ZOOM 7/1996
Dezember
1996

NS-Euthanasie in Kärnten

Neben Juden, Zigeunern, psychisch Abweichenden und Behinderten sind in der NS-Zeit auch alte, unheilbar kranke Menschen ermordet worden. Aus heutiger Sicht nur schwer vorstellbare Massenmorde hat es aber nicht nur „weit hinten in Polen“ gegeben, sondern auch in der von der nationalsozialistischen Propaganda so verherrlichten Heimat selbst.

Konkret gilt das zum Bald nach dem geheimen Erlaß Hitlers vom 1. September 1939, der die Tötung „lebensunwerten Lebens“ möglich machte, wurde mit der Errichtung von sechs Vergasungsanstalten, die über das ganze „Reich“ verstreut waren, begonnen. Eine davon stand in Schloß Hartheim bei Linz. Ab Jänner 1940 wurde erstmals in der Geschichte eine staatlich angeordnete, bürokratisch administrierte und industriell durchgeführte Ermordung großer Massen wehrloser Menschen in Angriff genommen. Neben der pseudowissenschaftlich begründeten „Ausmerzung“ der „Erbkranken“ hatte die Ermordung der von den NS-Ideologen als „unnütze Esser“ bezeichneten Kranken vor allem ökonomische Ursachen, das heißt. es sollten Sozialkosten gespart werden.

Die Vernichtung Zehntausender psychisch abweichender und behinderter Menschen in den Jahren 1940/41 ließ sich aber auch in der NS-Diktatur nicht geheim halten. Nach Protesten aus vor allem katholischen Kreisen wurde Mitte 1941 vom NS-Regime ein sogenannter „Euthanasiestop“ vorgetäuscht. In Wirklichkeit wurde die Tötungsmaschinerie lediglich nach Polen ausgelagert und in das welthistorische Grauen der Shoa gesteigert. Im „Reich“ selbst kam es dadurch zu keinem Stillstand der Ermordung psychisch Kranker. Die Massenmorde an psychisch Kranken wurde ab 1942 organisatorisch umstrukturiert und dezentral in den Krankenhäusern durchgeführt, und zwar überall dort, wo sich Personal dazu bereit erklärte, dies zu tun. Wie in vielen – nicht in allen – anderen Krankenhäusern des NS-Staates war dies auch im Klagenfurter Gaukrankenhaus der Fall.

Bevor es jedoch dazu kam, gingen von Klagenfurt noch drei Transporte mit insgesamt fünfhundert bis sechshundert Patienten der Psychiatrie und hundert Patienten des Siechenhauses in Richtung Niedernhart ab. Niedernhart, die oberösterreichische Landespsychiatrie in Linz, fungierte in dieser Zeit unter anderem als Zwischenstation für die Vernichtungsanstalt Hartheim. Bald nach dem ersten Todestransport, der im August 1940 aus Kärnten abgegangen ist, häuften sich im Klagenfurter Krankenhaus die Nachfragen von Angehörigen getöteter Patienten, worauf dann den Ärzten und dem Personal der Psychiatrie klar zu werden begann, welchen Zweck der Transport hatte.

In der Folge begann es sich sowohl unter den Angehörigen der noch im Krankenhaus befindlichen Patienten als auch unter den Patienten selbst herumzusprechen, was ihnen von nun an drohte. Beim zweiten und dritten Todestransport am 24. März und 7. Juli 1941 kam es unter den Augen der Polizei bei der nächtlichen Verladung auf einem Klagenfurter Bahnhof zu grauenvollen, ja gespenstischen Szenen. Die Patienten schrien, baten, flehten die Schwestern, die sie zum Transport in den Tod fertigmachten, um Hilfe an: „Bitte, nicht wegtransportieren, nicht vergasen, bitte Schwester. Wir wollen hier sterben ... nicht nach Deutschland, nicht Deutschland.“ Doch sie waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland in der „Heil- und Pflegeanstalt“ untergebracht. Ein Jahr später waren es nur noch zweihundertfünfzig.

Im Klagenfurter Krankenhaus selbst haben die Tötungen in größerem Ausmaß erst mit dem Zeitpunkt begonnen, als keine Tötungstransporte mehr nach Hartheim abgesandt wurden.

Der Psychiatrieprimarius Dr. Franz Niedermoser hat in der ersten Zeit die Patienten in den Räumen der Psychiatrie mit Injektionen getötet. Da die Todesfälle unter den verbliebenen Patienten zu einer erheblichen Beunruhigung führten, ging der Psychiatrieprimarius ab 1943 dazu über, zuerst einzelne Fälle, später auch ganze Gruppen in das am Rand des Krankenhausgeländes gelegene Siechenhaus zu überstellen. Im hinteren Trakt des Siechenhauses konnte erstens wesentlich unauffälliger getötet werden, zudem fand der Primarius in der Siechenhausleiterin Antonia Pacher und der Oberpflegerin Ottilie Schellander „kongeniale“ Mitarbeiterinnen. Schwester Otti, wie letztere auch genannt wurde, gab vor der Kriminalpolizei 1945 zu Protokoll: „Wenn ich gefragt werde, wie viele Tötungen ich insgesamt ... durchgeführt habe, so erkläre ich, daß ich dies zu sagen nicht in der Lage bin. Es waren viele Tötungen.“ Nach eindringlicher Befragung durch die Polizei riskierte die Serienmörderin jedoch eine Schätzung und vermutete, in den Jahren bis 1945 „wöchentlich zwei bis drei befördert zu haben“. Nach den Angaben der Siechenhausleiterin hat die Zahl der im Siechenhaus ermordeten psychiatrischen, aber auch geriatrischen Patienten „in den Jahren 1941 bis 1945 durchschnittlich drei bis vier Pfleglinge“ pro Woche betragen. In den Räumen der Psychiatrie selbst dürften zirka 150 Menschen getötet worden sein.

Bei der Anklageerhebung in einem großangelegten Prozeß im März 1946 ging daher der Staatsanwalt von 700 bis 900 Krankentötungen in Klagenfurt aus. Der später hingerichtete Primarius spricht in seinem Geständnis allerdings nur von 400 Tötungen. Bei der Hauptverhandlung konnte diese Diskrepanz bezüglich der Zahl der Ermordeten nicht beseitigt werden, sodaß das Gericht bei der Urteilsbegründung von „400 erwiesenen Morden“ spricht, dabei aber hinzufügt, daß die wirkliche Zahl der im Klagenfurter Krankenhaus Ermordeten wesentlich höher gewesen ist.

Die Gesamtzahl aller Kärntner Euthanasie-Opfer läßt sich daher nicht exakt angeben, wohl aber relativ gut schätzen. Zusammen mit den durch die Vergasungstransporte Umgekommenen umfaßt die Gesamtzahl zirka 1500 Tote.

Der nach dem Krieg durchgeführte Prozeß gegen 15 Ärzte, Schwestern, Pfleger und Bedienerinnen fand ein breites Echo in der Presse. Gräßliche Details kamen dabei zum Vorschein: den Todeskandidaten wurde vergifteter Kaffee serviert; einer hat etwas geahnt und ließ ihn stehen, worauf ein anderer den Kaffee nichts ahnend ausgetrunken hat und daran verstarb. Ein anderer Patient ist wiederum mit dem Sterben noch nicht ganz fertig gewesen. Er wurde zu früh in die Prosektur gerollt. Der Prosektor bemerkte, daß der „Tote“ noch lebte, und ließ ihn auf die Station zurückschicken. Um nicht den Fußzettel umschreiben zu müssen, bekam der Sterbende von den Schwestern eine sofort wirkende tödliche Spritze.

Im allgemeinen wurden die Patienten aber mit Somnifen, einem Schlafmittel, getötet. Die Dosis wurde dabei so gewählt, daß der Patient nicht sofort verstarb, sondern sich noch einige Tage in tiefer Bewußtlosigkeit befand. Diese Tötungsart wurde bewußt gewählt. Bei langer und tiefer Bewußtlosigkeit bildet sich durch die mangelnde Durchlüftung der Lungen im allgemeinen eine Lungenentzündung. Mit dieser Lungenentzündung hatte dann das Krankenhaus eine schwere Krankheit, die in den Obduktionsbefund eingetragen und gegenüber den Angehörigen als Todesursache angegeben werden konnte.

In den Jahrzehnten nach dem Krieg sind in Kärnten diese Opfer des Faschismus fast völlig verdrängt worden. Seit Mitte der achtziger Jahre gibt es jedoch zeithistorische und publizistische Bemühungen, sie wieder in Erinnerung zu rufen. 1988 wurde, im Zuge von umfassenderen Bestrebungen, die Psychiatrie offener und transparenter zu gestalten, am Gelände des Krankenhauses ein Mahnmal für die Ermordeten eingeweiht. Bei diesem Mahnmal werden nun von Fall zu Fall Gedenkveranstaltungen abgehalten, wobei etwa vor einem Jahr der medizinische Leiter des Klagenfurter Krankenhauses mit aller zu Gebote stehenden Eindeutigkeit erklärte, daß es keine wie auch immer geartete ethische Legitimität gibt, daß Ärzte menschliches Leben vernichten.

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