängung der Nazizeit“, die er ganz allgemein bekämpft – auf Psycho-Ebene zu Recht, aber nur auf dieser. Der logische Schritt, die „Verdrängung“ ihrer psychologischen Maskierung zu entkleiden, fällt ihm nicht ein. Wenn schon die psychoanalytische „Repressionstheorie der Sexualität“ zwar bei individuellen Traumen, und sei es als Placebos, nützliche Dienste leistet, der Foucaultschen Überprüfung jedoch als Erkenntnismethode nicht standhält, dann wäre doch zu fragen, ob wir es bei der Kritik der Vorstellung von einer transindividuellen „Verdrängung der Nazizeit“ und unter den kategorial völlig verschiedenen Bedingungen eines staatlich organisierten Sozialgefüges nicht ebenso [22] wie bei der „kollektivistischen Verdrängungstheorie [...] mit einer gedankenlosen Analogie- und schlampigen Metaphernbildung zu tun“ (258) haben, die Äquivokationen mit völlig unterschiedlichen Bedeutungen generiert; Bedeutungen, die abgesehen von der Analogie zur Traumatheorie vielleicht doch einen guten Sinn haben mögen. Gleiches gilt für beide so leichthin inkriminierten Wörter:

Zu „Vergangenheitsbewältigung“ und „Verdrängung“

Was zwingt, bitte, den Ausdruck „Vergangenheitsbewältigung“, der tatsächlich „im sozialpsychologischen Sinn [...] ein empirisch leerer Begriff“ (266) ist, dennoch beharrlich sozialpsychologisch misszuverstehen, statt a.) das verständliche Verschweigen und Verleugnen peinlicher Details persönlicher Vergangenheiten sowie b.) die deliberativ flankierenden Maßnahmen der staatlichen Stellen als bewältigungswidrig, sogar -feindlich, aufzufassen und deren Aufklärung als die „Bewältigung“ sekretierter Elemente der Vergangenheit, sogar Überwältigung der staatlich und/oder gesellschaftlich sekretierenden Kräfte zu verstehen?

Ad a.) Das gute Recht der Beschuldigten und Angeklagten im gewöhnlichen Strafprozess, sich nicht selbst zu belasten, ist auch den seinerzeitigen Anhängern/Mittätern Hitlers einzuräumen, ob sie nun Heidegger, [23] Heintel, [24] oder Waldheim hießen, und auch denen, die noch leben. Ihr Schweigen war weniger anstößig, als der generelle Mangel an Einsicht, wenn man sich etwa auf seine „Pflichterfüllung“ berief. Private kamen mit Verschweigen besser durch, besonders wenn sie nicht wieder allzu auffällig wurden.

Ad b.) Die administrativen Maßnahmen zur Blockierung von Erinnerung dürfen durchaus als „Verdrängung“ bezeichnet werden, freilich nicht in einem sozial- oder sonstwie psychologischen, psychoanalytischen oder metapsychischen Sinn – es geht auch weniger schlampig zu erklären, was in der Realität ganz handfest wirkt. Zur Illustration:

Mindestens bis Anfang der Sechzigerjahre endete die Geschichte mit der Angliederung des Burgenlandes an Österreich 1921, davor lagen: die Friedensverträge von Versailles und Saint Germain 1920/21, der Kärntner Abwehrkampf 1920, der Erste Weltkrieg und dessen leicht frisierte Vorgeschichte – die wurden alle unterrichtet. Auch kam wohl vor, wie die Erste Republik 1918 gegründet wurde. Für die Geschichte ihrer Entwicklung, des Bürgerkrieges, Ständestaates, für den Anschluss und alles Weitere ab 1920 fehlte dann leider die Zeit. Selbst dass das Burgenland 1921 an Österreich ging, kam nach meiner Erinnerung im Unterrichtsgegenstand Geographie vor, nicht in Geschichte. Es waren nicht nur pflichtvergessene oder mit der Zeiteinteilung überforderte Geschichtelehrer, die mit dem Stoff nicht weiter kamen, sondern der Unterricht endete dort gemäß dem Lehrplan, erstellt unter der Verantwortung von Heinrich Drimmel, einem ehemaligen Heimwehr-Mann, der den „Korneuburger Eid“ mitgeschworen hatte, selbst Autor historischer Bücher und „der genialste Unterrichtsminister von Österreich“. [25]

Das war nun freilich keine „Verdrängung“, wie Freud sie konzipiert und der Wasserverdrängung durch Schwimmkörper metaphorisch nachgebildet hatte, sondern die Aufklärung der heranwachsenden Jugend sollte vorsätzlich unterbleiben, und nicht nur über die „Nazizeit“. Erst hier gewinnt Adornos Diktum seinen nicht-mythologischen, nicht-metapsychischen, sondern handfest politischen Sinn: „Die Tilgung der Erinnerung ist eher eine Leistung des allzu wachen Bewußtseins als dessen Schwäche […]“ [26] Bemerkenswert, was Adorno eingangs der zitierten Schrift erklärt:

„Die Frage ,Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit‘ muß erläutert werden. Sie geht von einer Formulierung aus, die sich während der letzten Jahre als Schlagwort höchst verdächtig gemacht hat. Mit Aufarbeitung der Vergangenheit ist in jenem Sprachgebrauch nicht gemeint, daß man das Vergangene im Ernst verarbeite, seinen Bann breche durch helles Bewußtsein. Sondern man will einen Schlußstrich darunter ziehen und womöglich es selbst aus der Erinnerung wegwischen. Der Gestus, es solle alles vergessen und vergeben sein, der demjenigen anstünde, dem Unrecht widerfuhr, wird von den Parteigängern derer praktiziert, die es begingen.“ –

Den mystischen „Bann“ abgezogen, passt dieses sonst unverfälschte Adorno-Zitat in den hiesigen Zusammenhang ähnlich verblüffend genau, wie in Burgers erstem Abschnitt die Substitution der Reizwörter von Foucaults Kritik an Freuds Trauma- und Verdrängungstheorie durch den „Nazizeit“-Diskurs; mit dem Unterschied, dass hier keine schlampige Metábasis eis állo génos vorliegt. Gegen die Tilgung der Erinnerung, die eine allzu wache Leistung der staatlichen Administration war, haben einige von meiner Generation mit einigen der etwas Jüngeren der sog. 68er einen positiven Sinn von „Bewältigung der Vergangenheit“ gesetzt, weil uns nach „hellem Bewußtsein“ dessen verlangte, was wir nicht wissen sollten: Das war handfest zeitgeschichtliche Aufklärung und kein „empirisch leerer Begriff im sozialpsychologischen Sinn“; ebensowenig „empirisch leer“ wie die strafweise Verdrängung des Heinrich Kleiner ins Ausland durch den ehemaligen PG Heintel, der seinen ältesten Assistenten damit bestrafte, als er von dessen philosophischen Vorträgen beim Verband sozialistischer Studenten erfuhr; oder die Verdrängung mindestens zweier seiner promovierten Schüler durch den uniformstolzen DÖW-Mitbegründer Jedlicka aus den akademischen Laufbahnen, für die er sie prädestiniert geglaubt hatte, bis er von ihrer Mitwirkung bei antimilitaristischen Umtrieben erfahren musste.

Mit den protestierenden, oft provozierenden Gegenmaßnahmen gegen institutionelles „Verdrängen“ der Geschiche ab etwa 1922, die unsere Schulen bis zumindest in die frühen Sechzigerjahre verdrängten/verschwiegen/vorenthielten, wollten wir die Gesellschaft auch verändern, insofern sie vom faschistischen Gift noch getränkt war. Teile von uns sahen sich in Kreiskys „Die Gesellschaft mit Demokratie durchfluten!“ und Brodas, unter dem Druck der Zivilgesellschaft in Gestalt der großartigen „Aktion unabhängiger Frauen“ sinnreich erweiterter Strafrechtsreform bestätigt, andere waren noch radikaler, und einige gingen über manche vernünftigen Ziele hinaus. Aber nichts rechtfertigt, auch nur den geringsten Teil unserer Anläufe zur „Bewältigung“ von Vergangenheit, die fürs Erste deren Ausgrabung und unserer Information galten, als „politische Erpressungsstrategie mit moralischen Mitteln“ zu diffamieren, wenngleich auch unsere Sorte Intervention „keine analytische Kur mit kathartischer Wirkung“ war: Wir hatten ja nicht angenommen, „das helle Bewusstsein“ würde, etwa in Analogie zum Foucault-Burgerschen Verständnis von Psychoanalyse, eine magische Heilkraft entfalten.

Abschnitt IV. – Friede durch Amnesie

„Dass die Erinnerung an das Böse vor dessen Wiederholung schützt, ist […] eine höchst fragwürdige These, auf historische Erfahrung stützen kann sie sich nicht.“ (270)) – Die Unbestreitbarkeit dieser klaren These ergibt sich schon daraus, dass nur Nichtfaschisten den Faschismus als böse erkennen und dass Faschisten über den Faschismus nicht weniger wissen müssen, um ihn gut zu finden. Gegen den immunisieren keine Kenntnisse und kein Können, keine Ausbildung und selbst die feinste Bildung und noch so erlesener Kunstsinn immunisieren nicht.

Gleichfalls zu Recht bekämpft Burger den Aberglauben eines Geschichtsautomatismus, der sich im folgenden Allerweltssatz ausdrückt, dessen spezifischer Ablehnung bei ihm noch besondere Bedeutung zukommen wird:

„Wer die Geschichte vergisst, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen.“ (270)

Der Talionsgedanke mag dem Wunsch nach einer automatisch ausgleichenden Gerechtigkeit entspringen, doch taugen Wünsche nicht zur Methode von Erkenntnis und nicht als movens der Geschichte. Dass er mit dieser Kritik recht hat, ergibt sich schon daraus, dass „Wiederholung“ nur konstatieren kann, wer von Faschismus, seinen ideellen Grundlagen und historischen Methoden genügend weiß, um deren neuerliches Erscheinen nicht als historische Neuheit misszudeuten. Wer nichts von Früherem weiß, und das gilt natürlich gleichermaßen für Anhänger wie für Gegner des Faschismus, erlebt als Neuheit, wo wissende Dritte – und nur diese – Wiederholung bemerken.

Er bestreitet den „Wer vergisst, ist verurteilt zu wiederholen“-Satz wohl entschieden, aber nicht prinzipiell, sondern knüpft an ihn einen völlig anderen Gedankengang, der ihn zur genau gegenteiligen Folgerung führt: Verlange ich, wenig originell, „Wissen, um Wiederholung erkennen und bekämpfen oder fördern zu können“, so setzt er dagegen als seine Lösung eine völlig andere historische Erinnerung – deren Formulierung und was er daraus folgert, ist zu prüfen:

„Zu allen Zeiten erschien den Menschen […] das Vergessenkönnen als moralische Leistung, welche die Kette des Unheils durchbrach […] zumindest seit dem Ausgang der Menschheit aus mythischer Vorzeit: Jeder Mythos ist ein genealogischer Schuld/Opfer-Zusammenhang, dessen narrative „Weitergabe“ im Bewusstsein der Generationen ein ,kollektives Gedächtnis‘ (Halbwachs) schafft, welches das Unheil fortwälzt. [27]“ (270 f.) –

Seltsame Inkonsequenz (1): Er nimmt positiv ein „kollektives Gedächtnis“ nach Halbwachs an, nachdem er in Abschnitt II. gerade nur „für einen Augenblick“ unterstellen wollte, „der Begriff eines ,Kollektiven Unbewussten‘ […] habe ein empirisch fassbares Korrelat“, das „sofort wieder auf die Individuen zurück“ führt. (259) Meint er etwa (270), der Begriff vom „kollektiven Gedächtnis“ führe nicht „sofort wieder auf die Individuen zurück, welche das Kollektiv bilden“? Als hätte dessen „kollektives Gedächtnis“ tatsächlich ein separat eigenes „empirisch fassbares Korrelat“ oder als bedürfte es keines solchen; und als wären die verbreiteten Inhalte des innergemeinschaftlichen Meinungs- und Vorurteilsgefüges nicht unweigerlich wiederum nur in den Einheiten individuellen Bewusstseins anzutreffen?

Seltsame Inkonsequenz (2): Wenn „jeder Mythos […] ein genealogischer Schuld/Opfer-Zusammenhang“ ist und dessen „narrative Weitergabe im Bewusstsein der Generationen ein ,kollektives Gedächtnis‘ (Halbwachs) schafft“ (270 f.), dann müsste die nämliche „narrative Weitergabe im Bewusstsein der Generationen“ ebenso ein kollektives Schuldbewusstsein wie kollektiven Stolz schaffen können, die nur außenstehende Dritte von Kollektivstolz und Kollektivschuld zu unterscheiden vermöchten. Die Übertragung der mythischen Schuld/Opfer-Struktur funktioniert aber in unseren Zusammenhängen deshalb nicht, weil die Aufklärung spätestens des 18. Jahrhunderts die Individuen aus den genealogischen Ketten emanzipiert und den Begriff von Schuld individualisiert hat. Damit waren auch die mythischen Erzählungen von dem, „der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen,“ gegenstandslos geworden. Burger könnte zugestimmt werden, dass es „eine zivilisatorische Leistung ersten Ranges“ war, „als es der griechischen Philosophie gelang, das mythische Erinnerungsgebot zu durchbrechen und an seine Stelle dessen Negation zu setzen“ (271) – dessen Negation, wohlgemerkt: an die Stelle der mythischen Vorstellung, Schuld werde in der Generationenfolge vererbt, gelang es der griechischen Philosophie, deren „Negation zu setzen: Das Gebot, nicht zu erinnern“ – dieses verlangte nicht, die Schuld begründende Tat zu vergessen, sondern Schuld nicht mehr auf die folgenden Generationen magisch übertragen zu denken: Das Kainsmal vererbt sich nicht mehr.

Cicero adressiert den Senat

Burger erwähnt den Althistoriker Christian Meier, der für den Beschluss, Untaten aller Art um des Friedens willen nicht mehr zu erinnern, zahlreiche Beispiele genannt habe: „von der Attischen Amnestie, welche einen Bürgerkrieg beendete, eine Rede Ciceros, die er zwei Tage nach der Ermordung Cäsars im römischen Senat hielt, um einen Bürgerkrieg zu verhindern (,Alle Erinnerungen an die mörderischen Zwistigkeiten sind durch ewiges Vergessen zu tilgen‘), über das Edikt von Nantes“, in dem Heinrich IV. ,erklärt und verordnet‘, die Erinnerung an das Geschehene soll ,ausgelöscht und eingeschläfert‘ sein, den Westfälischen Frieden (,Beiderseits soll das ewig vergessen und vergeben, alle Beleidigungen, Gewalttätigkeiten, Schäden, und Untaten derart gänzlich abgetan sein, dass alles in ewiger Vergessenheit begraben sei‘) bis zu einem Gesetz Ludwigs XVIII., welches das Gedenken an den Terror der Revolution untersagte und sogar das Vergessen der Königsmörder, der Mörder seines Bruders, befahl ,um die Kette der Zeiten neu zu knüpfen‘, wie es hieß.“ [28] (271 f.)

Was Burger nicht erwähnt und in Meiers Zusammenhängen [29] nicht so wichtig ist: Cicero hatte dem römischen Senat tatsächlich vorgeschlagen, „alle Erinnerungen an die mörderischen Zwistigkeiten […] durch ewiges Vergessen zu tilgen“, und dabei „sogar die griechische Benennung [ἀμνηστία/Amnestie] sich zu eigen gemacht, die damals die Bürgerschaft Athens bei der Schlichtung ihrer Streitigkeiten gebraucht hat.“ Nach Cäsars Tod wollte Cicero die Mörder vor Strafverfolgung und Rache schützen, nicht die politischen Differenzen einebnen. Ihre Tat bedeutete ihm nicht bloß die Befreiung Roms von einem Tyrannen, sondern die Rettung oder Wiederherstellung der res publica in ihrer republikanischen Staatsform. „Friede und Eintracht“ (εἰρήνη και ὁμόνοια/pax et concordia vel consensus) sollten auf der soliden Grundlage einer gemeinsamen demokratischen Gesinnung gegen alle diktatorischen Ambitionen obsiegen. Wie sehr es Cicero nicht bei seiner schönen Friedensrede vom 17. März 44 v.u.Z. im Tellustempel vor dem Senat beließ und wie wenig er es auf „ewiges Vergessen“ abgesehen hatte, zeigen seine vierzehn Philippischen Reden, die er ab dem 2. September des selben Jahres hielt: In der ersten erinnerte er an seine Worte im Tempel der Tellus und gab mit Hinweis auf die diktatorische Entpuppung des Markus Antonius das Startzeichen für die Bürgerkriege, die mit ihren Kollateralschäden, u.a. Kleopatra, dreizehn Jahre dauern sollten, bis Octavian, der spätere Kaiser Augustus, anno 31 die Schlacht bei Actium gegen Antonius gewann. Für die Berechtigung des republikanisches Prinzips liefert das Schicksal Ciceros den historischen Maßstab: Tellusrede plus fünfeinhalb Monate: Cicero hält seine erste Philippika; plus 14 Monate: die Triumviren beschließen am 11. November 43 die Proskription der politischen Gegner, was im römischen Imperium einem Todesurteil gleichkam; plus 26 Tage: siehe die Legende zum nachstehenden Bild:

Cicero wird am 7. Dezember 44 im Auftrag des Marcus Antonius vom Centurio Herennius und dem Militärtribunen Gaius Popilius Laenas ordnungsgemäß ermordet

„Aus dem Griechischen stammt auch jenes Wort, das ursprünglich einfach ,Nicht-Erinnernʻ heißt: Amnestie. […]“ (272) –

Unterbrechung: Das ist richtig und falsch, weil altphilologisch irregeführt: Das eine Wort verschluckt zwei sehr verschiedene Bedeutungen, die erst das moderne Griechisch (Νεοελληνική Κοινή / Neoëllinikí Kiní) semantisch getrennt haben dürfte: Amnestie ist das proaktive Vergessen, das juristisch Straferlass, im Alltag Verzeihung/Vergebung und salopp Schwamm drüber bedeutet; davon sachlich verschieden das unwillkürliche Vergessen, die Amnesie. [30]

Sich auf das antike Schwammwort zu beziehen oder zu berufen, setzt die spätere sprachliche Differenzierung zurück, lässt sie hinter sich, macht sie tunlichst vergessen und stiftet durch diese Einebnung nur Verwirrung. In der Philosophie, nicht zuletzt Differenzierungskunst, [31] sind Verwirren und Entdifferenzieren keine Verfahren lege artis: Im vorliegenden Fall schreibt Burger das Wort „Amnestie“ zwar gemäß den benutzten Quellen richtig mit „t“, das ihm dann aber unvermerkt außer Evidenz gerät, indem er das Wort sinnbestimmt nur mehr wie ohne „t“ weiterverwendet, als hätte dort immer schon „Amnesie“ gestanden. [32]

Ganz kann er sich dem Unterschied nicht entziehen, denn wenigstens zwischendurch räumt er ein: „Natürlich kann Vergessen nicht auf Beschluss erfolgen“, worauf er die hierdurch verworfene und zuvor gepriesene antike Teilbedeutung mit gemilderter Wortwahl zurückholt: „Nicht Erinnern aber kann man sehr wohl um des Friedens willen beschließen…“, um am Ende seine als „natürlich“ eingeräumte Einsicht begründungslos wieder zu revozieren, indem er fugenlos auf dem Widersinn seines Untertitels besteht: „…und man kann sich um das Vergessen bemühen.“ (alle 271) – Kann man eben nicht, denn jedes „Bemühen“ richtet sich auf den zu vergessenden Inhalt und präsentiert ihn dem Bewusstsein in actu. [33] Was man kann, ist verzeihen, nicht-mehr-so-wichtig-nehmen und auf-sich-beruhen-lassen, vergessen kann man per omne fas ac nefas solum non consulto, im Guten wie im Bösen, in every way nur unabsichtlich, aber niemals consulto, deliberativ, absichtlich, mit/aus Überlegung, auf Ent- oder Beschluss. Man kann beschließen, nicht mehr daran zu erinnern - aber nicht mehr sich zu erinnern, das kann man nicht.

Wo er vorhin unterbrochen wurde, setzt er sodann sein Lob des logisch unmöglichen proaktiven Vergessens, unterfüttert mit dessen angeblichen Friedensfrüchten, folgendermaßen fort, um an eine ehrwürdige Bedeutung des Vergessens zu erinnern:

„[...jenes Wort...:] Amnestie. Es taucht als normativer Begriff in der hellenistischen Kultur des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts auf und meinte nicht einen individuellen Straferlass, sondern eine kollektive Verpflichtung, an zugefügtes Leid nicht mehr zu erinnern.“

Zwei Seiten weiter beruft er sich auf den allzeitweltbesten und jeglichen Verzichts auf philosophische Genauigkeit unverdächtigen Kronzeugen der neuzeitlichen Aufklärung:

„In der Regel war also alles, was in Kriegen, Bürgerkriegen und Revolutionen an Gewalttätigkeiten und Greueln geschah, mit dem Friedensschlusse abgetan und erledigt. Dass mit dem Friedensschluss auch die Amnestie verbunden sei, liegt schon im Begriff derselben, heißt es bei Kant.“ (272) –

Ja, heißt es, aber in Kants Satz meint „Amnestie“ kontextuell keine „kollektive“ oder individuelle „Verpflichtung“ zu „vergessen“ oder „nicht mehr zu erinnern“, sondern genau den von Burger geleugneten/unterschlagenen/unverstandenen Straferlass, [34] und Friede resultiert für Kant keineswegs aus „Amnes(t)ie“/„Vergessen/nicht mehr Erinnern“, sondern aus dem Kriegszustand führt bei ihm der Friedensvertrag hinüber zum „Recht nach dem Kriege.“ Dabei schließt er aus, dass der Siegerstaat vom Unterlegenen die Kosten des Krieges rückfordern dürfte, „weil er den Krieg seines Gegners alsdann für ungerecht ausgeben müsste […] und so wiederum eine Beleidigung ausüben würde.“ [35] Es versteht sich, dass Diebs- und Raubgut nicht als „Kosten des Krieges“ gelten dürfen und ihrer Rückforderung im neu gewonnenen Rechtszustand ebenso wenig entgegensteht, wie die mit dem Friedensschluss verbundene Amnestie der Bestrafung von Verbrechen, die während des Krieges begangen wurden, soweit es nicht „an sich zulässige“ Kriegshandlungen waren. Eine Amnestierung anderer Verbrechen, die in Kriegszeiten begangen wurden, liegt außerhalb aller Intentionen Kants, der ja die Grundprinzipien seiner Rechtsphilosophie nicht zugunsten privater Raub- und Mordgesellen aufgegeben hat. Selbst der Staat darf sich „nicht aller Mittel“ sondern nur „der an sich zulässigen in dem Maße bedienen, um das Seine zu behaupten, als er dazu Kräfte hat“, heißt es bei ihm, [36] Aus dem Begriff des wünschenswert ewigen Friedens abgeleitet, konzipierte er einen „Völkerbund nach der Idee eines ursprünglichen gesellschaftlichen Vertrages“, [37] der einen „permanenten Staatencongress“ [38] darstellt. Aus der begrenzten Zulässigkeit „aller Mittel“ die Möglichkeit eines internationalen Strafgerichtshofs mit Zuständigkeit für Kriegsverbrechen abzuleiten, war eine spätere Leistung – lauter schöne Sachen, die Burger, wie es scheint, rückabgewickelt aka „vergessen“ wissen will.

Einmal mehr reitet er den toten Esel zum Gazimestan: [39] „Was wäre den Völkern am Balkan nicht alles erspart geblieben, hätten die Serben die Schlacht am Amselfeld irgendwann einmal vergessen …“ (272) – Am Amselfeld waren es zwei, Juni 1389 und Oktober 1448, und in beiden unterlagen, ebenso wie 1444 bei Warna, den Türken die Serben. Aus der ersten dieser Niederlagen leiten serbische Nationalisten einen Anspruch Serbiens auf den oder das Kosovo ab, ich weiß nicht wie. Das Unheil des Krieges zog der revisionistische Furor nach sich, den Milosevic 600 Jahre später entfachte, nicht das historische Wissen und nicht die Erinnerung an Fakten der Geschichte, die, für sich genommen, völlig unschuldig sind. Das „archaische ,Niemals vergessen!‘ als moralische Verpflichtung“ hat laut Burger „auch mit der zivilisierenden Tradition des Nicht-Erinnerns gebrochen“; dadurch hätte das „mythogene zwanzigste Jahrhundert“ die „Verbrechen tellurischen Ausmaßes im Namen quasireligiöser, eschatologischer Heilslehren“ hervorgebracht: „Das beginnt schon mit den Friedensverträgen von 1919, in denen von den Siegermächten eine Entschuldigung für die Ereignisse von 1914–1918 ausdrücklich zurückgewiesen wurde und steigert sich nach 1945 zum biblischen Pathos eines elften Gebotes: ,Du sollst niemals vergessen!‘ Damit aber bleiben die Geister lebendig.“ (272 f.) –

Ja, die Sieger haben, mit Kant zu sprechen, in den Kapitulationsverhandlungen beide Weltkriege „des Gegners für ungerecht“ ausgegeben. Zu Recht. Nach dem Ersten haben sie Friedensverträge mit schweren Auflagen diktiert. Nicht irgendein Mangel an Vergessen, sondern die fühlbar drückenden Auflagen waren es, die dem deutschnationalen Revanchismus den Stachel schenkten, mit dem er die ideologische Konkurrenz gegen den unechten Internationalismus der SPD bestand und die Weimarer Demokratie nicht ohne Gewalt, aber doch auch politisch besiegt hat.

Der Morgenthau-Plan wollte diesen Fehler nach dem Zweiten Weltkrieg verschärft wiederholen. Das hatte schon Trumans Vorgänger verworfen, obwohl kein Zweifel bestand, dass auch hier die „Achse“ einen ungerechten Krieg geführt hatte, und obgleich der Zweite Weltkrieg mit unconditional surrender beendet wurde, gab es zum beiderseitigen Vorteil statt dessen den Marshall-Plan. Der stellvertretende Außenminister der USA, John J. McCloy, der Morgenthaus Vorstellungen schon bei Roosevelt wirksam bekämpft hatte, erledigte als erster High Commissioner for Germany sogar ganz hervorragend seinen Auftrag, das besiegte Land mittels breit gestreuter Amnestien zu befrieden: „he approved recommendations for pardoning and commutation of sentences of Nazi criminals including those of the prominent industrialists Friedrich Flick, Alfried Krupp, and Einsatzgruppe commander Martin Sandberger. McCloy granted the restitution of Krupp’s and Flick’s entire property. He pardoned Ernst von Weizsäcker as well as Josef Dietrich and Joachim Peiper, convicted of mass murder for their roles in the Malmedy massacre. Another pardon receipient was Edmund Veesenmayer. [40] – Die Basisinformationen über McCloys Aufgabe, „zum Zweck der Integration Deutschlands in das westliche Bündnis den nationalsozialistischen Kriegsverbrechern Amnestie zu gewähren“, finden sich auch bei Novick. [41] Burger hat das ignoriert oder die Fußnote nicht gelesen, sonst hätte er sein 11. Gebot „nach 1945“ nicht so schrankenlos in Geltung gesetzt.

Nun wissen wir seit der Mitte des Abschnitts II., dass nach Burgers Verständnis „mit der „Chiffre ,Nazizeit‘ nicht in erster Linie das Elend und der Schrecken des Krieges angezeigt“ waren, sondern der innerdeutsche „geheimpolizeiliche Alltagsterror, die Keller der Gestapo und das Grauen der Vernichtungslager“.(261) Daher geht es ihm nicht in erster Linie um die Amnestie der erlaubten Kriegshandlungen und nicht um die Amnestie der Kriegsverbrechen, die – mit den wenigen Ausnahmen der Nürnberger und Folgeprozesse – mit und in Deutschland tadellos vollzogen wurde. Doch auch die faktische Amnestie in Österreich interessiert ihn nicht sonderlich, die sich, nach mehreren Hinrichtungen und Gefängnisstrafen unmittelbar nach dem Krieg, beispielsweise in Freisprüchen für ausgewiesene Verbrecher wie Murer und Novak ausgedrückt hat, [42] in der vorsätzlich unterlassenen Strafverfolgung österreichischer Blutrichter des „Dritten Reichs“ [43] und – besonders bemerkenswert: – in einer öffentlichen Erklärung ohne Rechtsgrundlage, die der amtierende österreichische Justizminister Christian Broda 1965 gegen eine Reportage von Oscar Bronner abgegeben hat: „Die Republik hat den Schlussstrich gezogen“ [44]

Bei Burger bleibt, abgesehen von der Unverständlichkeit, dass er sein Plädoyer für das Vergessen nicht an die revisionistische Fraktion der Heimatvertriebenen gerichtet hatte, zweierlei seltsam unklar:

Erstens: Zwischen welchen vormaligen Kriegsgegnern möchte er nach seinem Muster des Amselfeldes Frieden durch ewiges Vergessen gestiftet sehen? Den Krieg Achse gegen Alliierte haben nur die Alliierten überstanden, die Achse ist zerfallen, ebenso deren Antriebsmaschine, das Dritte Reich. Die Allierten scheinen weder Japan, noch Italien oder Deutschland fernerhin als Feindstaaten zu betrachten, für einen Frieden zwischen diesen bedarf es Burgers Vergessens nicht.

Zweitens: Welches Interesse hat also Burger daran und welche Taten findet er so dringend amnestiebedürftig oder -würdig? Warum möchte er ihretwillen vergessen wissen, was in seinen Augen „mit der Chiffre ,Nazizeit‘ angezeigt“ war? Auf diese Frage geben seine „Irrtümer der Gedenkpolitik“ ebenso keine Antwort, wie sie nicht erklären, was er mit „Gedenkpolitik“ meint: Er redet ja nur von „Gedenken“, dessen nicht näher bezeichneten Riten und medialen Varietäten sowie vom Gegenteil, dem „Vergessen“. Statt dessen erklärt er: „Die Beschwörung der monströsen Verbrechen der Nazis hat heute, für die dritte Generation nach der Katastrophe, weder eine kathartische Funktion noch die Wirkung eines Apotropaion, [45] vielmehr macht sie aus dem Gebannten ein morbides Faszinosum.“ (273) – Ganz recht, abgesehen vom „Faszinosum“: Beschwörungen haben so viel Wirkung wie Regentänze, Gebete und andere Zaubersprüche. Bei ihm steht „Beschwörung“ wohl für ein „Erinnern“, das zwischen Historie und Nachtragerei changiert und in Gegensatz steht zu „Vergessen/Verzeihen“, salopp gesprochen: „Schwamm drüber“, mit der Grundbedeutung „nicht mehr so wichtig Nehmen“, weil die monströsesten Verbrechen für uns Heutige egal geworden wären, weil sie ja vergangen sind. Unterstellt, dass die Provenienzforschung für die Rückgabe des noch übrigen Raubgutes an die rechtmäßigen Erben sorgen wird und die Täter in wenigen Tagen ausgestorben sein werden, könnte man – sofern es die Arbeit der Geschichtswissenschaft nicht beeinträchtigt – gerne dazu sich verstehen, jene historischen Verbrechen nicht mehr so wichtig zu nehmen und egal zu finden, wenn:

Wenn es nur um die ereignisgeschichtliche Oberfläche zu tun wäre, um die tatsächlichen Begebenheiten, die sichtbar waren und von denen man wegsehen konnte; die Schläge, die fühlbar waren und die man austeilen konnte; sogar die Morde, die man beging oder von denen man lieber nichts gewusst haben wollte – sogar diese, die strafgesetzlich niemals verjähren, soll Burger dem „nicht mehr so wichtig Nehmen“ subsumieren dürfen, denn selbst wenn die Strafwürdigkeit bleibt, wird der Strafanspruch mit dem Aussterben der Täter erloschen sein, aber:

Aber geht es auch nicht mehr um die begangenen und erlittenen Taten, so geht es doch immer noch um Schuld. Damit ist keine strafrechtliche Schuld gemeint, sondern was die Griechen, auf die sich Burger manchmal gerne beruft, mit ihren zwei Schwammwörtern für „Schuld“ [46] u. a. gemeint hatten: Ursachen, unter denen sich auch die „Motive“ finden, die kulturgeschichtlich als Systeme, Ideologien, nicht selten überwertige religiöse und/oder politische Ideen aka Prinzipien auftreten. Diese sind es, die maßgeblich beeinflussen, welche Ereignisse die sinnlich wahrnehmbare Faktizität an der Oberfläche der Zeiten bilden. Weil man sie schon einmal nicht strafen kann, gibt es für Ideen keine Amnestie, sondern – in Burgers gelehrter Ausdrucksweise – nur für ihr empirisches Korrelat in Gestalt der Personen, die den Ideen anhängen, sie propagieren, verbreiten und danach handeln.

Und genau diese Ideen schwindelt Burger subkutan mit dem letzten Absatz ein, unterjubelt sie dem Publikum und möchte sie mitvergessen wissen, als wären es bloß die ehemaligen, längst abgetanen Taten und nicht mögliche Quellen neuer Varianten der alten, die deren Anhänger regenerieren möchten. – Der falsche Vergleich ist bezeichnend: „Real ist die Nazizeit so versunken wie Karthago, das mumifizierende Gedenken verzaubert sie zum Mythos.“ Und mit routinierter Eloquenz sucht er nicht nur die Wiederholung der alten Greuel elegant harmlos- und schönzureden, sondern die Schuld für sie der Unterlassung des Vergessens zuzuschieben:

„Welcher Schläger, der nie ein Buch gelesen hat, käme schon auf die Idee, sich als Jungnazi zu kostümieren, läge man ihm nicht dauernd in den Ohren mit der Nänie über die alten?“ –

Er hätte, statt die Frage rhetorisch zu stellen und bloß aufzuschreiben, nur wirklich fragen müssen, dann wäre ihm die Erklärung geworden, wie seine bildungsfernen Schläger „auf die Idee“ kommen bzw. wer sie auf diese bringt: Es sind z. B. durchaus lesefähige Akademiker, die während des Studiums gern mit Schlägern fuchteln und einander Schmisse beibringen.

Man hätte ihm ein aufschlussreiches Buch [47] empfohlen und das NDR-Interview von Hans Jakob Rauch mit Sebastian Richter alias Sepp Hagen, der gemeinsam mit einem Gesinnungsgenossen seit Mai 2019 ein Drittel der Gemeinderäte von Groß Krams im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern stellt, wo der Nazismus in umliegenden Nachbarschaften schon festen Fuß gefasst hat. Das Interview enthält die folgende hübsch unverblümte Glaubensbekundung eines bekennenden Nationalsozialisten, Geburtsjahrgang 1982, [48] von dem Burger lernen könnte, was sein Vergleich des NS mit Karthago taugt:

Ein bekennender Nazi

Interviewer Hans Jakob Rauch: 2004 haben Sie dem NDR ein Interview gegeben, da haben Sie eine Bürgerinitiative in Wolgast gegründet und gesagt: „Wenn man es Kampfbund nennt, statt Bürgerinitiative, dann schreckt das die Leute ab, aber der Punkt ist: die Inhalte sind dieselben.“

Sebastian Richter alias Sepp Hagen: Die Inhalte sind dieselben, ja.

Rauch: Ist das keine Verharmlosungsstrategie?

Richter: Nee, ist es nicht. Ich muss natürlich erst ins Gespräch kommen. Wenn ich so blöd  bin, Begriffe der BRD benutze, ja, die abschreckend wirken – das Wort Rasse und Volk, das sind kontaminierte Begriffe. Wenn das der Normalbürger hört, da klingeln ihm die Ohren. Es sind aber dennoch biologische Gegebenheiten.

Rauch: 2016 haben Sie auf Facebook geschrieben: „Graswurzelarbeit ist wichtiger als Parlamentssitze.“

Richter: Ja.

Rauch: Graswuzelarbeit. Das klingt auch nach Strategie.

Richter: Graswurzelarbeit heißt im Prinzip, dass ich da, wo ich lebe und tätig bin,...

Rauch: ...politisch aktiv werde.

Richter: Nein. – Also ich mein, was ist Politik. Alles was wir machen, ist irgendwo Politik, weil wir interagieren. Was ich damit sagen wollte oder heute auch wohl noch so sehe ist: Wenn ich der Überzeugung bin, dass diese Gesellschaft für die Vielfalt der Völker schädlich ist, dann muss ich in das Volk reinwirken.

Rauch: Dann würde ich mal gerne darauf kommen, was Sie für richtig halten. Sie haben auf Demos gesagt, dass Menschen mit Migrationshintergrund keine Deutschen sind, sondern Ausländer.

Richter: Ja. Aber ich muß trotzdem – „Menschen mit Migrationshintergrund“, das sind so Begrifflichkeiten ... ein Fremder, das is’n Fremder, das ist – ne Kuh, die im Schweinestall geboren ist, bleibt ja auch ne Kuh, richtig?

Rauch: Wer ist jetzt die Kuh in dem Vergleich?

Richter: Niemand, das ist nur die Darstellung, dass „ich kann nur sein, was ich bin“ der Fakt ist.

Rauch: Und aus Ihrer Sicht ist jemand, dessen Eltern möglicherweise aus einem anderen Land kommen, niemals ein Deutscher?

Richter: Geht nich.

Rauch: Ihre politische Überzeugung. Spielt die eigentlich immer eine Rolle, wenn Sie politisch handeln?

Richter: Ich unterscheide sehr gerne zwischen politischer Überzeugung, politischer Meinung und Weltanschauung. Ich seh mich als Weltanschauungsmensch. Das heißt, alles was ich tue, ist automatisch, ohne dass es bewusst ist, ja in Ihren Worten: politische Überzeugung.

Rauch: Also spielt Ihre politische Überzeugung auch bei Ihrem Handeln in Groß Krams eine Rolle.

Richter: Bei jedem Menschen, bei Ihnen...

Rauch: Bei Ihnen, jetzt geht es aber um Sie.

Richter: Ja, ich nehm mich nicht bei allen Menschen aus. Jeder Mensch macht das, was er für richtig hält. Und wenn meine politische Überzeugung, mit Ihren Worten, meine Weltanschauung ist, wird sich das immer widerspiegeln.

Rauch: Dazu zählt auch ihr biologistisches, rassistisches Weltbild.

Richter (nach kurzem Zögern): Mein biologistisches Weltbild, ja.

Rauch: Sie haben ja, hab ich ja gesehen, auf Ihrer Facebook-Seite von BRD-Siff gesprochen. Den Begriff haben Sie da ja benutzt, ja. (Richter nickt tiefernst.) Wollen Sie eigentlich die BRD abschaffen?

Richter: Das politische System der BRD halte ich nicht für erhaltungswürdig, das kann von mir aus weggefegt werden. Weil es nämlich eben die Verschiedenartigkeit der Völker mit Füßen tritt.

Rauch: Würden Sie sich denn selbst als Nationalsozialist bezeichnen?

Richter: Wenn Sie an Hitler denken, Hitlerismus: nein; wenn Sie an den vorinstitutionellen Nationalsozialismus denken, der nie Regierungsgewalt hatte: ja.

Rauch: Bevor Hitler an die Macht kam, der Nationalsozialismus, oder welcher?

Richter: Ja.

Rauch (nach langer Pause): Alles klar. [49]

Einwände und Vorstellungen

Dieser echte Neonazi wird Burgers „Vergessen“-Maxime freudig zustimmen können, weil auch er Schrecken und Grauen der Folter- & Mord-Maschine des historischen Staatshitlerismus im Dritten Reich vergessen machen möchte, um aus der Asche der Bundesrepublik und des alten NS seinen neuen auf der alten Blut- & Boden-Ideologie aufzubauen.

Freilich hatte es nie einen NS ohne Hitler gegeben, erst dieser hatte vielmehr, an der Parteiführung vorbei und mit einigen Gesinnungsgenossen, den euphemistischen Zusatz „National-sozialistische“ dem alten Namen „Deutsche Arbeiterpartei“ zum Zweck der werbewirksamen Verfälschung des Parteicharakters vorangestellt. Und freilich existierte der „Hitlerismus“ nicht erst, als er zu einem „institutionellen“ wurde, und die Machtübernahme war nicht ausschlaggebend für seinen Charakter, der sich vielmehr 1920 in den 25 Punkten des Parteiprogramms bereits gültig dargestellt hat, in „Mein Kampf“ 1925 breit ausgeführt wurde und in der Skrupellosigkeit der Propaganda der Feder sowie in der Propaganda der Tat in Form von Terroranschlägen und Straßenkämpfen unverstellt sich deklarierte. Das wird Herrn Richter nicht interessieren, wahrscheinlich weiß er es ohnedies.

Burger hat recht und zugleich irrt er: Ja, das Karthago dieses Neonazi ist versunken, doch der weiß es und arbeitet an der Wiedererrichtung nach dem alten, abermals biologisch phantasierten Bauplan für ein rassereines Deutschtum. Richter bleibt der Lehre aus dem 19. Jahrhundert verhaftet und redet von den Nachbarn wie von deren Dackel Lumpi oder Foxi und dem Rottweiler Rambo. Bei der Unterscheidung von „vorinstitutionellem NS“ und „Hitlerismus“ geht es ihm um die taktische Reinigung seines nachinstitutionellen NS von genau dem, wovon Burger meint, es wäre „mit der Chiffre ,Nazizeit‘ [...] in erster Linie […] angezeigt“. (261) Richter arbeitet an einer Erneuerung des Nazismus in aller Unschuld, indem er seinen NS vom geheimpolizeilichen Alltagsterror, den Kellern der Gestapo und dem Grauen der Vernichtungslager freispielen will – diese schlecht vorzeigbaren Erscheinungen sollen mit dem alten Karthago in aller Bewusstsein versunken bleiben. Der bekennende Neonazi hat genau verstanden, was Burger nach seinem „Irrtümer“-Text erst lernen müsste: Der NS bestand nicht aus derlei Phänomenen, sondern seine Zielbestimmung, wie sie im 25-Punkte-Programm von 1920 niedergelegt ist, machte sein Wesen aus. Der Nachfahre hat sie ganz korrekt in seiner Vorstellung einer rassereinen Volksgemeinschaft zusammenfasst, ohne diese Wörter – wenn sie „der Normalbürger hört, da klingeln ihm die Ohren“ – verwenden zu müssen.

Formulierungstechnisch lassen sich Ideen von Elementen ihrer früheren Erscheinungsformen gut trennen. Dass Gräuel für die Verwirklichung der Idee des NS wiederum unverzichtbar sein würden, beredet Richter im Voraus lieber nicht. Er tut so, als wären sie keine Bestandteile im Wesenskern des Nationalbestialismus, sondern bedingte Mittel, die in der verwirklichten Voksgemeinschaft entfielen, und er setzt auf die normative Kraft des faktischen Reinemachens, wenn seine Richtung erst stark genug wäre. Dass der reinrassige Schweinestall, von dem er träumt, nicht nur nirgendwo existiert; dass er nicht einmal pragmatisch vorstellbar ist, weil es keine unvermischt „reinrassigen“ Menschen gibt, will er nicht wahrhaben: er behält sein hehres Ziel im Auge. Ihm den Ersten Hauptsatz der Anthropologie: „Jeder kommt von überall“ beibringen zu wollen, wäre vergebliche Liebesmüh’ und würde so wenig fruchten, wie Einwände bei Burger ein Einsehen bewirkten: er wird seinen ganzen Krampf der letzten zwanzig Jahre ums Vergessen nicht in die Tonne treten wollen können. Stellen wir trotzdem statt aller Einwände nur ein paar Fragen:

Hast Du schon einmal Namen wie Küssel, Honsik, Schimanek, vielleicht in Zusammenhang mit sog. Wehrsportgruppen gehört? Das waren Vorbereitungskurse für Schläger, mit Aufbautraining für Nahkampf und Bürgerkrieg; sind Dir die Titel einiger nicht mehr existierenden Zeitschriften wie Honsiks „Klartext“, des „Freiheitlichen Akademikerverbandes“ weiland Organs „Aula“ oder wenigstens der noch existierenden Gazette „Zur Zeit“ des nationalen Gewaltpornographen Andreas Mölzer [50] geläufig?

Schon einmal von rechtsextremen Studentenverbindungen gehört? Meinst du vielleicht, weil Studenten auch berufsvorbereitende Bücher ernsthaft lesen, kämen sie als Schläger gar nicht in Frage? Auch nicht als Gurus, die Illiterate für künftige Schlägertrupps anwerben und ausbilden für den fälligen Einsatz, wenn erst die Zeit danach wäre? Denen willst Du auch mit der dringenden Empfehlung kommen, des Friedens willen den Holocaust zu „vergessen“? Das wollen die nicht, sondern sie leugnen ihn ganz offiziell und hegen insgeheim die Absicht, ihn beizeiten gründlich nachzuholen, weil es doch beim vorigen Anlauf nicht ganz geklappt hat. Mit Deiner Friedensbotschaft haben die nix am Hut, und bei den nostalgischen Neonazis, die sich an alten NS-Symbolen begeilen, neben Hakenkreuzen „88“ in die Haut tätowieren und einander den Deutschen Gruß entbieten, wird Deine „Vergessen!“-Maxime wenig Gegenliebe finden. Für deren Verkündigung dort viel Glück und dass’s Dir nix brechen.

Scheltend rügt er: die „Hyperkritik geht über in Hypokrisie“, und sanft folgt dem Schelten die Warnung: „von da ist es nicht mehr weit bis zum Schuldstolz [den er wem unterstellt?] und zur Lust am Tabubruch“, der ihm aus eigener Übung, wie figura zeigt, tatsächlich nicht fremd ist. Und so preist er zum Schluss seine Ware: „Vergessen“ wäre „Gebot der Klugheit“, „Akt der Redlichkeit“; „Geste der Pietät“. – „Vergessen“ was? was an der ereignisgeschichtlichen Oberfläche unliebsam sich bemerkbar gemacht hatte? – Die Aitíai, motivierende Differenzen im Feld der politischen Ideengeschichte, insonderheit die Unterschiede zwischen universellen Menschenrechten und völkisch abgestuftem Herrschaftsrecht einer aggressiv phantasierten Volksgemeinschaft, die Fremdländisches, Fremdrassisches, Fremdstämmiges wo nicht vernichten, so wenigstens ausschaffen will, nimmt er in Zusammenhang mit „Nazizeit“ lieber gar nicht in den Blick, obgleich erst die Frage nach den Aitíais, den Ursachen/Gründen/Motiven des Erinnerns – nicht der Privatpersonen, sondern des politisch Allgemeinen: des Staates – die Gedenkpolitik betrifft; die sich nicht zuletzt in Gesetzen ausdrückt, deren Sinn er nicht reflektieren kann, weil er ihre Existenz ignoriert.

In der ganzen „Irrtümer“-Abhandlung schreibt Burger allein über erscheinende Realien, die Sammlung/Darstellung und Verbreitung von Erinnerungen sowie die üblichen Riten, kurz: die Oberfläche von „Gedenken“, das den innenpolitischen Atrozitäten des Dritten Reichs gewidmet wird. Die politischen Aitíai hat er, insofern seinem „Plädoyer für das Vergessen“ gehorsam, brav vergessen. Die Alliierten vergaßen sie nicht, sondern die haben zehn Jahre nach dem Krieg in den Staatsvertrag sehr präzise hineinreklamiert, zu welcher Gedenkpolitik sich zu verpflichten sie von Österreich verlangten: Es werde „die begonnenen Maßnahmen zur Auflösung der nationalsozialistischen Partei und der ihr angegliederten und von ihr kontrollierten Organisationen einschließlich der politischen, militärischen und paramilitärischen auf österreichischem Gebiet vollenden“ sowie „die Bemühungen fortsetzen, aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen, um zu gewährleisten, daß die obgenannten Organisationen nicht in irgendeiner Form wieder ins Leben gerufen werden, und um alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern.“ [51]

Wohlgemerkt: „alle Spuren des Nazismus zu entfernen“, nicht die Spuren der Erinnerung an ihn. Dieses Verfassungsrecht, das Burger einst „treu und gewissenhaft“ zu „erfüllen“ gelobte, [52] hatte er wohl bei Abfassung seiner „Irrtümer“ verdrängt und mit ihm das Gelübde, das ihn seit seinem Eintritt in den Staatsdienst bindet und durch Emeritierung nicht erloschen ist. Den Nationalsozialismus zu „vergessen“ verträgt sich nicht so gut mit der Verpflichtung, „alle Spuren zu entfernen“ – wie könnte Österreich dieser Verpflichtung nachkommen, ohne präsentes Wissen, was es zu entfernen gilt? Soll aufs Erinnern vergessen oder – Schwamm drüber, nicht mehr so wichtig – verzichtet werden, dann wären auch die o.a. Bestimmungen des Staatsvertrages und die ausführlicheren des gleichfalls verfassungsrechtlichen Verbotsgesetzes ebenso egal, vergessen oder nicht mehr so wichtig – bekanntlich ein dringendes Desiderat der nostalgischen Alt- wie Neonazis, das Burger vielleicht doch nicht so ganz mit ihnen wird teilen wollen.

Die letzte Verirrung am Ende: eine verächtlich lockende letzte Anpreisung des gelobten Vergessens: „Schlimme Folgen hätte es keine, nur vielleicht für das Geschäft.“ – Nach diesem letzten Wort ist festzuhalten: Aufklärung über den Haupttitel, was denn die „Gedenkpolitik“ wäre, die er bekämpft, lässt der Text bis zum Schluss vermissen, vielleicht wird sie in den Nebenschriften zum gleichen Thema zu finden sein.

Was die Verheißung des letzten Satzes betrifft, halte ich es noch immer für gescheiter, „vom eigenen Verstand sich leiten zu lassen“, als sich auf die prämienfreie Versicherung auf „keine schlimmen Folgen“ des angepriesenen „Vergessens“ einzulassen. Was aber hat er nur gegen „das Geschäft“? Es war ihm schon ganz früh im Text ein Dorn im Auge (257 bzw. oben, Abschnitt I, Einspruch wg. Strafrecht, letzter Absatz), und „elf Jahre später“, 2012 dazu interviewt, hält er seine Kritik in diesem „Punkt nicht nur aufrecht, sondern verschärft ihn sogar: Es war ein moralisch-ästhetischer: Mich ekelt es, in welcher Weise hier billiges ideologisches und mediales Geschäft gemacht wird mit der Ausbeutung der Opfer. Diese moralische Sekundärausbeutung der Opfer hat schon viel früher begonnen.“ [53] – Abermals führt er einen privaten, persönlichen, also idiosynkratischen „Ekel“ als Argument an. [54]

Kurze Zwischenfrage: Hatte er mit seinem „Plädoyer für das Vergessen“, 11 Jahre davor, nicht selbst ein einträgliches Nebengeschäft eröffnet, in ungezählten Druckwerken aller Art und Talkshows die neue Ware feilgeboten? und wenn nicht allzuviel Cash, so doch Bekanntheitsgrade gewonnen, Prestigegewinne eingestrichen und, durch seine immerhin originelle Art der Sekundärausbeutung von Opfern und Tätern mittels Bekämpfung der Erinnerung an sie, die Geschichte zugleich zur Erschließung zusätzlicher Öffentlichkeiten für sich genützt, und will er sie nicht immer noch nützen? Das klingt nicht nur nach einem zeitgeschichtlichen Perpetuum mobile, es ist eins. Das Prinzip hat er nicht erfunden, dieses Modell immerhin sich selbst gebastelt und erfolgreich in Betrieb gesetzt. Dabei gelingt es ihm nicht, die Erinnerung zu bekämpfen, ohne an das Nicht-mehr-zu-Erinnernde erst recht zu erinnern, um gegen das Daran-Erinnern plädieren zu können. Wenn das nicht erst recht Heuchelei ist, dann spricht daraus mindestens eine bemerkenswerte Blindheit fürs eigene Tun; besser: es beweist bemerkenswert mangelhafte Selbstbeobachtung, Selbstwahrnehmung, Selbstkontrolle und die Missachtung der einzigen Regel, die es für Philosophen überhaupt gibt: Plausibilität ist der Wahrheit schlimmster Feind. Was ist das? – Prüfe alle Sätze mit der gehörigen Skepsis, ob sie nicht logisch, mittels Verallgemeinerung und Selbstanwendung, ad absurdum geführt werden können, und sei allzeit besorgt, du könntest befangen sein, so überprüfe die eigenen Sätze desto rigoroser und bürste die dir besonders gefallen möchten, besonders gegen den rhetorischen Strich.

Burger setzt fort: „Das ist ein Spiel mit ungeheurer Heuchelei, und zwar von jenen, die entweder nichts mit Geschichte zu tun haben oder sich von ihrer Familienbiografie her auf der Seite der Täter befinden.“ [55] – Hat er da soeben den Grundsatz einer speziellen Sippenhaftung statuiert?

Oder sollte das nur als Einschränkung zu verstehen sein, mit der er vor neun Jahren halb eingelenkt hätte? Ekelte ihn 2012 nur mehr vor Teilen des Gedenkens? Plädiert er nur mehr, dass diejenigen vergessen sollen, die „sich von ihrer Familienbiografie her auf der Seite der Täter befinden“, während die „auf der Seite der Opfer“ jetzt von ihm aus gedenken dürfen, ohne verdächtigt zu werden, ein „Spiel mit ungeheurer Heuchelei“ zu betreiben? Damit wäre er ein gutes Stück von der Verkündigungskanzel heruntergestiegen und halbwegs zurückgekehrt in den Diskussionskreis zu ebener Erde, wo Argumente verhandelt, Irrtümer begangen und aufgeklärt, Konsens her- und Dissens festgestellt werden könnten, um gemeinschaftlich herauszufinden, was Sache ist. So ganz ist diesem unausdrücklichen Friedenszeichen nicht zu trauen, denn bald nach den ersten Publikationen zum Thema waren in einer TV-Talkshow [56] einige widersprechende Sätze gefallen, mit denen er beinahe nur Elemente der „Irrtümer“-Schrift repetierte, fleißig auch wieder die Rüge der unterhaltungsindustriellen Nutzung des Holocaust anbrachte, um – ganz neu – zu bekennen:

„Das war auch der Grund meiner Intervention. Bevor es nämlich diese Formen der, wie ich es nenne, Sekundärausbeutung der Opfer annimmt, wäre es immer noch besser, das Thema zu vergessen.“ –

Das zeitlich oder konditional verkorkste „wäre“ (diese Hervorhebung in der Original-Abschrift, die folgenden von G.O.) stammt gewiss nicht von Burger, dazu ist er syntaktisch zu straight. Doch präsentiert er danach Neues in mehreren Teilstücken, die er sogleich zu einer These verdichtet:

„Auffallend ist [...] die zeitliche Verzögerung der Debatte bei gleichzeitiger Einengung auf das jüdische Opferkollektiv. Warum ist das so? Handelt es sich hier um eine freudianische ,Wiederkehr des Verdrängten‘ oder um bewusste moralische Ausbeutung der Vergangenheit zu politischen und sonstigen Zwecken, insbesondere im Hinblick auf die Nahost-Politik? Meine These ist, dass das Letztere der Fall ist.“ – Diese These verlangt noch etwas Recherche, davor aber weiter im Text:

Etwas später erklärt er seine Abscheu gegen „Produkte massenmedialer Propaganda, weil mit der Opferrolle moralisch erpresserische Politik gemacht wird“, nennt wieder mit voller Entschränkung „diese ganze zudringliche Erinnerungsindustrie […] eine pure Heuchelei“, sagt „es geht [...] um den politischen Gebrauch von Geschichte“, meint, der Begriff „Holocaust“ sei in den fünfziger und sechziger Jahren „auf die Judenvernichtung noch gar nicht eingeengt“ gewesen, und stimmt Dan Diner zu, dass auch Auschwitz erst später eine Rolle gespielt habe.

Wenn die unterhaltungsindustrielle Nutzung der Debatte über den Holocaust der Grund für Burgers Intervention war und er meinte, dass die mediale Sekundärausbeutung der Opfer eine mittels Opferrolle moralisch erpresserische Politik und Einengung auf das jüdische Opferkollektiv bezwecke, dann ist nicht zu verstehen, warum er in seinem ebenso ausführlichen wie ausgefeilten Beitrag „Die Irrtümer der Gedächtnispolitik“ nie erwähnt hatte, dass seine Intervention auf das Übel der, nach seiner Meinung: moralischen Erpressungspolitik von jüdischer Seite zur Förderung oder Durchsetzung der israelischen Politik zielte.

Den Teilsatz von Dan Diner: „Meine Frage ist [...] nicht ob zu viel erinnert wird, sondern, warum wurde früher nicht darüber gesprochen oder wenn, in welcher Form.“ beantwortet Burger mit seiner vorletzten Wortmeldung:

„Und umgekehrt! [...] Von den politischen Opfern redet man nicht mehr. In Österreich sind 65.000 Juden und 90.000 politische Gegner von den Nazis ermordet worden. Frauen und Männer, die keine Juden waren und die freiwillig, aus Überzeugung, den Kopf riskiert und verloren haben. Das war die Hälfte mehr. [57] Redet man davon noch? Nein, denn das ist heute politisch nicht opportun. [58] […]“

Einmal abgesehen von den dubiosen Zahlen und der Frage, warum er für „Vergessen“ kämpft, statt dafür einzutreten, dass derer im arischen Widerstand mehr gedacht werden soll, deren nach seiner Meinung bisher zu wenig gedacht worden ist und die ihm mehr am Herzen liegen, zudem vielleicht der Roma und Sinti, der Homosexuellen? Die Hauptfrage aber bleibt: Wie verblendet muss einer sein, um in derart irreführend falsche Disjunktionen zu fallen? Als hätte es im politischen Widerstand keine Juden gegeben oder als zählte deren Freiwilligkeit nicht, weil sie ja, schon als Juden pränumerierte Opfer, nur riskierten, was ihnen ohnedies geblüht hatte. –

Imagination: Das Geviert eines Gemeindebaus im Stil des Roten Wiens als Ort des Gedenkens. Mehrere Stiegen, bewohnt von den verschiedenen Opferkategorien, jeweils in Monokultur. Im großen, begrünten Innenhof spielen, bunt gemischt und einträchtig streitend, die Kinder von allen. Die jüdischen Wohnungen und Stiegen schön renoviert, ausgestattet mit gehobenem Komfort auf dem jüngsten Stand der Technik; in der dunkelsten Ecke baufällig, heruntergekommen, mit Plumpsklos am Gang, die „politischen Gegner, die freiwillig, aus Überzeugung, den Kopf riskiert und verloren haben.“ Kommt in gerechtem Zorn der Aufseher Rudolf, befiehlt: „Alles vergessen!“ und zündet den Gemeindebau an, lässt die Brandruine mit Abrissbirnen zertrümmern und den Schutt in den Hof schaffen, dass es staubt. – Absolut logisch: Sollen doch die Kinder auf der Straße spielen. Ende der Imagination.

Er lebt in einer anderen Sphäre, unterliegt einer Wahrnehmungsverzerrung oder sein Gedächtnis weist aus unbekannten Gründen seltsam platzierte Löcher auf. Andernfalls hätten ihm die Konjunkturen des Gedenkens einfallen müssen, das dem Attentat vom 20. Juli 1944 des Claus Schenk Graf von Stauffenberg und den Mitverschwörern dieses Umsturzversuches (nebenbei: und ihrem ostmärkischen Kombattanten Sokol bei uns) periodisch gewidmet wird, nicht erst einmal den Charakter eines Hypes angenommen hat, betrieben von einer Stiftung des Berliner Senats unter dem Label „Gedenkstätte Deutscher Widerstand“ mit reichem Internetauftritt [59] und eindrucksvoller Struktur in der Stauffenberg-Straße, Bendlerblock, ehedem Planungsort der reichsdeutschen Flottenrüstung; das finanziell wahrscheinlich besser ausgestattete deutsche Hauptstadt-Pendant zu unserem DÖW. Anzunehmen, wenn auch von fern nicht gut zu beurteilen, dass dort der insgesamt weniger verbreitete christliche neben dem kommunistischen Widerstand, der mit dem jüdischen zwar verzahnt, aber keineswegs deckungsgleich war, wohl auch einen einigermaßen adäquaten Platz finden wird. Nicht zu vergessen: Die ca. 600 Straßennamen in Deutschland, die an „Die weiße Rose“ der Geschwister Scholl erinnern, diese „politischen Gegner, die keine Juden waren und die freiwillig, aus Überzeugung, den Kopf riskiert und verloren haben“, sowie Franz Jägerstätter und Konsorten. Aber auch die zunächst Überlebenden wie Jean Améri, die rechtzeitig geflüchtete Irene Harand, [60] der Maler, Karikaturist und begnadete Ausweisefälscher Heinrich „Suss“ Sussmann, dessen Frau und tapfere Kombattantin Anni, Elisabeth Freundlich und die anderen Österreicher in der Résistence, [61] ebenso Hermann Langbein mit denen, die in Spanien gegen Franco kämpften. [62] – Soll nicht um ihres Widerstandes willen auch ihrer in Ehren gedacht werden, nicht nur der Juden unter ihnen (da hat Burger wohl recht), aber auch deren, und nicht bloß, weil sie Juden waren?

Bezeichnend, dass Burger immerzu historische Inhalte präsentieren muss, das heißt: er vergegenwärtigt, sie punktgenau dem Vergessen, für das er plädiert, entreißend, indem er geschichtsbewusst daran erinnert. Immerhin lehrt er uns allerlei Historie – absolut folgerichtig, denn um viel vergessen zu können, müssen wir zuvor noch mehr gelernt haben. Merksatz des modernen Seneca für die heranwachsende Jugend:

Nicht für das Leben lernen wir und nicht für die Schule, sondern zum Vergessen.

In seinem zuletzt erwähnten Wortbeitrag hatte er eine „Verengung“ des Gedenkens gerügt, weil sie „für jemanden mit meiner Geschichte“ – und mit feinem Understatement: „etwas ärgerlich“ sei, weil von den politischen Opfern zu wenig, von den Juden hingegen zu viel und in moralisch-erpresserischer Absicht geredet würde: Er hatte also nur vorgegeben, für Vergessen zu plädieren. In Wahrheit möchte er, dass nicht vergessen werde, deren er gedacht wissen will, und dass vergessen werden, deren er nicht oder nicht zu viel gedacht wissen möchte, nämlich der Juden; so setzt er fort:

„[…] In Wahrheit geht es beim Holocaust als Medienereignis nicht um spontane Erinnerung mit kathartischer Wirkung, sondern um die Durchsetzung und Verewigung eines Opfermonopols zur ideologischen Immunisierung israelischer Annexionspolitik gegen moralische Kritik. Der politische Preis allerdings ist hoch, freilich zahlen ihn andere: Das Leiden anderer wird damit ,verdrängt‘.“ Dann noch schnell einen Satz, der den antiisraelischen Affekt durch Verallgemeinerung leidlich entschärfen möchte und zugleich den Holocaust zu etwas Normalem erklärt: „,Der Holocaust verstellt den Blick auf die Normalität des Genozids im 20. Jahrhundert‘, schrieb unlängst Manfred Henningsen, und er hat Recht.“

Ob bei mehr als 5.000 irdischen Völkern die etwa 20 Völkermorde im 20. Jahrhundert schon eine „Normalität“ repräsentieren, sei dahin gestellt. Dass er für den arabischen Anteil an der Bevölkerung Palästinas und gegen den Staat Israel eintritt, hatte sich im „Irrtümer“-Text subtil damit angekündigt, welche Bücher er einer Fußnote würdig befand. Im Text selbst hat er sein Angriffziel noch nicht einmal undeutlich durchblicken lassen: Helm auf, Visier heruntergeklappt, die Lanze eingelegt sowie mit verhängten Zügeln und „Attacke!“-Geschrei dem toten Esel die Sporen gegeben. Die Intention tut an sich nichts zur Sache, auch nicht die Verschleierung oder wie einer sein Image gern pflegt. Zu beurteilen wären allein die Argumente – bei einem philosophisch oder sonstwie belastbaren Text, den er nicht angekündigt und nicht geliefert hat; sondern vorgelegt hat er eine Intervention, d. i. eine Meinungsäußerung, die unter dem Schutz des Art. 10 EMRK [63] steht; was bedeutet: er musste sie frei äußern dürfen, denn Meinungen sind frei und straffrei, soweit und solange die mitgeteilten Tatsachen wahr oder wenigstens strafrechtlich irrelevant sind. Die m. E. sträflichen Elemente – „Snuff“-Anwurf, gelöbniswidrige Vergessenspropaganda, die zudem gegen die Beachtens-, weil verfassungsrechtliche Verbotsnorm in Staatsvertrag und Verbotsgesetz verstößt – wurden oben an ihrer Stelle gerügt.

Zwei andere Vorwürfe können ihm gleichgültig sein:

1. Philosophie ist das keine. Wer philosophiert, will wissen und möchte herausfinden. Sein Text zeigt ein genaues Gegenteil: er will nicht etwas wissen, was er herausfinden möchte – sondern gewusst haben möchte er, und zwar genau das, worauf er hinaus will: denn dieses stand für ihn vorweg bereits fest und er hat es mit allen routinierten Mitteln seines beachtlichen Talents eifrig und schön ziseliert. Aber Wahrheit lässt sich nicht zwingen. Sentenz: Seit ens et verum, bonum, pulchrum in keinem unum mehr und selbst beim besten Willen nicht mehr convertuntur, ist Kunst nichts als ebendas und kein Gegenstand der Ästhetik indiziert noch Wahrheit. Sententiell steht pulchrum für „Kunst“ in der ganzen Palette möglicher Formen des ästhetischen Gegenstandes, inklusive des Hässlichen, scheinbar Abseitigen, Blasphemischen und Schrägen, die auch provozieren, ärgern und Anstoß erregen dürfen.

2. Seine Intervention, angetreten gegen Gedenkpolitik schlechthin, erwies sich als Tarnkappenbomber für die Durchsetzung seiner eigenen politischen Ziele gegen die etablierte Konkurrenz in Felde des Gedenkens, das er erobern will. Im Meinungskrieg der Wagen und Gesänge ist jedes Mittel der Rhetorik recht, und in der Hitze des Getümmels passiert es schon einmal, dass mit dem Überblick das Maß verloren geht. Dann kann unvermittelt ein Satz zusammenhanglos so beiläufig fallen, dass er unbeachtet liegenbleibt, wie und wo er hin gefallen ist:

„Im Übrigen habe ich oft beobachtet, dass jene, die das Erinnerungsspiel am eifrigsten betreiben, am wenigsten erlebt haben.“ – Atemberaubend, in der Talk-Show hat das niemand bemerkt, vermutlich wegen Überschwelligkeit des Satzes, den er so nicht hätte sagen sollen. Die harmloseste Auslegung wäre, dass er diejenigen meinte, die vom Holocaust und den übrigen Gräueln am wenigsten oder nichts erlebt hatten, also die damals kleinen Kinder, soweit sie überlebten. – Selbst das schlägt unmittelbar auf ihn zurück: Beim europäischen Kriegsende war er sechseinhalb. Was also kann er selbst von seiner „Nazizeit“ erlebt haben, dass er nach seinem eigenen Kriterium legitimiert sich wähnen konnte, das Erinnerungsspiel so eifrig ex negativo zu betreiben? Der Versuch, den atemberaubenden Satz quasi als philosophischen ernst zu nehmen, führt nicht weniger zu nichts Gutem:

Er prätendiert, „jene, die das Erinnerungsspiel am eifrigsten betreiben“, in der Menge aller Menschen identifiziert und die Menge des Erlebten eines Jeden mit der Menge aller Anderen „oft beobachtet“ und deren Erlebnismengen quantitativ gewichtet zu haben. Damit rühmt er sich der übermenschlichen Fähigkeit, Gegenwärtiges, Abwesendes und Vergangenes zu beobachten und vergleichen; [64] einer Fähigkeit, von der wir noch nicht einmal die schiere Möglichkeit wissen, die eine empirieunbedürftige Art von Wahrnehmung an sich empirisch erfahrbarer Inhalte wäre, ohne auf deren physische Anwesenheit oder auch nur aktuelle Existenz angewiesen zu sein. – Ganz ähnlich spekulierte die Frühscholastik über die Erkenntnis Gottes [65] und das war auch die Lehre des Neunten der 24 auf die Frage „Was ist Gott?“ [66] In der Hochaufklärung wird die „intellektuelle Anschauung“ zu einem Grenzbegriff der Vernunftkritik, [67] mit dem Kant die Rückseite des Wissens für seine ethikotheologische Glaubenslehre [68] freihält. Zur einer weniger kritischen Spielart von Anschauungserkenntnis, die diskursive Begrifflichkeit perhorresziert, gehört das, isoliert vorgetragen, elegant-sinnleere, Lichtenberg zugeschriebene Motto „Denk nicht, sondern schau!“ – So was wird geschluckt, wo die Kenntnisse fehlen oder die kritische Fähigkeit nicht genügend entwickelt ist, um der Sedierung durch geistreiche Schönrednerei, zumal wenn sie gelehrt daherkommt, zu widerstehen; nicht bei denen, die sowas schlucken, liegt die Schuld.

Sondern sich herablassend über „das Geschäft“ zu äußern, steht dem nicht zu, der, als Beamter pragmatisiert und definitiv gestellt, in seinem Erwerbsleben aufs Geschäftemachen nie angewiesen war und doch unablässig darauf angewiesen ist, dass andere herstellen, handeln und verkaufen, die nicht pragmatisiert sind, sondern Umsätze und Gewinne zum Leben brauchen. Die sucht er wegwerfend mit dem „schädlich nur vielleicht für das Geschäft“ und eigenbrötlerischen Geschmacksurteilen verächtlich zu machen, um sich auf ihre Kosten den Anschein von Redlichkeit und Pietät zu geben, wodurch er in seiner Variante von Sekundärausbeutung der Opfer gleich die Gewerbetreibenden fleißig mitausbeutet, tertiär und zum Frommen der eigenen Imagepflege.

Recherche

Burgers These: Mit dem „Holocaust“ werde die „bewusste moralische Ausbeutung der Vergangenheit zu politischen und sonstigen Zwecken, insbesondere im Hinblick auf die Nahost-Politik“ zum Zwecke der „Durchsetzung und Verewigung eines Opfermonopols zur ideologischen Immunisierung israelischer Annexionspolitik gegen moralische Kritik“ betrieben. Auf dieser Basis findet er, dass „von den Juden hingegen zu viel und in moralisch-erpresserischer Absicht“ geredet würde. Daraus ergibt sich zwanglos die Fragestellung:

Wir haben gesehen, wie er von Foucaults Kritik der psychoanalytischen Verdrängungstheorie über eine ästhetisch-moralische und friedenspolitische Vernichtungskritik an (allem) Gedenken zu einer Neidkritik gekommen war, die er am Gedenken des Holocausts an den jüdischen Opfern wegen angeblicher Vernachlässigung anderer Opfergruppen übte. Wie aber kommt er von da zur politisch-moralischen Kritik an der israelischen Annexionspolitik und was will das heißen?

Im „Irrtümer“-Text war von Annexion nur beim Anschluss Österreichs die Rede, die Wörter „Israel“ oder „Jude(n)“ kommen dort nicht einmal vor, allein die zwei Fußnoten S. 257 [69] und 269 [70] berühren diese Thematik. Den darin zitierten Büchern widmete er im Jahr seiner „Irrtümer“ eine Sammelrezension, an deren Ende er ein beneidenswertes Selbstbewusstsein kundtut:

„[Es] wurde nie etwas ,verdrängt‘, und zwar nicht deshalb, weil es nichts zu verdrängen gibt, sondern weil es die Verdrängung nicht gibt. Wenn das stimmt und bekannt wird, dann steht das Selbstbewusstsein der Republik vor einer kopernikanischen Wende“. [71] – Stehend in den Steigbügeln des toten Esels winkt der Kopernikus des österreichischen Selbstbewusstsein huldvoll dem Publikum zu. Welches Selbstbewusstsein der Republik oder welchen Anteil davon er gewendet sehen möchte, verrät er nicht. Das „kollektive Bewusstsein“, das die „politischen Eliten nach 1945 […] in Differenz [zur] deutschen historiographisch überhaus erst zu schaffen und den Glauben an sie massenpädagogisch durchzusetzen“ hatten, um „eine auf den Staat bezogene historische Gemeinschaftsideologie und damit eine österreichische Nation als ,kollektives Bewusstsein‘ theoretisch zu formieren, das sich erst nach der Annexion und während des Krieges emotiv gebildet hat“ (267) – dieses endlich formierte Selbstbewusstsein der Republik wird er doch hoffentlich nicht von der Republik ab- und dem Phantasma der vormaligen deutschnationalen Ideologie einer Volks- und Schicksalsgemeinschaft wieder zuwenden wollen. Das soll ihm nicht unterstellt werden, doch vielleicht hilft es nachzusehen, welche Literatur Burger seinen Absichten affin genug findet, um sie zu zitieren: Manchmal lässt sich ein Autor aus seinen Fußnoten besser verstehen als aus dem Text ober dem Strich.

Novick. Ihm hatte er beim „Gerede“ von der Nazizeit als „politische Erpressungsstrategie mit moralischen Mitteln“ eine lakonische Fußnote (269, FN 14, nur Autor und Titel, wie immer ohne Seite) gewidmet. Wer sucht, kann bei Novik finden: „Im ersten Jahr der Intifada veröffentlichte der berühmte israelische Philosoph Yehuda Elkana, der als Kind in Auschwitz war, ,Ein Plädoyer für das Vergessen.ʻ“ [72] In einer Endnote weist Novick dazu die Quelle aus: „Ha’aretz, 2. März 1988; englische Übersetzung von Prof. Elkana.“ [73] Chronologisch kann Elkana seinen Titel nicht von Burger übernommen haben. Nach der Information von Novick finden sich die folgenden wie von selbst:

Bizhut ha-shikkha“ war der Titel des Beitrags von Elkana, der 1988 in der israelischen Tageszeitung erschienen war. [74] Der Artikel machte den Autor weit über sein universitäres Milieu hinaus bekannt, weil er damit eine Debatte auslöste, inwieweit der Holocaust zur Identitätsfindung Israels herangezogen werden sollte. [75] Vom Autor übersetzt, lautet der Titel auf Englisch: „The Need to Forget“, [76] in einer anderen: „In praise of forgetting“. [77] Auf Deutsch heißt er einmal: „Über die Notwendigkeit zu vergessen“, [78] ein anderes Mal „Die Notwendigkeit des Vergessens“, [79] und als Herkunftsbezeichnung für das kleine Zitat im Buch von Novick, sehr viel freier, dafür ungleich eleganter drittens : „Ein Plädoyer für das Vergessen“ [80] – diese Variante hat Burger, wenn er sie nicht doch etwa selbst kongenial neu erfunden hätte, als Untertitel übernommen, plagiiert oder adoptiert. Dazu schreibt mir der sprachkundige Doron Rabinovici: „,Bizhut ha-shikkha‘ würde ich wohl als ,Dank des Vergessens‘ oder als ,Gnade des Vergessens‘ übersetzen.“ Ein Indiz mehr, dass Burger seinen Titel der Übersetzung von Novicks Buch verdankte.

Elkana – Burger

Differentialanalyse aka Vergleich

Beide hatten Physik studiert, Elkana zudem Mathematik und Wissenschaftsgeschichte, beide liefen in die wohlbekannte Aporie des Imperativs von Vergessen, und beider etwas ungeschickte Wortwahl meinte den Holocaust, dessen Ende mit der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 zusammenfiel – da war Burger auf den Tag genau 6 Jahre, 5 Monate; Elkana 10 Jahre und 22 Tage. Der geringe Altersunterschied wird dennoch genügt haben, dass Elkana aus der Auschwitzer Eigenerfahrung bleibende Eindrücke mitnehmen musste. Auch dass der eine in Tel Aviv, der andere in Wien intervenierte, zeigt sich in den bezeichnenden Unterschieden der zwei Plädoyers, wovon sie ausgingen, wen sie adressierten, und was sie damit wollten.

Yehuda Elkana, 16. Juni 1934 – 21. September 2012

Yehuda Elkana ging aus von Erfahrungen in Israel, die ihm nicht gefallen konnten. Der 1948 Eingewanderte richtete sich an „meine Freunde“, denn auf jeden „Bericht über einen ,anomalen Vorfall‘ [81] ist ihre erste Reaktion eine Weigerung zu glauben, dass es ihn gab. Erst wenn ihnen die Wahrheit ins Gesicht gesprungen ist, beugen sie sich den Fakten. Viele verlieren dann jeden Sinn für Proportionen und sind bereit, jene Reihung zu akzeptieren, dass ,alle so sind, wie sie sind‘ und dass ,die israelische Armee ist, wie sie ist‘; oder sie verabscheuen die Täter solcher Handlungen und hassen die Araber, die uns dazu gebracht haben. Viele glauben, dass die meisten Israelis von einem tiefen Hass gegen die Araber durchdrungen sind und sind gleichermaßen davon überzeugt, dass die Araber einen tiefen Hass gegen uns fühlen. Nichts von alledem ist mir eigen.“ Insofern fühlte er „einen seltsamen Vorteil denjenigen gegenüber, die hier geboren wurden und den Holocaust nicht erlebt haben.“ Sodann bezeugte er, die „anomalen Vorfälle“ aller Art „mit meinen eigenen Augen gesehen“ zu haben: „Bulldozer Menschen am lebendigen Leib begraben“, „einen wilden Mob, der Leben spendende Apparate für alte Menschen im Krankenhaus zerstörte“; „Soldaten die Arme von Zivilisten brechen, darunter auch Kindern“. Für den Überlebenden von Auschwitz war „das alles nicht neu“, er wollte sich aber auch nicht damit abfinden; auch nicht verallgemeinern, dass „alle Juden alle Araber hassen“ oder „dass die Hälfte dieses Volkes Bestien sind“. Er hielt Frustration wegen individueller, existenzieller, beruflicher Unsicherheiten nicht für ausschlaggebend und sah auch „keinen Zusammenhang zwischen hemmungslosem Verhalten und ideologischem Extremismus“ oder ethnischer Herkunft, sondern er hielt „nach den tieferen Wurzeln dessen Ausschau, was in diesen Tagen“ geschah, sondern –

Sondern er war „immer mehr davon überzeugt, dass der tiefste politische und soziale Faktor, der die israelische Gesellschaft […] bewegt, […] eine tiefgreifende existentielle ,Angst‘ [82] bildet, die sich von einer besonderen Lehre aus dem Holocaust […] nährt und glaubt, dass die ganze Welt gegen uns sei und wir das ewige Opfer seien. In diesem Glauben, der heute von so vielen geteilt wird, sehe ich den tragischen und paradoxen Sieg Hitlers.“ Daraus und dagegen folgert er:

„Zwei Völker sind, metaphorisch gesprochen, aus der Asche von Auschwitz entstanden: eine Minderheit, die verlangt, ,das darf nie wieder geschehen‘, und eine verängstigte und sich gehetzt fühlende Mehrheit, die sicherstellen will, ,das darf uns nie wieder passieren‘. Es ist selbstverständlich, dass ich, wenn das die zwei einzig möglichen Lehren sind, mich immer an die erste halte und die zweite als eine Katastrophe betrachte.“ Worauf er „normativ“ behauptet, „dass jede Lebensphilosophie, die sich ausschließlich oder überwiegend aus dem Holocaust speist, zu katastrophalen Folgen führt.“ – „Wäre der Holocaust nicht so tief in das nationale Bewusstsein eingedrungen, so würde ich bezweifeln, dass der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern so viele ,Anomalien‘ hätte schaffen und der politische Friedensprozess heute in einer blinden Gasse hätte landen können.“ Er sieht „keine größere „Bedrohung für die Zukunft des Staates Israel als in der Tatsache, dass der Holocaust systematisch und mit Macht in das Bewusstsein der israelischen Öffentlichkeit eingedrungen ist. […] Bilder jener Schrecken sind geeignet, als ein Aufruf zu Hass interpretiert zu werden. ,Zachor!‘ [Erinnert Euch!] kann leicht als Aufforderung zur Fortsetzung eines blinden Hasses verstanden werden.“

Er plädiert keineswegs schlechterdings für Vergessen, denn er meint, immer noch im Hinblick auf den Holocaust:

„Es kann sein, dass es für die Welt insgesamt wichtig ist, sich zu erinnern. Ich bin da nicht sicher, aber in jedem Fall ist das nicht unser Problem. Jedes Volk, einschließlich der Deutschen, wird über seinen eigenen Weg entscheiden und auf der Grundlage seiner eigenen Kriterien, ob es sich erinnern will oder nicht. Wir für unseren Teil müssen lernen zu vergessen! […] Ich weiß sehr wohl, dass kein Volk seine Vergangenheit ganz vergessen darf und soll, mit allem dem, was dazugehört. […] Gewiss ist es nicht meine Absicht, dass wir aufhören, unsere Geschichte zu lehren. Was ich versuche, ist dies: den Holocaust als zentrale Achse aus unserer nationalen Erfahrung zu verdrängen.“

Entschuldigend bemerkt Elkana, er „habe keinen besseren Weg gefunden, den Ernst des Problems zu beschreiben“. Anspruch auf theoretische Stimmigkeit von „Vergessen“ oder gar freudianisch gedachtem „Verdrängen“ erhebt er nicht. Alle theoretischen Schwächen verblassen vor dem Ernst der Intention, sein Volk aus dem Sumpf der Anomalien zu ziehen, um eine Verständigung der jüdischen mit der arabischen Bevölkerung Palästinas zu ermöglichen. Da ist kein Neid oder Stolz auf den Opferstatus, und Israels Recht zu existieren, auch sich zu verteidigen, stellt er nicht in Frage. [83] Vielmehr spricht er aus Sorge um Israel: für dessen Rechtsstaatlichkeit und gegen Hitlers Einfluss, insofern die Fixierung auf dessen Holocaust bei einem Teil der Israelis die Gesinnung verwüste und die „anomalen“ Fälle generiere.

Hätte Elkana gesagt: Alle Holocaust-Erinnerung unbenommen, dürfe diese jedoch für die Beziehung der jüdischen Israelis zu den Arabern keine Rolle spielen; sie müsse insofern relativ egal sein und dürfe das Zusammenleben nicht vergiften. So hätte ich ihn besser verstehen können, man kann ihn aber nicht mehr fragen, ob er mit diesem Verständnis zufrieden wäre.

Rudolf Burger zeichnet hingegen ein Vexierbild, das er darstellungstaktisch mit einer Travestie der „Nazizeit“ ausmalt, nach dem Schema der Kritik Foucaults an Freuds Konzept der „Verdrängung“; in Wahrheit aber war er wohl ausgegangen von den beiden Büchern, die auf Elkanas These folgten, über die Rolle des Holocaust in der u.s.-amerikanischen Öffentlichkeit, die er auch rezensiert hat: Novick und Finkielkraut. Burger pflanzte sein Verdikt in die österreichische Öffentlichkeit, jedoch unspezifisch, die deutsche könnte es ebenso auf sich beziehen.

Der Text folgte der publikumswirksamen, aber sachlich ungeschickten Wortwahl des Untertitels, stellte die gesamte Zunft der Historie in Frage und brachte sie gegen ihn auf. Sachlich reproduzierte Burger nur Martin Walsers Paulskirchenrede von 1998, [84] nicht als deren Nachhall, bloß im Gleichklang und natürlich ungleich gelehrter als der entgleiste Großschriftsteller, ohne diesen zu erwähnen. Burgers Kaskade mäandert vom witzigen Einfall, der prima vista wie eine mutwillige Provokation auf schlimmer Bub klingt, über die fürchterlich ernsthafte Verheißung von Frieden durch Amnes(t)ie, um in der nächsten Stufe gegen die geschäftsmäßige „Sekundärausbeutung“ der Naziopfer durch Kunstprodukte wie die „Holocaust“-Serie und „Schindlers Liste“ vom Leder zu ziehen sowie – nicht mehr innerhalb des Plädoyers, sondern nachträglich in einer Talkshow – ein angeblich jüdisches Monopol auf den Opfer-Status zu beklagen und eine angeblich damit bezweckte Ausbeutung der Naziopfer zu Gunsten auch der israelischen Annexionspolitik zu behaupten. [85] Schließlich landet die Kaskade ebenerdig in der eventualiter verkündeten Verheißung oder Androhung einer „kopernikanischen Wende des österreichischen Selbstverständnisses“, von dem man nicht weiß, wohin es sich wenden soll und ob das gut oder schlecht ist oder warum. Worauf er eigentlich hinauswill, bleibt bis zum letzten Wort unklar in Schwebe, weil er Richtung und Ziel seiner Irrtumswende nicht bekanntgibt oder selber nicht weiß.

Summa: [86] Elkanas Grundthese von den einst Verfolgten oder ihren Nachkommen oder Angehörigen, aus dem jüdischen Israel nach Österreich zu importieren, hier auf die Erben der historischen Verantwortung für die einstige Verfolgung zu projizieren und von uns das nämliche „Vergessen“ zu fordern, tritt in den Fettnapf, den Adorno fein säuberlich aufgestellt hatte. Elkana problematisierte eine Art von kollektivem Opferkomplex in Israel als Quelle unzulässig aggressiver Anomalien, während Burger im Grunde nur die Schlussstrich-Debatte erneuert, die schon 1945 mit der Abwehr einer wie gerufen gekommenen und zwecks Abwehr aufgebauschten oder erfundenen Kollektivschuldthese begonnen hatte.

Wien, 31. März, Update: 6. April 2021; Internet-Links: vu am 30. März 2021

Nachtrag zum Vergleich: Welche praktischen Konsequenzen für ihr eigenes persönliches Verhalten haben sie aus ihren so ähnlich klingenden „Plädoyers für das Vergessen“ abgeleitet?

Aus Burgers Plädoyer ergaben sich zahlreiche Folgeauftritte: er tingelte damit querfeldein durch die Medien und phantasierte sich in die Rolle eines Kopernikus des österreichischen Selbstbewusstseins. [87] Sonst praktisch nichts, nicht dass ich wüsste.

Über Elkana war 2005 in der „Zeit“ [88] zu lesen:

Das ist bei weitem mehr, als bloß für „Vergessen“ zu plädieren: Besorgte jüdische Menschen beobachten an neuralgischen Punkten die Exekutive, um anomale Amtshandlungen durch Herstellung von Öffentlichkeit zu unterbinden oder, falls sowas dennoch geschähe, den gesetzwidrigen Vorfall gerichtlich zu bezeugen, damit die Täter nicht straflos davonkommen sollen.

Jetzt doch noch, bis hierher vermieden, ein Wort zum Nahost-Konflikt: Man stelle sich vor, was im Gaza-Streifen oder im Wirkungsbereich der sog. Palästinensischen Autorität Araber_Innen zu gewärtigen hätten, die etwa jüdische Menschen vor Übergriffen schützen wollten; was ihnen von denen blühen würde, die Terroranschläge gegen jüdische Israelis befürworten, zu ihnen aufhetzen, Prämien dafür aussetzen und noch die Hinterbliebenen ihrer „Märtyrer“ für deren „Ehrentod“ bezahlen. Aber freilich: deren Begriffe von Menschenrechten begrenzt programmatisch die Scharia, die gegen Terror nichts einzuwenden hat, sofern er nur anders als koranisch vorgesehen sexuell Orientierte, Blasphemiker, vom Islam Abgefallene oder Ungläubige, insonderheit Juden trifft. [89]

[1ebenso das Update vom 6. April

[2ebenso das Update vom 6. April

[3Die Irrtümer der Gedenkpolitik. Ein Plädoyer für das Vergessen, in: Europäische Rundschau. 2001/2. Wieder in: Rudolf Burger: Jenseits der Linie. Ausgewählte philosophische Erzählungen, Wien 2009, S. 253–273. Zahlen in Klammern bezeichnen Seiten in dieser Ausgabe.

[4Zunächst klingt plausibel, wie Harald Welzer spekuliert: „Vergessen ist konstitutiv für die Fähigkeit des Erinnerns überhaupt, denn wenn wir alles erinnern würden, was im Strom der Ereignisse und im Inventar der Dinge, die uns in jedem Augenblick umgeben, prinzipiell wahrnehmbar und damit erinnerbar ist, hätten wir nicht die geringste Möglichkeit, uns zu orientieren und Entscheidungen darüber zu treffen, was als Nächstes zu tun ist.“ Dabei hat er gedankenexperimentell den einen Parameter „Vergessen“ zugunsten des nun unbeschränkten „Erinnerungsvermögens“ ausgeschaltet, den anderen Parameter „Wahrnehmungsfähigkeit“ jedoch unverändert belassen. Sind nicht ebensogut oder ‑schlecht beide zugleich entschränkt vorstellbar? Ist nicht ebensogut wie ‑schlecht denkbar, dass die Beschränkung des einen Parameters diejenige des zweiten mitbringt? Das sind gewiss unsinnige Fragen, aber nicht weniger sinnig als der beweislogisch falsche Schluss bei Harald Welzer: Wozu erinnern wir uns? Einige Fragen an die Geschichtswissenschaften, in: Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften, 16. Jg. 2005, H. 1, S. 18f. – Download: https://www.studienverlag.at/bookimport/oezgArchiv/media/data0520/4117_oezg_2005_01_s012_035_welzer.pdf

[5Die Stelle nennt er leider nicht, und nicht nur hier.

[6Zit. nach Ludwig Ullmann: Lichtenberg, in: Die Fackel, XII. Jahr, Wien, 1. April 1911, Nr. 319/320, S. 47–54, hier 53. Im Lichte dieses Imperativs gewinnt Burgers Motto Nr. 1 einen positiv anderen und vernünftigen Sinn.

[7Georg Christoph Lichtenberg: Sudelbücher II/130/1. Hg. Franz H. Mautner, Frankfurt am Main (it 792) 1984, S. 347. Um die problematische Schlussverheißung gelinde zu modernisieren, lies „Mensch“ statt „Mann“ und berücksichtige, dass in Experiment, Schreiben und Lesen Lichtenberg sein intellektuelles Lebenselement fand.

[8Friedrich Schiller: Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte? Jena, 1789. In: Deutsches Textarchiv unter https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/schiller_universalgeschichte_1789?p=32 (= S. 30).

[9Ebenda S. 24 (link: …?p=26).

[10Ebenda S. 29 (link: …?p=31)

[11Mit erweitertem Untertitel („Wider die Rede von der ,Verdrängung der Nazizeitʻ“) in: „Der Standard“, 20.6.2001.

[12Will er „die ,Diskursivierung‘ der Nazizeit“ durch ein gedankenloses Schauen ersetzten und was bedeutet die Umschließung der „Diskursivierung“ mit Gänsefüßchen? – Zwischenfragen, so nahe sie liegen mögen, erfahren grundsätzlich keine Antwort.

[13Üble Nachrede gem. § 10 Abs. 1 u. 2 StGB, oder nach § 297 Abs. 1 Verleumdung.

[14An dieser Stelle verweist eine Fußnote 2 an „N.G. Finkelstein: Die Holocaust-Industrie. Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird, München 2001“, ohne Pagina.

[15Dass er seinen Ekel meinte, sagt er anderswo. Darauf wird zurückzukommen sein.

[16Desensibilisierungstraining soll gut sein gegen Ekel und Phobien.

[17Ganz so dürfte das nur für den katholischen Raum gelten, schon nicht mehr für Protestanten mit Ausnahme von Teilen der Evangelikalen und den Viktorianismus; und schon gar nicht teilt deren Lustfeindlichkeit die koranische Religion, wo es heißt: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt.“ Koran, Sure 2 (Al-Baqara), Vers 223, deutsch von Paret; Ahmadiyya Muslim Jamaat approbiert: „Eure Frauen sind euch ein Acker, wann und wo ihr wollt.“ In beiden Übersetzungen erlaubt das Possessivpronomen Vergewaltigung nur in der (Mehr-) Ehe und nur der eigenen Frauen. Zum Thema s. Ilhan Arsel: „Frauen sind eure Äcker“ / Frauen im islamischen Recht, übersetzt und hg. von Arzu Toker, Aschaffenburg (Alibri) 2018, S. 2. In der einzigen tatsächlich abrahamitischen Religion, dem Judentum, gibt es eine lustfeindliche Abart angeblich erst seit etwa Mitte des vorigen Jahrhunderts, vgl. https://www.israelnetz.com/gesellschaft-kultur/gesellschaft/2017/05/17/sex-ist-der-lackmustest-der-religioesen/

[18Die therapeutische Praxis löst das Problem pragmatisch und muss dafür den metaphorischen Rahmen nicht einmal verlassen, sondern kann sich seiner sogar bedienen: Der therapeutische Erfolg besteht in der vom Therapeuten bestärkten/ermutigten/initiierten Selbstermächtigung des Klienten, das in der Analyse gemeinsam als ursächlich festgemachte traumatische Erleben seinem täglichen Leben so zu integrieren, dass sich dieses nicht länger behindert findet. Welche schematischen, bildlichen oder metaphorischen Vorstellungen die Beteiligten in der therapeutischen Gemeinschaft hegen, bleibt für die Erfolgspragmatik ebenso unerheblich wie die weder veri- noch falsifizierbare Authentizität des angenommenen Trauma-Auslösers, wenn nur die analytische Arbeit im vertrauensvollen Einigungsspiel über die Frage, was denn das Trauma einst ausgelöst habe, in einen Zustand der Entängstigung ohne allzu störende „normale“ Restangst mündet. Die Entzauberung des zuvor angstvoll tabuisierten traumatischen Erlebens vollbringt die tatsächliche Erfahrung, dass es keine reale Macht hat und gar nicht/nicht mehr beschwiegen werden muss; dass es in der Analyse besprochen werden konnte und damit enttabuisiert ist; und dass es auch keinen Grund gibt, sich dafür zu schämen.

[19Die Rede von einer „Nazizeit“ ist so falsch wie gängig. Die Zeit, wo der deutsche Faschismus gewütet hat, war nicht seine, sondern mindestens ebenso die Zeit seiner Gegner und Feinde, welche schließlich „die Stärkeren“ waren – pro futuro nicht bedeutungslos, sondern Ermutigung. Vgl. Hermann Langbein: Die Stärkeren. Ein Bericht aus Auschwitz und anderen Konzentrationslagern. Hg. von Franz Richard Reiter, Wien (Ephelant) 2008.

[20Wortschöpfung 1934 von Herbert Stourzh: Deutscher Mensch oder deutscher Unmensch. In: „Der christliche Ständestaat. Österreichische Wochenhefte“ Nr. 44, S. 13 f., Wien, 7. Oktober 1934; zitiert nach Gerald Stourzh: Gegen den Strom. Ausgewählte Schriften gegen Rassismus, Faschismus und Nationalsozialismus 1924–1938, Wien–Köln–Weimar (Böhlau) 2008, S. 27; Michael Guttenbrunner (Im Machtgehege IV., Aachen (Rimbaud) 1999, S. 45), schreibt die Wortprägung Johann David Sauerländer zu, der sie 19 Jahre später verwendet hatte.

[21Etienne Schinkel: Der Triumph der These von der deutschen Kollektivunschuld. Die Deutschen zwischen Selbsttäuschung und Selbstentlastung am Ende des Zweiten Weltkrieges. online http://lernen-aus-der-geschichte.de/LERNEN-UND-LEHREN/BEITRAG/12540 vom 22 Sep 2015 – 19:38; auch Samuel Salzborn: Kollektive Unschuld. Die Abwehr der Shoah im deutschen Erinnern. Berlin-Leipzig (Hentrich) 2020.

[22Wie in Abschnitt II, erster Absatz.

[23George Leaman: Heidegger im Kontext. Gesamtüberblick zum NS-Engagement der Universitätsphilosophen [in den Grenzen Deutschlands von 1927], Hamburg-Berlin (Argument Sonderband 205) 1993;

[24Derselbe: Die Universitätsphilosophen der „Ostmark“, in: FORVM 481-484, April 1994, S. 25–31, online: http://forvm.contextxxi.org/die-universitatsphilosophen-der.html; Gerhard Oberschlick: Heintel im Kontext, ebenda, S. 32, online: http://forvm.contextxxi.org/heintel-im-kontext.html;

[25© Dr. Alfred Scherbantin, unterrichtete Latein und Griechisch am Klagenfurter (Eggermann-) Bundesgymnasium und Realgymnasium, war später Landesschulinspektor für Kärnten und auch sonst ein ganz witziger Bursche.

[26Fünf Wörter des zitierten Satzes wurden oben weggelassen, weil sie ihm doch wieder einen unnötigen spin ins Psychomythische oder Metapsychische versetzen; sie lauten: „[...]gegenüber der Übermacht unbewußter Prozesse.“ Aus: Vortrag vor dem Koordinierungsrat für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit im Herbst 1959, publiziert in: Bericht über die Erzieherkonferenz, Wiesbaden, November 1959 und in: Theodor W. Adorno, Eingriffe, edition suhrkamp 1963. Gesendet vom Hessischen Rundfunk am 7. Februar 1960, online Video: https://www.youtube.com/watch?v=xNN1S2jIDkg (59´:53´´ ). – Text auch als online-Download: https://www.univie.ac.at/strv-geschichte/images/uploaded/Reader-Antifatut.pdf – Zit. hier: S. 2, Z. 2 f.

[27Fußnote Burger: „15 K. Heinrich: tertium datur. Eine religionsphilosophische Einführung in die Logik, Frankfurt/M 1981. – Ärgerlich diese Übung, ohne Seitenangabe begründungslos lakonisch auf Buchrücken in seinem Regal zu deuten, ein überprüfungsfeindliches Namedropping auf Gelehrt. Der Druckfehler „terium“ im zitierten Titel ließ sich durch Einfügung des zweiten „t“ auch ohne Kenntnis des Werkes richtigstellen.

[28Ch. Meier: Erinnern-Verdrängen-Vergessen, in: Merkur 570/571 (Sept./Okt.) 1996. [Burger FN 16, wie stets o.S.] S. 937–952.
Burger hat nur die (von mir) kursivierten Teile im obigen Absatz als Zitate gekennzeichnet: die fünf Stellen, die Meier historischen Dokumenten entnommen und übersetzt oder auch sprachlich modernisiert hatte. Wo er Meiers eigene Worte übernimmt, hat Burger die Stellen eigenhändig ausgesucht, nötigenfalls satztechnisch angepasst und als sparsamer Mensch die Anführungszeichen für Notzeiten aufgespart. Derlei Urheberrechtsverletzungen (URV) werden in der Wikipedia gelöscht. Aus Meiers Aufsatz hat Burger, statt zu zitieren, in seinen montiert:
„Cicero in einer Rede, die er zwei Tage nach Caesars Ermordung, also am 17.März 44 vor Christus, im römischen Senat hält: omnem memoriam discordiarum oblivione sempiterna delendam: alle Erinnerungen an die mörderischen Zwieträchtigkeiten seien durch ewiges Vergessen zu tilgen.“ (M 937)
„[…] Athener, die berühmte Amnestie von 403 erneuern. Damals war es um die Beendigung eines Bürgerkriegs gegangen. Den Griechen wird auch jenes Wort verdankt, das ursprünglich einfach »Nicht-Erinnern« heißt: Amnestie. Es begegnet seit dem 2. Jahrhundert vor Christus.“ (M ebenda) [Burger: „taucht als normativer Begriff in der hellenistischen Kultur des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts auf“ – eigene Leistung, Schöpfungshöhe ]
„Natürlich kann Vergessen nicht auf Beschluß erfolgen.“ (M 941)
„Nicht-Erinnern aber kann man sich in der Tat um des Friedens willen vornehmen.“ (M Ebenda)

[29Meier zeigt sozusagen nur auf: Bitte, ich weiß was! Und breitet in seinem Merkur-Artikel historische Kenntnisse aus. An diese knüpft er politische Überlegungen, die mit seinen historischen Kenntnissen nur so viel zu tun haben, dass er diese mitnimmt in seine Meinungsbildung, die aber nicht aus jenen folgt, und er folgert seine Meinung auch nicht aus der Historie, sondern ganz ordentlich aus politischen Überlegungen über dieselbe. Meier erzählt Beispiele für historische Friedensschlüsse auf der Grundlage des Verzichts beider Kriegsparteien auf Erinnern, also eigentlich, auf Rache/Revanche/neue Feindseligkeiten zu sinnen. Burger hingegen verwendet Meiers Beispiele, als wären sie bewiesene/beweiskräftige Patentlösungen für Frieden und wendet sie agitatorisch gegen „Gedenken“.

[30Amnesie bezeichnet weniger die oben erwähnte allgemeine Mangelhaftigkeit unseres Erinnerungsvermögens, die keine psychologische Auffälligkeit darstellt; sondern vielmehr das Amnestic syndrome, eine Form von Gedächtnisstörung, dessen Verlust oder Schwund, auch die Unfähigkeit, neue Gedächtnisinhalte zu bilden, hervorgerufen etwa von langdauerndem Bluthochdruck oder schwerem Schock. Das Vokabel ἀμνησία/amnesía kommt im altgriechischen Standard-Schulwörterbuch Gemoll zu Recht nicht vor, es kennt nur ἀμνηστία/amnestía und übersetzt es mit Vergessen begangenen Unrechts, Verzeihung, Amnestie. Vergessenheit heißt amnemosýne/ἀμνημοσύνη, privativ von μνάομαι, werben, freien, aber auch gedenken, erstreben, trachten nach. Αλέξανδρος Τσουκανάς/Alexander Tsukanás verzeichnet für Amnesía nur Gedächtnisverlust, für Amnestía Straferlass, Amnestie, Begnadigung, Generalpardon, aber keinerlei Sorte „Vergessen“.[[„Neon Elleno-Germanikon Lexikon“, Athen (Κακουλίδης/Kakulídes) 1996.

[31Philosophie ist natürlich keine Kunst, sondern seit alters λογικὴ τέχνη/Logikè Téchne, folgerichtiges Unterscheiden/durch Fragen Gewinnen/Untersuchen, Auseinandersetzen/Erörtern in actu: in altera philosophiae parte, quae est quaerendi ac disserendi, quae λογική dicitur, Cic. Fin. 1, 22; online: [https://la.wikisource.org/wiki/De_finibus_bonorum_et_malorum/Liber_Primus] (hier der griechische Ausdruck lateinisch transkribiert: „logikh“: h steht für η (Eta). [Dieser Stellennachweis ersetzt den ursprünglichen des jetzt wegen Erneuerung „in the few next months“ nicht erreichbaren Corpus Corporum der Uni Zürich.]

[32Zutreffend nennt Kaveh Nassirin sowas „eine kleine heideggersch-etymologisierende Scharlatanerie“.

[33Wie Kant, der sich bekanntlich zur Erinnerung notierte: „Der Name Lampe muss nun völlig vergessen werden.“

[34Die Metaphysik der Sitten, AA VI., S. 349; online: https://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/kant/aa06/349.html

[35Ebenda, .../348.html

[36Ebenda, .../349.html

[37Ebenda, .../344.html

[38Ebenda, .../350.html

[39Kriegerdenkmal für die gefallenen Serben der Schlacht am Amselfeld von 1389 an deren Schauplatz im Kosovo.

[40https://en.wikipedia.org/wiki/John_J._McCloy mit Belegen und Links zu den Lemmata der Personen; https://de.wikipedia.org/wiki/Edmund_Veesenmayer „Staatsrechtler, Parteifunktionär, Diplomat, Brigadeführer der Allgemeinen SS und verurteilter Kriegsverbrecher.“

[41Peter Novick: Nach dem Holocaust. Der Umgang mit dem Massenmord, Stuttgart/München (DVA) 2001, S. 365, FN 37.

[42Oscar Bronner: „Bitte um eine Spende für Novak.“ Eine FORVM-Reportage zur Vergangenheitsbewältigung. Mit Dokumentation eines Flugblattes, des „Instituts für Wahrheitsfindung“, unterzeichnet mit „Adolf Eichmann“, in: FORVM, XII. Jahr, Heft 134/Februar 1965, S. 76–78.

[43Oscar Bronner: Die Richter sind unter uns. FORVM XII. Jahr, 1. Sonderheft/Herbst 1965, 8 Seiten.

[44Christian Broda in: FORVM, XII. Jahr, Heft 144/Dezember 1965, S. 570–573.

[45Zauber zur Gefahrenabwehr, etwa ein Amulett oder Schutzsymbol.

[46Schuld (mythologisch); entmythologisiert/philosophisch: Gründe, Prinzipien und Ursachen, Anlässe: περὶ τῆς οὐσίας ἡ θεωρία τῶν γὰρ οὐσιῶν αἱ ἀρχαὶ καὶ τὰ αἴτια ζητοῦνται / perì tês usías hē theoría: tôn gàr usiôn hai archaì kaí tà aítia zetoûntai / Die Wesenheit ist der Gegenstand unserer Betrachtung/Theorie; denn der Wesenheiten Prinzipien und Ursachen werden gesucht. (übers. Bonitz) Aristot. Met. 12. 1069a in: Aristotelis Metaphysica, rec. W. Jaeger, Oxonii: Clarendoniano, 1963 (1937). auch online: http://www.perseus.tufts.edu/hopper/text?doc=urn:cts:greekLit:tlg0086.tlg025.perseus-grc1:12.1069a; deutsch: Reinbek (Rororo Klassiker 25–208), S. 265.

[47Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hg.): Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus. Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Wien (Deuticke) 1994 – vergriffen, aber antiquarisch für € 20 inkl. Versand zu beziehen. Eine aktualisierte Neuauflage ist zu wünschen.

[48„deutscher Politiker (NPD) und Neonazi-Kader“ – https://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Richter_(Politiker)

[49https://www.youtube.com/watch?v=K4BH7cL8KTY – obiges Teiltranskript ab 39:56

[50Andreas Mölzer: Der Graue. Eine apokalyptische Erzählung, Ferlach 1991; darin der edel autochthone Titelheld eine reizvoll fremdartige Frau voller Abscheu genüsslich vergewaltigt; ob Mölzer sie den anteilnehmend detailreich geschilderten Vorgang überleben läßt, weiß ich nicht mehr, hab’ ich wohl verdrängt. Stolz präsentiert er den vergriffenen Schund in https://www.andreas-moelzer.at/index.php?id=2808

[52„Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“ Formel für die Angelobung von Beamten, § 7. Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (zur Zeit von Burgers Angelobung in der Sektion Forschung des Wissenschaftsministeriums, um 1973 als Vertragsbediensteter und später als Beamter, wird die Formel nicht gravierend anders gewesen sein); online https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1979_333_0/1979_333_0.pdf

[53Zitiert nach der Transkription des Interviews von Joachim Riedl: „Hitler ist zum Pornostar geworden.“ Der Philosoph Rudolf Burger über die Trivialisierung der Erinnerung – und Opportunismus in der Gedächtnispolitik. In: „Die Zeit“ Nr. 36/2012, 30. August 2012: Zehntes Geschäftsjubiläum, online [https://www.zeit.de/2012/36/A-Rudolf-Burger-Erinnern-Nationalsozialismus-Oesterreich]

[54Eine Bestätigung der Diagnose zu Abschnitt 1, letzte Zeile: Wie dort setzt er einen angeblich empfundenen „Ekel“ ein, um sein Geschmacksurteil physiologisch mit moralischem Nachdruck auszustatten. Rebellierte dort sein Kunstgeschmack gegen Kitsch und Schund, so ist es hier der hochmütig geschmäcklerische Blick des beamteten Kulturfunktionärs in höherer Stellung auf die profane Geschäftswelt, vorne wie hinten moralistisch aufgesteilt.

[55Zuerst hatte er gesagt: „auf der Seite der sogenannten Täter“. – Auf Nachfrage des Interviewers korrigierte er sich sofort. Da hatte er sich natürlich verhauen und kommt da nicht mehr raus und faselt deshalb in der Not: „Natürlich handelt es sich um Täter. Ich will damit andeuten, dass die gesamte Geschichtsschreibung nur mehr in den Kategorien von Tätern und Opfern erfolgt. Damit geht eine Veränderung der Moral einher […]“ Als Andeutung dieser These kommt mir die Bezeichnung der Täter als „sogenannte“ reichlich missglückt und diese Erklärung ebenso fadenscheinig vor, wie die anschließende Unterscheidung von „Opfer“ als victim und sacrifice: da vermute ich eher einen Schreibfehler der „Zeit“, wenn sie Burger so zitiert: „in der Tradition hatte das Opfer, als Opfer im Sinne von victim, nicht von sacrifice, keinen moralischen Status. Allein der Täter, was immer die Tat war, wurde moralisch bewertet, nur Taten wurden entweder verherrlicht oder verdammt.“ – Aha, deshalb also haben die alten Griechen z. B. Herkules göttliche Ehren zuerkannt und verdienstvolle Männer mit der Speisung im Prytaneion für ihre Taten geehrt und nicht die Taten selbst geehrt, die man ja schwerlich im Rathaus hätte füttern können, wie man sie auch nicht ehren konnte, ohne die Helden zu ehren. Welcher Ärger quält Burger, wenn er moniert: „Schon dass jemand als Täter bezeichnet wird, impliziert eine Verurteilung.“ – Wird jemand zu Unrecht bezichtigt, dann kann er sich gegen Üble Nachrede oder Verleumdung wehren und wird im Rechtsstaat in der Regel erfolgreich sein. Auch im Zusammenhang mit dem Holocaust gilt bis zur gerichtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Aber freilich: Wenn Überführte „Täter“ genannt werden, zumal in Zusammenhang mit dem Holocaust, dann impliziert das nicht nur strafrechtlich eine Verurteilung, die von Verjährungsfristen gehemmt werden kann, sondern gewiss auch moralisch; politisch sowieso. Stört es Burger, und wenn ja, warum stört es ihn, Beitragstäter zum Holocaust als „Täter“ bezeichnet zu hören und ist ihm vielleicht deshalb der Lapsus unterlaufen, von „sogenannten Tätern“ zu sprechen? Seltsame Herumrederei danach, wenn er meinte: „Eine der Konsequenzen davon ist, dass es heute keine Denkmäler mehr gibt, sondern nur noch Mahnmale.“ – Als wären die traditionellen Kriegerdenkmäler bis hin zu denen „für den unbekannten Soldaten“, sogar jede Darstellung des Gekreuzigten und, in jüngster Zeit, sämtliche „Stolpersteine“ nicht immer schon Mahn- und Denkmäler in Einem gewesen, weil die zwei Wörter in weitesten Teilen ihrer Bedeutungsfelder ohnedies Wechselbegriffe sind. Und weil „Denkmal“, außer größere plastische Darstellungen zum Gedächtnis an Personen oder Ereignisse, sogar jedes erhaltene Zeugnis der Kulturgeschichte bedeutet, bietet der „Zeit“-Wortlaut nur eine sinnleere Fortsetzung der sinnleer begonnenen Ausrede für die „sogenannten Täter“, die er definitiv nicht erklärt.

[56Vergessen oder Erinnern: Warum heute noch von Auschwitz reden? Fernsehdiskussion mit Rudolf Burger, Dan Diner, Eva Menasse und Jörn Rüsen, moderiert von Ursula Struppe. ORF 2 Religionsmagazin kreuz & quer; mit den Teilnehmern akkordierter Text in: Wespennest 127, S.82 –88, zit. nach dem mit „November 2001/Juni 2002“ datierten Transkript von Bernhard Kraller; Hervorhebungen, wo nicht anders vermerkt, von G.O.

[57Wikipedia zählt 65.000 jüdische und immerhin mehr als halb so viele, nämlich 34.700 andere Österreicher*innen, die zwischen 1938 und 45 von Staats wegen ermordet wurden. Detailangaben in „etwa“-Zahlen: 65.000 ermordete Juden österreichischer Nationalität, 16.000 in Konzentrationslagern ermordete Zivilisten, davon 8.000 als „Zigeuner“ Ermordete, 10.000 in Gestapo-Haft und mehr als 6.000 in Gefängnissen in vom Deutschen Reich besetzten Ländern Getötete, 2.700 als Widerstandkämpfer zum Tod verurteilte und Hingerichtete – allein dieser Kategorie ordnet er seine „Hälfte mehr“, nämlich 90.000 politische Held*innen zu, „die freiwillig, aus Überzeugung, den Kopf riskiert und verloren haben.“ Hatten also die überzeugungslosen Juden nichts riskiert und ihre Köpfe nur unfreiwillig verloren? – Zwischen 282.00 und 415.000 gefallene Militärpersonen und infolge Kampfhandlungen und Bomben getötete Zivilisten zählen beide nicht mit, weder Wikipedia noch er. Burger schöpft entweder aus anderen, besseren Quellen oder er zählt vorm Einschlafen endlos Schäfchen.

[58Nein, sondern arithmetisch falsch.

[60„Sein Kampf“. Antwort an Hitler von Irene Harand. Kardinal Schönborn: Christ und Antisemitsein ist unvereinbar; Peter Marboe: Eine Gerechte; John Haag: Europe´s Nobelst Woman – eine Biographie. Dokumente, Berichte, Analysen, Hg. von Franz Richard Reiter, Wien (Ephelant) 2005.

[61F. R. Reiter (Hg.): Unser Kampf. In Frankreich für Österreich. Interviews mit Widerstandskämpfern, Wien (Böhlau) 1984.

[62Hermann Langbein: Die Stärkeren, a.a.O.

[63Europäische Menschenrechtskonvention.

[64Dafür müsste er zwar nicht geradezu im Besitz des intuitus originarius sein, der anschauend schafft, mit dem intellectus originarius identisch ist und von dem wir nichts wissen, als dass er, wenn es ihn denn gäbe, allein Gott zukäme. Aber eine gottähnliche Art der Beobachtung (intuitus deiformis) müsste er haben, den wir Übrigen gleichfalls nicht besitzen. Wir gewöhnlichen Menschen sind auf intuitus et intellectus derivativus sive inquisitivus sive conferens angewiesen und erwerben Erfahrung nur per collationem: angewiesen auf unseren abgeleiteten, d.h. auf Anschauungen angewiesenen, sukzessive zusammentragenden und vergleichend prüfenden Verstand.

[65Albertus Magnus, De bono tr. 1 q. 1 a. 2: ed. H. Kühle, Münster 1951 (Ed. Colon. XXVIII), p. 8.11–13: «intellectus deiformis», «i. inquisitivus»; tr. 5 q. 1 a. 1: ed. W. Kübel et F. Heyer, p. 263.4-8: «conferens i.» et «deiformis i.», p. 267.92-96 : «i. deiformis»; zit. nach https://www.cairn.info/revue-archives-d-histoire-doctrinale-et-litteraire-du-moyen-age-2003-1-page-165.htm (suche „1.1 – De bono“, in diesem Absatz 3. Satz al fine).

[66Vermutlich im 3. oder 4. Jahrhundert v.u.Z. definiert der Neunte secundum formam: „Gott ist, dem allein gegenwärtig ist, was alles der Zeit gehört.“ Erklärung: „Das Ganze sieht mit einem einzigen Blick alle Teile, der Teil sieht hingegen das Ganze nur in je verschiedenen, aufeinander folgenden Ansichten. Die Gottheit ist daher die Gesamtheit der aufeinanderfolgenden Wesen. Ihr Blick ist daher ein einziger und ohne zeitliche Abfolge.“ – Zit. Was ist Gott? Das Buch der 24 Philosophen (zweisprachig), erstmals übersetzt und kommentiert von Kurt Flasch, München (Beck) 42011, S. 48. (Lehrsatz leicht gestrafft, G.O.) Eine nähere Bestimmung der Verwandtschaftsverhältnisse des intuitus originarius mit dem intellectus archetypus und zu diversen Varianten der „intellektuellen Anschauung“, Fluchtpunkt der romantischen Sehnsucht nach reflexionsunbedürftiger Wahrheitsschau (wahrscheinlich mindestens seit Plotin, wenn nicht schon seit Platons Wesensschau, bis mindestens zum alten Schelling), ist schwierig und hier unnötig. Einen gewissen Überblick der Entwicklung nach 1800 bieten Sibylle Peters / Martin Jörg Schäfer (Hg.): „Intellektuelle Anschauung.“ Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen, Bielefeld (transcript) 2006; Download: https://www.transcript-verlag.de/978-3-89942-354-9/intellektuelle-anschauung/

[68Ebenda, .../527.html und K.d.U. § 91 ad finem.

[69„N. G. Finkelstein: Die Holocaust-Industrie.Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird. München 2001.“

[70„P. Novick: Nach dem Holocaust. München 1991.“

[71Rudolf Burger: Vom Gebrauch der Geschichte. Über Verdrängung und kollektives Gedächtnis. Essay über die Bücher von Norman G. Finkelstein: Die Holocaust Industrie. Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird, München 2001 und Peter Novick: Nach dem Holocaust. Der Umgang mit dem Massenmord, Stuttgart 2001, in: „Leviathan“ 29, S. 11–17 (2001); hier S. 17.

[72A.a.O., S. 218 f.

[73Ebenda, Verweis zu S. 396, dort Anm. 79.

[74Yehuda Elkana: Bizhut ha-shikkha, in: „Haaretz“, 2. März 1988; zur lateinischen Umschrift des hebräischen Titels führt die Suche: November 4, 2005, und die ergibt Bashir Bashir/Amos Goldberg (Hg.): The Holocaust and the Nakba: A New Grammar of Trauma and History, New York (Columbia Univ Press) 2019, mit dieser Anmerkung zu Part II:

[76Central European University-download in English: http://web.ceu.hu/yehuda_the_need_to_forget.pdf

[77S. FN 67, dort auch die lateinische Umschrift des hebräischen Titels.

[78Deutsche Übersetzung von Reiner Bernstein, o.J., Download: http://www.ipk-bonn.de/downloads/ro.20100501.Holocaustvergessen_Elkana388.pdf

[79Amos Elon: Nachrichten aus Jerusalem. Reportagen aus vier Jahrzehnten, deutsch von Matthias Fienbork und Reinhard Kaiser, Frankfurt am Main (Fischer TB, 1. April) 1998; zitiert nach Amos Elon: Die Politik der Erinnerung. Der Holocaust hat keine Werte, in: http://buecher.hagalil.com/fischer/elon.htm (22. April 2003, Auszug oder Vorabdruck aus dem TB).

[80Peter Novick, a.a.O. – Die Passage von Elkana (aus dessen eigener Übersetzung ins Englische in: Peter Novick: The Holocaust in American Life, Boston/New York 1999, ins Deutsche übertragen von Irmela Arnsperger und Boike Rehbein) S. 218 mit Verweis zu Anm. 79, S. 396, wo sich diese sehr freie Übersetzung des Titels von Erkanas Artikel findet. – Siehe auch Burgers Besprechung der Bücher von Finkelstein und Novick in dem von Bernhard Kraller kürzlich herausgegebenen Band mit verstreuten Artikel und Interviews von Rudolf Burger; für diesen hatte er meinen Text bestellt, der freilich für ein Burger-Buch allzu lang geraten war und deshalb hier erscheint.

[81„anomal“, gewöhnlich abgeleitet von ὁμαλός/homalós (mit dem Negationspräfix Alpha privativum plus Fugen-n vor dem Vokal, dessen Aspiration entfällt), synonym mit unnormal, abnormal, abnorm; lässt sich aber auch herleiten von ἄνομος/ánomos: gesetzlos, ungerecht, verbrecherisch, sogar gottlos: dem mosaischen Gesetz nicht unterworfen, aber auch: ihm direkt zuwider. An diese Bedeutung könnte der Wissenschaftshistoriker Elkana wohl gedacht haben. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch bedeutete „Anomalie“ ungefähr so viel wie auf Österreichisch „Einzelfall“, der in verwandten Zusammenhängen gehäuft auftritt und deshalb fast nur im paradoxen Plural „Einzelfälle“ vorkommt.

[82„Deutsch im Original“ (Anm. d. Übers.)

[83Wäre Elkanas Ha’aretz-Artikel nicht 29 Jahre später erschienen, er hätte als Role Model dienen können für Adornos Vortrag „Was heißt Aufarbeitung…“, a.a.O.

[84Download: https://hdms.bsz-bw.de/files/440/walserRede.pdf – siehe besonders den Absatz von „Jeder kennt unsere geschichtliche Last“ bis „Zeitgeist geht vor Ästhetik.“

[85Von der Rückgabe des Sinai 1979/1982 an Ägypten nimmt Burger keine Notiz, warum? Vom Abzug aus dem Gazastreifen 2005 konnte er 2001 noch nichts wissen; 10 Jahre später im Zeit-Interview konnte er, doch da hat er weder die Konkurrenz um den Opferstatus als Grund für sein Vergessen-Plädoyer erwähnt, auch nicht Israels Annexionspolitik – beide vielleicht, ideologisch bedingt, lieber vergessen.

[86Den Vergleich der Vergessens-Gebote bzw. des Umgangs mit dem Holocaust in Israel bei Elkana und Burger, dreizehn Jahre später in Österreich, könnte mit Hilfe der Bücher von Novick und Finkelstein auf die U.S.A. erstreckt werden; und auf Deutschland mit Hilfe von Moshe Zuckermann: Zweierlei Holocaust. Der Holocaust in den politischen Kulturen Israels und Deutschlands, Göttingen (Wallstein) 1989, und Samuel Salzborn, a.a.O., deren Bücher zehn bzw. 32 Jahre nach Elkanas Artikel erschienen sind. So interessant das wäre, so zu weit möchte es führen.

[87Siehe Anmerkung 70

[88Elisabeth v. Thadden: Der Fortschritt ist listig, in: „Die Zeit“ Nr. 20/2005 (11. Mai) online: https://www.zeit.de/2005/20/P-Elkana

[89Impressum: Medieninhaber, Herausgeber, Verleger & Drucker:
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