Streifzüge, Jahrgang 2016
Juli
2016

Polizei und Rassismus in den USA

Warum US-Polizisten schwarze Bürger töten

Deutsche Medien berichten von Polizeigewalt in den USA meist erst, wenn es zu gewalttätigen Protesten kommt – „besorgt“ um die innere Ordnung des NATO-Partners. Die Frage, warum US-Polizisten regelmäßig afroamerikanische Bürger töten, spielt dabei kaum eine Rolle.

In der vergangenen Woche sterben innerhalb von 48 Stunden zwei Schwarze durch Polizeigewalt. In Minnesota wird der 32jährige Philando Castile in seinem Auto wegen eines defekten Rücklichts angehalten und während der Verkehrskontrolle erschossen, noch bevor er seine Papiere vorzeigen kann. In Baton Rouge, Lousiana zwingen zwei Polizisten den 37jährigen Alton Sterling, der vor einer Tankstelle CD’s verkauft, zu Boden und erschießen den bereits Überwältigten aus nächster Nähe. Beide Fälle werden öffentlich bekannt, weil Angehörige und Zeugen das Vorgehen der Polizei auf Video dokumentieren und beinahe in Echtzeit im Internet verbreiten. Jährlich tötet die Polizei in ähnlichen Situationen hunderte schwarze US-Bürger. Tödliche Polizeiübergriffe gegen Schwarze gehören also zum Alltag der US-Gesellschaft.

Deutsche Medien berichten davon meist erst, wenn es zu gewalttätigen Protesten und „Unruhen“ in großen US-Städten kommt, wie zuletzt in Dallas, als 5 Polizeibeamte von einem schwarzen US-Veteran des Afghanistan-Krieges vermutlich aus Rache für die Morde der vergangenen Woche erschossen wurden. Die Sorge der Medienschaffenden – gemischt mit etwas Häme – gilt dann angesichts „der Welle der Gewalt“ weniger den schwarzen Opfern der Polizeigewalt als viel mehr der inneren Ordnung des befreundeten NATO-Bündnispartners mit Weltmachtstatus.

Die Frage, warum US-Polizisten regelmäßig afroamerikanische Bürger töten, spielt für die staatstragenden Medien folglich kaum eine Rolle. Doch auch Linke und kritische Stimmen begnügen sich meist mit der Anklage, dass der Weltpolizist und globale Richter im eigenen Land „immer noch“ gegen jene menschenrechtlichen Prinzipien verstößt, in deren Namen er seine Interessen weltweit so brutal durchsetzt. Die Frage nach dem „Warum?“ erscheint dagegen nebensächlich und wird – wenn überhaupt – meist mit „postkolonialen Diskursen“ und „rassistischen Zuschreibungen“ beantwortet, die aus den Zeiten der Sklaverei und Rassentrennung überdauert haben sollen. Einen Zusammenhang zwischen den geachteten Grundrechten der Weltmacht und dem geächteten Vorgehen der Polizei gegen Schwarze können auch die meisten KritikerInnen nicht erkennen. Der folgende Beitrag will den Zusammenhang von Polizei und Rassismus in den USA weniger voreingenommen untersuchen. Das vielleicht irritierende Ergebnis sei vorangestellt: Es sind die allseits geachteten und menschenrechtlich legitimierten Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Eigentum selbst, die den modernen US-Rassismus im Allgemeinen und das polizeiliche Handeln im Besonderen begründen.

Die schwarze Seite der Freiheit

Die rechtliche Gleichstellung der afroamerikanischen Bevölkerung ist im Land der Freiheit alles andere als eine historische Selbstverständlichkeit. Die Grund- und Freiheitsrechte, welche die Vereinigten Staaten von Amerika in ihrer Unabhängigkeitserklärung von 1776 als erster Staat zum gottgegebenen und zugleich „dem Menschen“ gemäßen Recht (v)erklärten, bezog sich auf das nach ökonomischer und politischer Emanzipation von der britischen Krone strebende weiße Bürgertum:
„We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.“ (Präambel)
(„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter sind Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit.“)

Weder afrikanische Arbeitssklaven noch die indigene Bevölkerung (deren Vertreibung und Vernichtung ja überhaupt erst den kontinentalen Raum zur Gründung einer staatlich abgesicherten Eigentümergesellschaft“ ermöglichte) konnten sich auf die Verfassung der weißen Siedler berufen. Auch nach dem Verbot der Sklaverei in der US-Verfassung von 1865 brauchte es noch hundert Jahre, bis den Schwarzen in einer Mischung aus Anerkennung für ihre überdurchschnittlich hohen Opfer im Zweiten Weltkrieg einerseits und Befriedung einer blutig unterdrückten Bürgerrechtsbewegung andererseits in den 1960er Jahren die vollen Bürgerrechte zugesprochen wurden.

Seit einem halben Jahrhundert dürfen auch die ehemaligen Sklaven als formal gleichwertige Rechtssubjekte in den USA ihr „pursuit of happiness“ verfolgen, also an der bürgerlichen Konkurrenz um eine Lebensgrundlage, d. h. Geld, Lohnarbeit, Wohnraum etc., teilnehmen. Der Haken ihrer mühsam errungenen bürgerlichen Grundrechte zeigte sich schnell: Zwar sind sie vor dem Gesetz gleichgestellt und explizit dazu berechtigt, ihre Freiheit im Sinne ihrer eigenen Interessen zu nutzen – allein von den materiellen Mitteln der eigenen Interessenverwirklichung bleiben sie dank des Grundrechts auf Eigentum weitgehend ausgeschlossen. Denn im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist die Verwirklichung des privaten Glücks zwar erlaubt und sogar geboten. Auch stehen die Mittel zur individuellen Bedürfnisbefriedigung in Form gigantischer Warenberge prinzipiell allen zur Verfügung. Jedoch – nur gegen Geld. Und das will „am Markt“ erst einmal verdient sein. Dabei entpuppt sich ihre Freiheit mit Marx als doppelte:
„Frei in dem Doppelsinn, dass er (der Arbeiter, A. S.-N.) als freie Person über seine Arbeitskraft“ als seine Ware verfügt, dass er andrerseits andre Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft“ nötigen Sachen. (K. Marx, MEW Bd. 23, S. 183)

In Ermangelung von Grund und Boden,
natürlichen Ressourcen, Produktionsmitteln
etc., mit denen sie auf Immobilien-, Rohstoff-
oder Warenmärkten Geld verdienen könnten,
bleibt den Afroamerikanern als Chance auf ein
Erwerbseinkommen – wie den meisten
Weißen auch – nur der Verkauf ihrer
Arbeitskraft an ein Unternehmen. Als freie Personen auf der Suche nach Arbeit dürfen die ehemaligen Sklaven also von nun an wollen, was sie früher mussten, nämlich durch ihre Arbeit fremden Reichtum mehren. Allein, der Wille zur Lohnarbeit reicht nicht aus, da es immerhin noch eines Käufers bedarf, der sie verwendet. Und das ist bekanntlich gar nicht selbstverständlich.

Im Wettbewerb um einen Arbeitsplatz müssen die Schwarzen mit bereits etablierten Arbeitskräften, mit neuen Auswanderern aus dem zerstörten Europa und aus Südamerika in einem klassischen Einwanderungsland konkurrieren und sind dem freien und gleichen Wettbewerb aufgrund ihrer schlechten Ausgangsbedingungen denkbar miserabel gewachsen. Auch der Konkurrenz um Schulnoten und Abschlusszeugnisse als Mittel zum Aufstieg in die höheren Positionen der Lohnarbeit können sie meist kaum standhalten, fehlen den Kindern bzw. ihren Eltern doch meist die materiellen und sozialen Mittel, sich gegen die gleichaltrigen weißen Kontrahenten im Bildungssystem durchzusetzen.

Unterm Strich jedenfalls müssen die schwarzen US-Bürger zwar völlig gleichberechtigt um Geld und in der Folge um Arbeit konkurrieren – bekommen deshalb aber noch keine oder nur schlechte und vor allem schlecht bezahlte; nicht zuletzt, weil die Einwanderungspolitik der USA im Interesse ihrer Unternehmer für ein Überangebot an billigen, willigen und qualifizierten Arbeitskräften aus aller Welt sorgt. Afroamerikaner in den USA sind im Vergleich zu weißen Lohnabhängigen daher doppelt so häufig arbeitslos, sofern sie eine Beschäftigung haben, ist diese im Durchschnitt wesentlich schlechter bezahlt. Mehr als ein Viertel lebt deutlich unterhalb der amtlichen Armutsgrenze, die Kindersterblichkeitsrate ist höher, die durchschnittliche Lebenserwartung geringer als die der Weißen. Ihre mangelnde Zahlungsfähigkeit führt auch dazu, dass sie sich aus freien Stücken auf dem freien Wohnungsmarkt konzentriert in den Armutsquartieren der US-Städte wiederfinden, so dass es seit einem halben Jahrhundert ganz ohne staatlichen Zwang zur – vornehm formuliert – „ethnischen Segregation“ kommt. Im Ghetto finden sie sich mit all jenen (Behinderten, Illegalen, Kranken, Alten usw.) vereint, die zwar kaum „Chancen“ zum legalen Gelderwerb haben, aber dennoch auf Dollar angewiesen sind, wenn sie im Land der Freiheit (über)leben wollen.

„Als freie Personen auf der Suche nach Arbeit dürfen die ehemaligen Sklaven also von nun an wollen, was sie früher mussten, nämlich durch ihre Arbeit fremden Reichtum mehren.“

„Lebensbewältigungsstrategien“

Und natürlich entwickeln sie in der Folge die Lebensbewältigungsstrategien, die für die Pauper, für die „Überflüssigen“ im Kapitalismus, seit jeher kennzeichnend sind und die wegen der damit verbundenen Störungen der öffentlichen Ordnung zum Gegenstand sozialer und polizeilicher „Arbeit“ werden: Entweder die schwarze Unterschicht versucht, sich mit ihrer trostlosen Lage abzufinden,

  • indem sie ihren Willen zur Konkurrenz und damit sich selbst schlichtweg aufgibt (Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Schulverweigerung usw.),
  • 
indem sie an ihrem freien Willen verrückt werden (Wahnsinn),
  • indem sie Trost im Glauben und in der Gemeinde suchen (einerseits seit jeher erwünscht, andererseits gefährlich – Sekten, Fundamentalismus usw.),
  • indem sie mit Gewalt eine familiäre Reproduktion zu erzwingen suchen, zu der ihnen angesichts miserabler Wohnverhältnisse, prekärer Arbeit, Geld- oder Zeitnot usw. die Mittel fehlen (häusliche Gewalt, Kindeswohlgefährdung etc.),
  • 
indem sie mit Drogen ihre Not betäuben, die Stimmung aufhellen und auch ohne materielle Grundlage ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf „Happiness“ wahrzunehmen suchen (Alkoholmissbrauch, Drogenkriminalität etc.).

    
Oder sie versucht auf unerlaubtem Wege Dollar zu erwerben:

  • indem sie fremdes Eigentum aneignen (Diebstahl, Raub, Erpressung usw.),

  • indem sie mit Drogen und Waffen handeln,
  • 
indem sie die zum illegalen Erwerb notwendige Organisierung vornehmen, um gegen Konkurrenten und die Ordnungsmacht zu bestehen (Gangs, organisierte Kriminalität).

Während Vertreter der ersten Variante, weil noch weitgehend um Rechtschaffenheit bemüht, eher ein Fall für „Social work“, „Community organizing“ und „Charity“ ist, werden die unvermeidlichen Verstöße der schwarzen, meist männlichen Unterschicht gegen die US- Rechtsordnung von der Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten hart verfolgt. Bei der Ausübung ihres staatlichen Auftrags treffen die Polizisten – übrigens auch schwarze Cops – immer wieder auf dieselben Täter mit derselben Hautfarbe in denselben Stadtteilen, so dass sie – auch ohne rassistische Vorurteile – einen ethnisch definierten Tätertypus entdecken: junge, schwarze Männer in den Armutsvierteln! Darauf gründet sich dann die gängige Polizeipraxis des „Racial profiling“, die schnell auf einen Pauschalverdacht gegen Schwarze hinaus läuft.

In jedem Fall ist aber die permanente Kollision junger, schwarzer Männer mit der US-Polizei aus den oben genannten Gründen materiell unvermeidlich, ganz unabhängig vom Willen und Bewusstsein der Beteiligten. Und deshalb findet diese Sorte inneren Dauerkriegs der Ordnungsmacht gegen ihre schwarze Unterschicht unvermindert statt –
 nicht trotz, sondern wegen eines halben
Jahrhunderts rechtlicher Gleichstellung und
trotz eines schwarzen Präsidenten im Weißen Haus. (Die sozialistischen Kritiker der Black Panther hatten also recht, als sie der Bürgerrechtsbewegung und Martin Luther King vorwarfen, dass mit der rechtlichen Gleichstellung für die eigentumslosen Massen nichts gewonnen sei – nicht einmal ein gewaltfreies Überleben in Armut.) In der Zwischenbilanz hält das Land der Freiheit weit über zwei Millionen Bürger gefangen und steht damit im Verhältnis zur Einwohnerzahl weltweit an der Spitze. Der Anteil der schwarzen Häftlinge ist überproportional hoch. Etwa jeder 20. schwarze Mann ist Insasse in einem US-Gefängnis. Aber trotz der unvermeidlichen Kollisionen verfügen alle Beteiligten über Wille und Bewusstsein und deuten die Situation entsprechend (falsch)

Die Deutung durch die Polizei …

Für US-Polizisten steht geradezu dogmatisch fest, dass die Rechtsordnung, die sie verteidigen, für alle Bürger gut ist, weil sie erstens auf demokratischem Wege zustande gekommen, zweitens für alle gleichermaßen gültig und drittens den Menschenrechten entsprechend, d. h. der verfassungsmäßig festgeschriebenen Menschennatur gemäß ist. Aus ihrer professionellen staats-bürgerlichen Sicht gibt es also keine (guten) Gründe für Rechtsverstöße, bzw. muss jeder gute Mensch das Recht wollen. Im Umkehrschluss ist für Verstöße gegen die Rechtsordnung verantwortlich: mangelhafter (betrunken, wahnsinnig, minderjährig, affektiv usw.) oder böser Wille. Diesen bösen Willen entdecken sie nun immer wieder im selben Tätertyp im selben Viertel, so dass sie ihr professionell unerlässliches Verdächtigungsdenken in ein rassistisches Feindbild vom bösen schwarzen Mann übersetzen. Dieses Denkmuster lässt sich als Rassismus des Anstands bezeichnen.

Hinzu kommt für Polizisten – wie für alle Mitglieder der freien Konkurrenzgesellschaft auch – die falsche, aber beinahe unerschütterliche Überzeugung, dass jeder für seinen (Miss-)Erfolg selbst verantwortlich ist, sofern es bei der Konkurrenz nur „fair“ zugeht, d. h. jeder seine Chance hatte. (Dass die „Chance“ das Scheitern schon impliziert, ist logisch zwar evident und bei Lottospielern und Krebspatienten leidlich bekannt, aber vom Standpunkt der praktischen Vernunft irrelevant.) Wenn also jeder und jede nur eine faire Chance zum Wettbewerb in Schule, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt bekommen hat, dann ist der bedauerliche Misserfolg auf die Konkurrenzanstrengung des einzelnen, auf mangelnden Willen und oder mangelnde Eignung zurückzuführen. In jedem Fall sind die Wettbewerber selber Schuld. Dies begründet die allgemeine Deutung der Verlierer als Versager, die sich inzwischen ein neudeutsches Sprachdenkmal geschaffen hat: „Du Loser!“

Der falsche geistige Rückschluss vom (Miss-)Erfolg in der kapitalistischen Konkurrenz auf die Erfolgsfähigkeit des Individuums begründet die Verachtung der Überflüssigen sowie die Bewunderung der (Erfolg)Reichen. Gilt erst einmal die Logik, dass der Erfolg am Markt Auskunft über die Erfolgsfähigkeit und damit über den sittlichen Wert des Marktteilnehmers gibt, so lässt sich die Formel des demokratischen Erfolgsrassismus in beide Richtungen deuten: Jeder verdient, was er verdient! (Offenbar teilen das auch viele Arme, so dass sie sich – weit davon entfernt, aufzubegehren – ihrer Armut lieber schämen.) Vom Standpunkt der staatstragenden Sorge um das Gemeinwesen aus gedacht kann man die Reihe in sarrazynischer Logik noch verlängern: Die armen Verlierer der kapitalistischen Konkurrenz sind demnach nicht nur Versager, sondern geradezu Schädlinge, die der Gemeinschaft der Leistungserbringer auf der Tasche liegen, mit ihrer Lebensbewältigung die Ordnung stören und der Polizei das Leben schwer machen.

Der Rassismus des Anstandes als auch der Rassismus des Erfolges lassen sich miteinander verbinden und ethnisieren. Sofern das Heer der Habenichtse und Störenfriede doch unübersehbar zu großen Teilen aus Schwarzen besteht, lässt dies (nicht nur) aus polizeilicher Sicht den Rückschluss zu, dass es sich dabei um einen Menschenschlag handelt, der offenbar gar nicht zur öffentlichen Ordnung passen will.

Schließlich verhalten sich die unter Dauerverdacht Gestellten schon aus diesen Gründen – verständlicherweise – meist feindselig gegenüber der Ordnungsmacht, haben tatsächlich den Willen zur Teilhabe an der erlaubten bürgerlichen Konkurrenz weitgehend aufgegeben und verfolgen, z. T. sogar ohne schlechtes Gewissen, kriminelle Ziele. Insofern bestätigen sie die rassistischen Konstrukte der Polizei, jedoch aus ganz anderen Gründen.

… und durch ihre schwarzen Opfer

Schwarze US-Unterschichtler sind leider ebenfalls weitgehend davon überzeugt, dass die (diskriminierungs)freie Rechts- und Eigentumsordnung der USA ein Angebot zur Verwirklichung auch ihrer Interessen darstellen müsste. Da sie aber in Wirklichkeit überdurchschnittlich oft zu den sozioökonomischen Verlierern gehören und in der Folge überproportional häufig im Gefängnis sitzen, deuten sie ihre Lage fälschlich als Folge von ungerechtfertigter Diskriminierung (und werden in dieser Sicht von linken Soziologen bestärkt).

Vom US-Staat und der US-Gesellschaft sehen sie sich insofern rechtlich, institutionell und moralisch ungerecht behandelt und betrogen; sind entsprechend beleidigt und tragen diese Mischung in Form eines eigenen Stolzes und Rechtsbewusstseins vor, das die ohnehin kaum vermeidbaren Rechtsbrüche mit dem guten Gewissen der ausgleichenden Gerechtigkeit begeht. Der Mut der Jugend tut das übrige. In der permanenten Verdächtigung durch die Polizei und andere Teile der bürgerlichen Ordnung finden sie schließlich die Bestätigung für ihre (falsche) Vorstellung, dass es das System (grundlos) auf sie abgesehen hat.

Freiheit, Gleichheit und Eigentum!

Der – wie oben gezeigt – unvermeidliche Konflikt zwischen US-Polizei und schwarzer Unterschicht erscheint beiden Seiten als etwas anderes: Beide Seiten gehen fälschlich davon aus, dass mit der Verwirklichung der bürgerlichen Grundrechte der Erfolg aller Mitglieder der kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft gewährleistet sein müsste. Dieser unerschütterliche Glaube an die Glück bringende Wirkung der bürgerlichen Freiheit eint die Kontrahenten. Beide Seiten berufen sich auf Verfassung und Menschenrechte und wähnen sich als deren tatsächliche Verteidiger. Ihre Kollisionen nehmen beide Seiten daher als unnötige, was ihre Wut auf die jeweils andere Seite nur weiter steigert.

Allerdings sind Polizisten mit ganz anderen Mitteln ausgestattet, gegen schwarze US- Amerikaner auf der Grundlage ihres beruflich bedingten rassistischen Feindbilds vorzugehen. Im Zweifelsfall dürfen sie zudem auf den Schutz einer Justiz hoffen, die im Rechtsbewusstsein und der Gewaltbereitschaft der Polizei eine unverzichtbare Säule der Staats- und Eigentumsordnung erkennt, die nicht durch harte Verurteilungen wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder rassistischer Morde erschüttert werden soll.

Es ist insofern kein postkoloniales Relikt, welches das harmonische, menschenrechtlich fundierte Miteinander von Schwarz und Weiß stört. Es ist vielmehr die den Menschenrechten zu Grunde liegende, demokratische Rechtsordnung erwerbsbürgerlicher Freiheit, staatsbürgerlicher Gleichheit und der ausschließenden Verfügungsgewalt über die gesellschaftlichen Produktionsmittel als Eigentum selbst, die – neben den wenigen nutznießenden Eigentümern des gesellschaftlichen Reichtums – die große Masse der Lohnabhängigen und als deren unvermeidlichen Teil auch noch die „Überflüssigen“ hervorbringt. Die Wirkmächtigkeit der Geschichte, des Kolonialismus, der Sklaverei und Apartheid besteht darin, die ethnische Zusammensetzung dieser Unterschicht zu beeinflussen, indem durch die vordemokratische Zurichtung die Schwarzen mit den schlechtesten Ausgangsbedingungen in die bürgerliche Konkurrenz eintreten mussten.

Sowohl für die materielle Lage der Afroamerikaner als auch für den US-Rassismus ist also die gegenwärtige Rechtsordnung und Wirtschaftsweise verantwortlich. Schwarze in den USA können sich im Kampf gegen ihre materielle Lage, gegen Polizeigewalt und Verachtung nicht auf die Verfassungswerte berufen. Soll sich ihre Lage ändern, so müssen sie (wieder) zum bewussten Kampf gegen die politische Verfassung und wirtschaftliche Ordnung ihrer Staatsmacht übergehen.

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Lynchmord an dem Schwarzen Will Brown in Omaha durch einen weißen Mob, 1919

Rassismus in den Vereinigten Staaten hat eine jahrhundertelange und vielfältige Geschichte. Vom 17. Jahrhundert, in der Epoche der Dreizehn Kolonien, bis in die 1960er Jahre genossen US-Amerikaner europäischer Herkunft, insbesondere WASPs, exklusive Vorrechte in den Bereichen Erziehung, Einwanderung, Stimmberechtigung, Staatsbürgerschaft, Landerwerb und strafrechtliche Verfahren. Afroamerikaner wurden bis 1865 vor allem in den Südstaaten als Sklaven gehalten und waren auch nach der Abschaffung der Sklaverei den Vorschriften der Rassentrennung unterworfen. Nicht-protestantische Einwanderer aus Europa, insbesondere Iren, Polen und Italiener wurden in der amerikanischen Gesellschaft vielfach aus nativistischen Gründen ausgeschlossen und galten nicht als „vollständig weiß“. Auch asiatische Amerikaner und „Hispanics“ bzw. „Latinos“, d. h. Immigranten und deren Nachkommen aus spanisch- und portugiesischsprachigen Ländern Amerikas, sehen sich Erscheinungen des Rassismus ausgesetzt.

Zu den bedeutendsten Institutionen in den USA auf rassistischer Grundlage gehören Sklaverei und Rassentrennung, Indianerkriege, Indianerreservate, Internierungslager während des Zweiten Weltkriegs, hauptsächlich für etwa 120.000 japanischstämmige Amerikaner und etwa 11.500 deutsche Staatsbürger und Deutschamerikaner.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Konzept der „Rasse“ ist im deutschen Sprachraum im politischen und gesellschaftlichen Diskurs unbrauchbar geworden, seit dieser Begriff in der Zeit des Nationalsozialismus vor allem durch den Holocaust diskreditiert wurde. In den USA hingegen wird der Begriff „Race“ vom United States Census Bureau und dem Office of Management and Budget (OMB) der Bundesregierung bei Befragungen zur Volkszählung offiziell verwendet. Er wird hier in der Regel nicht mehr als biologistisches Konzept wahrgenommen, sondern die zugrundeliegende kulturelle Konstruktion wird seit den 1960er Jahren im wissenschaftlichen Diskurs immer mitgedacht.[1]

Die Geschichte des wissenschaftlichen Rassismus lässt sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen. 1735 teilte der schwedische Naturforscher Linné die Menschheit in vier Gruppen ein: rote, gelbe, weiße und schwarze Menschen. Ab der 1758 erschienenen 10. Auflage seines Systema Naturae ordnete er außerdem jeder der vier Varietäten ein Temperament und eine Körperhaltung zu: Den roten Americanus bezeichnete er als cholerisch und aufrecht, den weißen Europaeus als sanguinisch und muskulös, den gelben Asiaticus als melancholisch und steif und den schwarzen Afer als phlegmatisch und schlaff. Das System Linnés wurde 1781 durch Johann Friedrich Blumenbach erweitert. Blumenbach, Begründer der Zoologie und der Anthropologie, prägte den Begriff „kaukasisch“ zur Klassifikation der „weißen Rasse“ (White people) und behauptete, die ästhetisch schönsten Exemplare dieser Rasse kämen von den Südhängen des Kaukasus in Georgien. In den Vereinigten Staaten diente der wissenschaftliche Rassismus, wie er von Linné, Blumenthal und dem englischen Arzt Charles White (1728–1813) propagiert wurde, zur Rechtfertigung der Versklavung der Afroamerikaner, gestützt auf das Argument der biologischen Minderwertigkeit der „schwarzen Rasse“.[2]

In den USA setzte sich eine „One Drop“-Regel durch. Dieses soziale und legale Prinzip der Klassifikation sah vor, dass jede Person mit auch nur einem afrikanischen Vorfahren als schwarz bzw. colored anzusehen war.

Der bedeutende italienische Populationsgenetiker Cavalli-Sforza, Professor an der Stanford University in Kalifornien, kommt in seinem monumentalen Werk The History and Geography of Human Genes (1994) zum Ergebnis, dass – abgesehen von der genetischen Information für Hautfarbe und Statur – die genetischen Unterschiede zwischen Einzelpersonen so groß sind, dass das biologische Konzept „Rasse“ bedeutungslos oder inhaltlich leer wird. Der größte messbare genetische Unterschied bestehe zwischen einigen afrikanischen Populationen und australischen Aborigines, obwohl beide eine tiefschwarze Hautfarbe aufweisen.[3]

Indianer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Indianerkriege wird im Wesentlichen die Unterwerfung der Indianer Nordamerikas durch die weißen Siedler bezeichnet, die zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert stattfand. Ihr Anfang wird gewöhnlich mit dem Krieg der virginischen Kolonisten gegen die Powhatan-Föderation ab 1620 datiert, ihr Ende mit dem Massaker von Wounded Knee im Dezember 1890.

Der Indian Removal Act wurde 1830 von US-Präsident Andrew Jackson unterzeichnet, um eine gesetzliche Grundlage für die Indianer-Ausweisung zu schaffen. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurden die fünf zivilisierten Stämme der Cherokee, Chickasaw, Choctaw, Muskogee und der Seminolen aus ihren angestammten Ländern östlich des Mississippi vertrieben und im Indianerterritorium (etwa der heutige US-Bundesstaat Oklahoma) angesiedelt. Diese Deportation ist als Pfad der Tränen bekannt.[4] Allein die Unterwerfung der Seminolen, die sich in den Sümpfen Floridas versteckt hielten, kostete die USA während des Zweiten Seminolenkriegs von Dezember 1835 bis August 1841 über 1.500 Soldaten und geschätzte 20 Millionen Dollar. Die Zahl der getöteten Seminolen ist nicht bekannt.

Indianerreservate entstanden zum überwiegenden Teil im 19. Jahrhundert. Die meisten und auch flächenmäßig größten US-Reservate befinden sich im westlichen Teil der USA – geballt in den Gebirgsstaaten Arizona, Utah und Montana sowie in South Dakota. Nur gerade drei Prozent der Indianerreservate liegen östlich des Mississippi. Generell herrscht in den Reservaten hohe Armut, die Lebensbedingungen werden mit der Dritten Welt verglichen. Seit 1980 hat sich die Arbeitslosenquote zwischen 40 und 80 Prozent eingependelt. In den US-Reservaten lebten im Jahr 2002 mehr als 40 Prozent der Familien unterhalb der Armutsgrenze.[5]

Mit dem Indian Citizenship Act von 1924 wurde den amerikanischen Indianern die volle Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten zugesprochen.

Afroamerikaner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Parade des Ku Klux Klan in Virginia, 1922
Gesetzliche Regelung der Rassentrennung in der Schulbildung in den Vereinigten Staaten vor 1954
Chicago Avenue in Minneapolis,
30. Mai 2020. Fünf Tage zuvor ereignete sich an dieser Stelle der Todesfall George Floyd.

Zur Rechtfertigung der Sklaverei in den Vereinigten Staaten wurden bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts vornehmlich theologische Argumente herangezogen, die ab diesem Zeitpunkt durch naturwissenschaftliche Theorien verdrängt wurden.

Die ersten Gesetze zur Einschränkung der Menschenrechte von Afroamerikanern wurden Black codes genannt. Nach Abschluss der Reconstruction wurden ab 1876 die sogenannten Jim-Crow-Gesetze erlassen, die bis 1964 eine Rassentrennung (vor allem zwischen Afroamerikanern und Weißen) vorschrieben. Diese Zeit wird deshalb als Jim-Crow-Periode oder -Ära bezeichnet. Die Rassentrennung wurde 1896 im Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Plessy v. Ferguson bestätigt und legitimiert. Es erklärte getrennte Einrichtungen für verfassungsgemäß, solange sie von gleicher Qualität waren („getrennt, aber gleichwertig“). Der ursprüngliche Gerichtsbeschluss sah keine Strafen für den Fall vor, dass die getrennten Einrichtungen nicht gleichwertig waren, ebenso wenig wie Vorgaben dazu, wer diesen Zustand überprüfen sollte. Dies führte dazu, dass Einrichtungen für Schwarze stets schlechter ausgestattet waren.

Von 1910 bis 1970 kam es zur Great Migration, in deren Verlauf etwa sechs Millionen Afroamerikaner die ländlich geprägten Gebiete der Südstaaten verließen und in die Städte des Mittleren Westens, die Mittelatlantikstaaten und Neuenglands, aber auch nach Kalifornien zogen. Mit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. Mai 1954 im Fall Brown v. Board of Education wurde die Rassentrennung aufgehoben. Dies war ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechtsbewegung. Die Bewegung erreichte in den 1960ern unter Führern wie Martin Luther King, Whitney Young und Roy Wilkins ihren Höhepunkt. Zur gleichen Zeit sprach sich der Sprecher der Nation of Islam Malcolm X und später Stokely Carmichael von der Black Panther Party für Black Power aus. Die Ideen des schwarzen Nationalismus und des Panafrikanismus wurden von einem Teil der Afroamerikaner nachhaltig unterstützt.

Die Bürgerrechtsbewegung führt zu einem Anwachsen der schwarzen Mittelschicht (Sportler, Musiker, Schauspieler und Politiker wie Colin Powell oder Condoleezza Rice), während sich die Lebensbedingungen der armen Mehrheit spätestens seit Ende der 1970er Jahre rasch wieder verschlechterten. Afroamerikaner stellten einen überproportional hohen Anteil an der rasch wachsenden Zahl der Gefangenen in den Gefängnissen und waren besonders stark von dem Rückgang der Realeinkommen in den unteren Einkommensschichten betroffen. Auch durch die verschärfte US-Gesetzgebung, die weniger auf Resozialisierung abzielt als vielmehr auf Abschreckung („Three-strikes law“), hat sich die Zahl der Afroamerikaner in Haft seit 1980 etwa vervierfacht, die Zahl der Collegeabsolventen ist jedoch auf 30 % der Zahl des Jahres 1980 zurückgegangen. Der latent vorhandene Rassismus führte beispielsweise im Fall Rodney King Anfang der 90er Jahre zu massiven Unruhen in Los Angeles. Mit Barack Obama wurde im Jahr 2008 der erste Afroamerikaner zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt.

Asiatische Amerikaner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Einwanderungswelle von Sinoamerikanern erfolgte ab 1848 während des kalifornischen Goldrausches. Um 1880 lebten etwa 130.000 Chinesen in den USA, die Mehrzahl von ihnen in Kalifornien, wo sie vor allem im Eisenbahn- und Bergbau arbeiteten. Viele weiße Arbeiter sahen in ihnen unerwünschte Konkurrenten und Lohndrücker. 1882 wurde die Einwanderung aus China vom Kongress im Chinese Exclusion Act für zunächst zehn Jahre verboten,[6] mit dem Geary Act von 1892 verlängert und galt bis 1943, als sie mit dem Magnuson Act aufgehoben wurde. Siehe dazu Geschichte der Chinesen in den Vereinigten Staaten.

Mit dem Immigration Act von 1917 wurde das Einwanderungsverbot für Chinesen auf Immigranten aus weiten Teilen Asiens, die Britisch-Indien, Südostasien und den Mittleren Osten umfassten, sowie den pazifischen Inseln erweitert. Als weitere Personengruppen („Aliens“), die nach dem Immigrationsgesetz von 1917 das Land nicht betreten durften, galten „Idioten, Schwachsinnige, Kriminelle, Homosexuelle, Epileptiker, Verrückte, Alkoholiker, professionelle Bettler, Obdachlose, an Tuberkulose Erkrankte, geistig oder körperlich Behinderte, Polygamisten und Anarchisten“ sowie über 16-jährige Analphabeten.[7]

Anfang des 20. Jahrhunderts unterlagen japanische Einwanderer in den westlichen Bundesstaaten verstärkt Beschränkungen: Im Californian Alien Land Law von 1913 (auch: Webb-Heney Bill, verschärft 1920) wurde ihnen z. B. der Kauf von Land untersagt, da die damaligen Einbürgerungsgesetze nur für „freie weiße Bürger“ galten und sie somit nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben konnten. Im Zweiten Weltkrieg wurden im Rahmen der Internierung japanischstämmiger Amerikaner schätzungsweise 120.000 Japaner und japanische Amerikaner in elf verschiedenen Lagern zumeist im Westen der USA verteilt.[8]

Bis heute müssen „Asian Americans“ bei der Immatrikulation an Elite-Hochschulen in den USA besondere Hürden nehmen. Beim Zulassungstest für die Harvard University etwa benötigen sie 140 Ergebnispunkte mehr als weiße Studenten und sogar 450 mehr als schwarze.[9]

Lateinamerikanische Einwanderer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Todos somos ilegales - We are all Illegals („Wir sind alle Illegale“), Protest gegen die Politik der Einwanderungsbehörde (INS) in Kalifornien
Grenzsicherung zwischen San Diego (links) und Tijuana (rechts)

Chicano ist eine Bezeichnung für in den USA lebende Mexikaner und ihre Nachfahren (mexikanische Amerikaner). Sie gehören damit zur Gruppe der Hispanics bzw. der Latinos. Die Bezeichnung Chicano, ursprünglich diskriminierend verwendet, ist verhältnismäßig neu und wird mittlerweile von mexikanischen Immigranten zur Kennzeichnung ihrer speziellen Lebenssituation benutzt. Chicano-Literatur bezeichnet die Gesamtheit erzählerischer oder lyrischer Werke von Autoren, die sich als Angehörige der Chicanogemeinschaft sehen. Zu bekannten Autoren dieser Gattung im 20. Jahrhundert zählen Rudolfo Anaya, Oscar Zeta Acosta, Luis Valdez, John Rechy und Luis Alberto Urrea. María Ruiz de Burton (1832–1895) war die erste mexikanisch-amerikanische Autorin, die auf Englisch veröffentlichte. Sie vertritt in ihrem Werk die Sichtweise der mexikanischen Bevölkerung, deren Mitglieder nach der Niederlage Mexikos im Mexikanisch-Amerikanischen Krieg und den daraus folgenden Gebietsabtretungen Mexikos an die Vereinigten Staaten durch den Vertrag von Guadalupe Hidalgo plötzlich zu US-amerikanischen Staatsbürgern und damit zu einer überwiegend spanischsprechenden katholischen Minderheit in einem von englischsprachigen Protestanten geprägten Land wurden, das ihnen die gesetzmäßige Gleichstellung keineswegs zubilligte.[10]

In den USA ist Cholo ein abwertender Begriff für einen Kriminellen oder Gangster lateinamerikanischer Abstammung, bzw. davon abgeleitet für Angehörige der sozialen Unterschicht mit lateinamerikanischer Abstammung. Charakteristisch sind dabei für Männer Glatze, Bandana (Stirntuch), weite Khakihosen (Chinos), weißes Unterhemd, übergroßes, nur oben zugeknöpftes Flanellhemd und großflächige, einfarbige Tätowierungen; für Frauen (cholas) darüber hinaus auffällige Kreolen, Bandana, Steckfrisur und dicke Schminke, das Augenbrauen und Lippenkonturen betont.

Katholische Einwanderer aus Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Know-Nothing Party (Knownothings; zu Deutsch Nichtswisser), eigentlich American Party, war der populäre Name einer nativistischen politischen Partei in den USA, die Mitte des 19. Jahrhunderts vor allem im Vorfeld des Bürgerkrieges auftrat. Die Partei sprach sich gegen die weitere Einwanderung aus nicht-protestantischen Ländern aus, insbesondere gegen Katholiken, die nach der Großen Hungersnot in Irland und der gescheiterten Revolution von 1848 in Deutschland (Forty-Eighters) zu Hunderttausenden in die USA kamen. Nach dem Bürgerkrieg verloren die anti-irischen und anti-katholischen Parolen an Wirkung.

Entwicklung seit den 1960er Jahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch den Civil Rights Act von 1964 wurden diskriminierende Wahltests für Afroamerikaner sowie die Rassentrennung in öffentlichen Einrichtungen für illegal erklärt. Mit dem Immigration and Naturalization Services Act of 1965, einem Bundesgesetz, wurden die Bestimmungen des Immigration Act von 1924 aufgehoben, wonach die Anzahl der Immigranten, die aus jedem Land in die USA jährlich einwandern durften, auf 2 Prozent der bereits aus diesem Land stammenden Bevölkerung begrenzt war.

Das in vielen US-Bundesstaaten seit 1924 geltende Verbot von Eheschließungen zwischen Schwarzen und Weißen wurde 1967 durch den Supreme Court abgeschafft.[11]

Noch 1970 wurde von Rassentrennung in Nudistenanlagen berichtet.[12]

Zu den heutigen Organisationen in den USA, die rassistische (White Supremacy bzw. Black Supremacy) und teilweise auch antisemitische Positionen vertreten, gehören unter anderem Aryan Nations („Arische Nationen“), Creativity Movement und die Christian-Identity-Bewegung.[13]

Afroamerikanische Menschen sind im Film deutlich unterrepräsentiert. Wie eine Studie der Annenberg School for Communication and Journalism der University of Southern California in Los Angeles zu den jeweils hundert einträglichsten Filmen der Jahre 2007 bis 2017 zeigte, hatten nur 5,2 % der 1100 Filme afroamerikanische Regisseure. Von diesen waren nur vier Frauen, was weniger als 1 % der Regisseure in der untersuchten Auswahl entspricht.[14] Es zeigte sich, dass in Filmen mit afroamerikanischen Regisseuren deutlich mehr afroamerikanische Figuren vorkamen als in den anderen. Dies lässt sich, so die Autoren, auf zweierlei Weise interpretieren: Entweder werden für Filme mit afroamerikanischen Figuren eher afroamerikanische Regisseure ausgewählt oder aber afroamerikanische Regisseure interessieren sich stärker für die Regie von Filmen mit afroamerikanischen Figuren bzw. gestalten ihre Filme entsprechend.[14]

Institutionelle Diskriminierung gegenüber der afroamerikanischen Bevölkerung existiert auch im 21. Jahrhundert weiter. Es gibt institutionellen Rassismus in der Bildung, in der Gesundheitsversorgung, in Polizei und Justiz, in der Wirtschaft und in der Politik.[15] Politisch findet sie vor allem durch die republikanische Partei statt.[16] So verlieren in zwölf Bundesstaaten, die überwiegend von den Republikanern regiert wurden, Menschen bei einer Verurteilung ihr Wahlrecht auf Lebenszeit. Die USA haben die größte Gefängnispopulation weltweit. Ein Großteil von ihnen sind Schwarze beziehungsweise Afroamerikaner.[17] Schwarze Wähler stimmen bis zu achtzig Prozent für die Demokratische Partei.[18] Nachdem nach einer Volksbefragung in Florida frühere Strafgefangene – mit Ausnahme von Mördern und Sexualstraftätern – ihr Wahlrecht im Jahr 2018 zurückerhielten, entschieden die dort regierenden Republikaner, dass die früheren Strafgefangenen nur ihr Wahlrecht ausüben dürfen, wenn sie ihre Schulden, die im Zusammenhang mit der verbüßten Strafe stehen, abbezahlt haben. Knapp 1,5 Millionen Menschen, etwa fünf Prozent der Bevölkerung von Florida, hatten eigentlich ihr Wahlrecht nach dem Volksentscheid zurückerhalten, doch hielt die Schulden-Regelung der Republikaner trotz dagegen eingereichter Klagen vor dem Florida Supreme Court stand.[19][20]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Michelle Alexander: The New Jim Crow: Masseninhaftierung und Rassismus in den USA. Aus dem Amerikanischen von Gabriele Gockel, Thomas Wollermann. A. Kunstmann, München 2016, ISBN 978-3-95614-128-7.
    • Michelle Alexander: The New Jim Crow: Mass Incarceration in the Age of Colorblindness (Neuauflage zum zehnten Jubiläum, mit neuem Vorwort), Ingram Publishers Services 2020, ISBN 978-1-62097-545-9
  • Adrienne Brown, Valerie Smith (Hrsg.): Race and Real Estate. Oxford University Press, Oxford 2015, ISBN 978-0-19-997728-4.
  • Norbert Finzsch: Wissenschaftlicher Rassismus in den Vereinigten Staaten – 1850 bis 1930. In: Heidrun Kaupen-Haas, Christian Saller (Hrsg.): Wissenschaftlicher Rassismus: Analysen einer Kontinuität in den Human- und Naturwissenschaften. Campus, Frankfurt am Main und New York, 1999, ISBN 3-593-36228-7, S. 84–110 (Online-Teilansicht).
  • Winthrop D. Jordan: The White Man’s Burden: Historical Origins of Racism in the United States. Oxford University Press, New York 1974, ISBN 978-0-19-501743-4.
  • Ibram X. Kendi: Gebrandmarkt. Die wahre Geschichte des Rassismus in Amerika. Aus dem Amerikanischen von Susanne Röckel und Heike Schlatterer. C. H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71230-2.[21]
  • Robbie W.C. Tourse, Johnnie Hamilton-Mason, Nancy J. Wewiorski: Systemic Racism in the United States: Scaffolding as Social Construction. Springer International, Cham 2018, ISBN 978-3-319-72232-0.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Rassismus in den Vereinigten Staaten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Norbert Finzsch: Wissenschaftlicher Rassismus in den Vereinigten Staaten – 1850 bis 1930. S. 84–85.
  2. Norbert Finzsch: Wissenschaftlicher Rassismus in den Vereinigten Staaten – 1850 bis 1930. S. 88–89.
  3. Norbert Finzsch: Wissenschaftlicher Rassismus in den Vereinigten Staaten – 1850 bis 1930. S. 87.
  4. Vgl. Grant Foreman, Angie Debo (Hrsg.): Indian Removal: The Emigration of the Five Civilized Tribes of Indians. University of Oklahoma Press, 1985, ISBN 0-8061-1172-0.
  5. Living conditions, Website des American Indian Relief Council. Hier wird der Arizona Daily Star vom 25. Mai 2002 als Beleg angegeben.
  6. Chinese – Exclusion – Immigration Library of Congress, abgerufen 9. Oktober 2014.
  7. Immigration Act of 1917 (Memento des Originals vom 8. Mai 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/library.uwb.edu
  8. Part I, Chapter 6: The Relocation Centers aus Personal Justice Denied. Report of the Commission on Wartime Relocation and Internment of Civilians, Washington D.C., 1982.
  9. Viola Schenz: Asiatische Amerikaner scheitern an der „Bambus-Decke“. In: Süddeutsche Zeitung, 14. Dezember 2015, abgerufen am 26. Juli 2016.
  10. Rosaura Sánchez und Beatrice Pita: Conflicts of Interest: The Letters of María Amparo Ruiz de Burton.
  11. Essay 7: Marriage Laws, Eugenics Archive
  12. Kerstin Steinbach Es gab einmal eine bessere Zeit, S. 30, AHRIMAN-Verlag-GmbH Freiburg, 2011, ISBN 978-3-89484-816-3.
  13. Liste von Active White Nationalist Groups, 2. März 2015
  14. a b Stacy L. Smith, Marc Choueiti, Dr. Katherine Pieper, Ariana Case, Angel Choi:n lesbi Inequality in 1,100 Popular Films: Examining Portrayals of Gender, Race/Ethnicity, LGBT & Disability from 2007 to 2017 (PDF; 2,4 MB)
  15. Tobias Rapp: Ibram X. Kendi über Diskriminierung: »Natürlich habe ich rassistische Tendenzen in mir«. In: Der Spiegel. Abgerufen am 21. April 2021.
  16. Roland Nelles: USA: Wie die Republikaner schwarze Wähler systematisch ausbooten. In: Der Spiegel. Abgerufen am 21. April 2021.
  17. Thorsten Denkler: Die Republikaner tricksen mal wieder mit dem Wahlsystem. Abgerufen am 28. März 2021.
  18. Frauke Steffens, New York: Demokraten planen große Reform: Mit Wahlbehinderungen soll endlich Schluss sein. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 28. März 2021]).
  19. Thorsten Denkler: Die Republikaner tricksen mal wieder mit dem Wahlsystem. Abgerufen am 27. März 2021.
  20. Florida high court sides with governor on felon voter rights. 16. Januar 2020, abgerufen am 27. März 2021.
  21. Rezensionsnotizen bei Perlentaucher, Rezension von Armin Pfahl-Traughber.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]