Heft 1-2/1999
Juni
1999
Die Republik, der Krieg und die Flüchtlinge

Wann wer verfolgt wird, bestimmen wir

Kein anderes Land versteht es wie Österreich, sich als blühender Garten des Humanismus darzustellen und ihn gleichzeitig bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit der größten Selbverständlichkeit und der harmlosesten Miene zu mißachten und zu untergraben. Daß in diesem Land der NATO-Krieg gegen das Völkerrecht und vorgeblich für das Menschenrecht den tatsächlichen Vollzug der Menschenrechte zeitweilig begünstigt hat, ist zwar fragwürdig, wäre aber dennoch zu begrüßen, wenn es dabei bliebe. Ein Schadensbericht von

Vertreibung und Flucht der AlbanerInnen aus dem Kosovo haben nicht erst mit den NATO-Bombardements auf Jugoslawien begonnen: Schon seit Beginn der achtziger Jahre berichten nach Österreich geflohene Kosovo- AlbanerInnen von Verhören, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Mißhandlungen, der Zerschlagung des alternativen Schulsystems und anderen weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen.

Seit 1995 kamen jährlich über tausend Flüchtlinge aus der Bundesrepublik Jugoslawien nach Österreich. 1998 waren es 6.647, der Großteil von ihnen ethnische Albaner aus dem Kosovo.

Geringe Anerkennung

Massaker wie etwa das von Orahovac, bei dem mindestens 120 AlbanerInnen getötet wurden, und die systematische Vertreibung von BewohnerInnen ganzer Dörfer, die im Anschluß geplündert und niedergebrannt wurden, gab es schon 1998. Sie waren der internationalen Gemeinschaft auch bekannt. Dennoch wurden von den 6.647 in diesem Jahr aus Jugoslawien nach Österreich Geflohenen nur 120 als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt. Knapp 2.000 Verfahren endeten negativ. Die restlichen Verfahren sind noch offen oder wurden, zum Beispiel weil die Adresse des Asylwerbers nicht bekannt ist, eingestellt.

Arben, dem die Flucht nach Österreich gelungen war, nachdem er mehrere Tage lang in Mitrovica inhaftiert und gefoltert worden war, da die serbischen Behörden ihn der Mitgliedschaft bei der UCK verdächtigten, mußte dem Bescheid des Bundesasylamtes entnehmen: Die Übergriffe erfolgten zwar zur Errichtung eines Großserbiens, dennoch gebe es keine ethnische Verfolgung der Kosovo-AlbanerInnen (Mai 1998). Das Holbrooke-Milosevic-Abkommen habe zudem bereits zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation im Kosovo geführt.

Mirjeta, die es mit ihren Kindern zu ihrem Gatten in Wien geschafft hat, nachdem ihr Haus niedergebrannt worden war, hielt das Bundesasylamt vor: Die Zerstörung von Häusern sei bloß auf die bürgerkriegsähnliche Situation zurückzuführen – auch wenn dadurch Druck auf die ansässige Bevölkerung wegen ihrer Zugehörigkeit zur albanischen Volksgruppe ausgeübt werde. Sie sei kein Mittel der Verfolgung aus ethnischen Gründen (8. März 1999).

Gruppenverfolgung der ethnischen Albaner aus dem Kosovo

Es bedurfte der Bombardements durch die NATO, die österreichischen Asylämter zu einem Umdenken zu veranlassen: Sie entschieden nunmehr, daß alle Kosovo-AlbanerInnen per se Flüchtlinge sind, weil sie wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit begründete Furcht vor Verfolgung haben.

Die Asylämter verlangten keine Glaubhaftmachung von bereits selbst erlebten Verfolgungshandlungen mehr, sondern begnügten sich mit der Feststellung, daß der/die AsylwerberIn wirklich Kosovo-AlbanerIn ist, darum eine begründete Furcht vor Verfolgung in seinem/ihren Herkunftsstaat hat und gewährten Asyl.
Wegen der Überforderung der Asylämter sind allerdings viele im März und April eingebrachte Asylanträge bis jetzt noch gar nicht bearbeitet worden.
Gleichzeitig wurde eine Verordnung für Vertriebene beschlossen: Vor dem 30. April 1999 nach Österreich geflohene Kosovo-AlbanerInnen bekommen auf Antrag ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bis Ende des Jahres. Ebenso die evakuierten Kosovo-AlbanerInnen und diejenigen, die Verwandte in Österreich haben, die für ihren Unterhalt aufkommen, wenn ihnen die Sicherheitsdirektion die Einreise gestattet hat.
Viele Kosovo-AlbanerInnen beharrten auf ihren Rechten aus der Genfer Konvention und beantragten Asyl, weil sie in ihrem Herkunftsland verfolgt werden: Als anerkannter Flüchtling ist man/ frau ÖsterreicherInnen weitgehend gleichgestellt vor allem beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen.

Aus dem Österreich-Lager ins Lager Österreich?

5.000 Flüchtlinge wurden nach Österreich evakuiert, alle aus Mazedonien. Die Flüchtlinge mit Verwandten in Österreich, die für ihren Lebensunterhalt aufkommen wollten, konnten nicht legal einreisen. Trotz der explizit auch für sie geschaffenen Verordnung. Die Behörden – so schien es – wollten die in bezug auf ihre Durchführung sehr kryptische Bestimmung schlicht und einfach nicht umsetzen. Viele schon seit langem in Österreich ansässige Kosovo-AlbanerInnen versuchten den Kampf gegen die Windmühlen – erfolglos.

Was blieb, war illegaler Grenzübertritt. Eine Regierungspolitik, die wohl wieder Haider in die Hände spielt: „Plus 142 Prozent! Zahl der Illegalen explodiert“ (Täglich Alles vom 22. 6. 1999).

NOTO KOSOWAR 3.24

Kein Schutz für Serben ...

Die serbische Bevölkerung Jugoslawiens wurde vergessen: Die Verordnung für Vertriebene gilt nur für Kosovo-AlbanerInnen, obwohl auch viele SerbInnen vom Krieg vertrieben wurden. Die Chancen für SerbInnen, Asyl zu bekommen sind sehr gering. Nach Ablauf des Touristenvisums, mit dem viele von ihnen eingereist sind, konnten sie keinen legalen Aufenthaltsstatus in Österreich bekommen. Viele SerbInnen müssen in Schubhaft darauf warten, abgeschoben zu werden.

... nicht einmal für Deserteure

Auch für serbische Deserteure sieht es nicht besser aus: Zu fünf bis zwanzig Jahren Haft ist zu verurteilen, wer das Land verlassen hat (oder im Ausland bleibt), um sich der Rekrutierung zu entziehen, so das jugoslawische Strafgesetzbuch. Obwohl nicht von der Hand zu weisen ist, daß jemand, der aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert und deshalb bestraft wird, seiner politischen Ansichten wegen verfolgt wird, ist Wehrdienstverweigerung nicht als Asylgrund anerkannt.

Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom 6. Mai 1999 die Mitgliedsstaaten explizit dazu aufgefordert, „Deserteuren der jugoslawischen Armee und Kriegsdienstverweigerern eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union zu erteilen“ – Österreich reagierte nicht.

Mirko geht es sehr schlecht. Er ist vor einem Monat nach Österreich geflohen – aus dem Kosovo. Dort mußte er seinen Wehrdienst ableisten. Vieles hat er dort gesehen. Irgendwann sagte er sich, daß er nicht mehr zuschauen und schon gar nicht mitmachen kann. Sprechen darüber kann er nicht: Mirko kann nicht einmal schlafen, Alpträume verfolgen ihn. Er kann nicht mehr zurück und stellt einen Asylantrag – es ist ungewiß, ob er in Österreich Zuflucht findet.

Der „Friede“

Sofort nach Zustimmung Milosevics zum Friedensplan der G 8 hat Innenminister Schlögl von finanziellen Anreizen für Heimkehrer gesprochen. Asylaberkennungsverfahren stehen im Raum. Viele Asylämter behandeln die Asylanträge von Kosovo-AlbanerInnen vorerst nicht, wohl um diese in wenigen Wochen abzulehnen: Die Situation im Kosovo habe sich soweit gebessert, daß keine Verfolgung mehr drohe. Diejenigen, die den Prognosen der Asylämter nicht trauen, werden wohl wieder einmal illegalisiert.

Die Situation der serbischen Deserteure bleibt unverändert schlecht: Mittlerweile wird von ersten Verurteilungen wegen Wehrdienstentziehung berichtet. Vorläufiger Schutz im Aufenthaltsstaat oder Amnestie in Jugoslawien scheinen kein Thema für die internationale Staatengemeinschaft zu sein.

Humanitäres Spektakel statt humanistischer Aktion

Der Umgang der internationalen Gemeinschaft mit der Verfolgung der Kosovo-AlbanerInnen bestätigt wieder einmal die avantgardistische Position Österreichs in der europäischen Asylpolitik: Dank der dichten EU-Außengrenzen läge es in der Macht der europäischen Staaten, eine groß angelegte und langfristige Aufnahme der Flüchtlinge zu ermöglichen. Oder dafür zu sorgen, daß die Flüchtlinge Nachbarn in Not bleiben und nur ein vernachlässigbar kleiner Prozentsatz zur Bedienung des Medienspektakels evakuiert wird.

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